Persönlicher Kontakt:
  info@bau-plan-asekurado.de
  02385 / 920 6100
Mo – Fr: 9:00 – 16:30 Uhr

Lohnt sich Generalplanung für kleine und mittlere Architekturbüros?

von | 29. Jun. 2021

Immer mehr Bauvorhaben werden über Generalplaner abgewickelt. Das gilt längst nicht mehr nur für große Projekte, denn Bauvorhaben aller Größen werden zunehmend komplexer. Viele Bauherren schätzen es, auf Planerseite nur einen einzigen Ansprechpartner zu haben, der auch für Statik, TGA oder die Freianlagen zuständig ist. Von den deutschen Architekturbüros sind bislang erst 17% generalplanerisch tätig. Wann lohnt es sich für Architekten und Ingenieure, umzudenken und selbst Generalplanungsleistungen anzubieten?

Vorteile für Generalplaner

Architekturbüros, die auch als Generalplaner tätig sind, erwirtschaften damit durchschnittlich fast ein Drittel ihres Umsatzes – Tendenz steigend (Quelle: BAK-Umfrage). Dabei handelt es sich überwiegend um Büros mit mindestens 5 Mitarbeitern. Auffallend ist jedoch, dass vor allem Inhaber kleiner und mittlerer Büros die generalplanerische Tätigkeit äußerst positiv bewerten. Folgende Vorteile sind für die befragten Architekten besonders relevant:

  • Sie haben als Generalplaner einen deutlich größeren Einfluss auf die Qualität des gesamten Projekts, da sie die gesamte Planung kontrollieren.
  • Als Generalplaner können sie selbst entscheiden, welche Eigenleistungen sie erbringen und welche Aufgaben sie weiterreichen.
  • Sie können ihr eigenes Fachplanerteam zusammenstellen und Partner auswählen, mit denen sie bereits gute Erfahrungen in der Zusammenarbeit gemacht haben.

Risiken der Generalplanung kennen und beherrschen

Ein Generalplaner übernimmt die Verantwortung für sämtliche Planungsarbeiten. Handelt es sich um eine ARGE, so haften alle darin zusammengeschlossenen Architekten und Fachingenieure gemeinsam. In den meisten Fällen tritt hingegen nur ein Architekturbüro als Generalplaner auf und beauftragt seinerseits Subunternehmer. Bei den damit einhergehenden Haftungsrisiken kommt es vor allem auf den richtigen Versicherungsschutz an. Die höheren betriebswirtschaftlichen Risiken sollten Architekten bei der Honorarberechnung einpreisen. Zu den wichtigsten Risiken zählen:

  • Das Vergaberisiko: Nicht immer sind am Markt genügend Fachplaner verfügbar. Das erschwert es, vereinbarte Termine einzuhalten und mit den vorab kalkulierten Kosten auszukommen.
  • Insolvenz- und Kündigungsrisiko: Fällt ein Subplaner unerwartet aus, bedeutet eine erneute Vergabe oft Mehraufwand für den Generalplaner.
  • Inkompetente oder unzuverlässige Fachplaner: Für alle Verzögerungen oder Fehler muss zunächst der Generalplaner einstehen.
  • Liquiditätslücken: Der Generalplaner muss alle Subplaner vertragsgemäß bezahlen, auch wenn der Bauherr Honorar zurückhält.

Wer ist als Generalplaner geeignet?

Generalplanungen zu übernehmen bietet sich vor allem für Architekturbüros an, die bereits über ein bestehendes Netzwerk an Fachplanern verfügen, mit denen sie in der Vergangenheit gut zusammengearbeitet haben. Das erleichtert die Auswahl der Subunternehmer und verringert den Koordinationsaufwand. Verlässliche Partner bedeuten weniger Ärger und ein geringeres Risiko. Größere Architektur- und Ingenieurbüros profitieren zudem davon, einen Großteil der Planungsleistungen selbst erbringen zu können.

Ebenso wichtig wie ein gutes Netzwerk ist die persönliche Eignung des Projektleiters. Ein Generalplaner nimmt dem Auftraggeber viele Koordinationsaufgaben ab: Er managt Schnittstellen und sorgt dafür, dass alle Zeichnungen, Berechnungen, Beschreibungen und Leistungsverzeichnisse rechtzeitig bereitstehen. Er koordiniert Termine, Kosten und Verträge und moderiert nicht zuletzt zwischen den verschiedenen Beteiligten, damit die gesamte Planung reibungslos verläuft. Organisatorisches Geschick und Kommunikationskompetenz sind daher essenziell, um das Generalplanerteam gut zu führen.

Haftungsrisiken

Seinem Auftraggeber garantiert der Generalplaner eine mangelfreie Planung. Für Fehler von Subplanern haftet er selbst gegenüber dem Bauherrn; anschließend kann er versuchen, sich an dem Verantwortlichen schadlos zu halten. Dass dies in der Praxis nicht immer einfach ist, ist hinlänglich bekannt und führt gerade bei vielen kleinen und mittleren Architekturbüros zu großen Vorbehalten, Generalplanungsleistungen zu übernehmen. Problematisch wird es unter anderem, wenn der verantwortliche Fachplaner selbst nicht ausreichend versichert ist und der Generalplaner auf den Schadenskosten „sitzen bleibt“.

Wer sich der Haftungsrisiken bewusst ist, kann gezielt gegensteuern. Eine Möglichkeit ist, die Berufshaftpflichtversicherung aller Fachplaner zu überprüfen sowie Generalplaner- und Subplanerverträge inhaltlich aufeinander abzustimmen. Allerdings löst dies längst nicht alle Probleme: Zum einen verjähren Mängelansprüche gegen Subplaner oft früher als die Ansprüche des Bauherrn gegenüber dem Generalplaner, so dass riskante Haftungslücken entstehen. (Dies lässt sich auch vertraglich kaum verhindern.) Zum anderen führt die Frage, wer an einem Schaden welche Schuld trägt, bei komplexen Projekten oft zu jahrelangen Gerichtsprozessen.

Objektversicherung oder Baukombi-Versicherung

Hierfür gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten. Viele Generalplaner und Arbeitsgemeinschaften entscheiden sich für eine projektbezogene Haftpflichtversicherung (Objektversicherung), die einen einheitlichen, lückenlosen Versicherungsschutz bietet. Alle Planer sind durch ein- und denselben Versicherungsvertrag geschützt. Dies hat erhebliche Vorteile:

  • Dem Generalplaner entstehen keine Haftungslücken durch unterschiedliche Verjährungsfristen.
  • Im Schadensfall wird nur ein Versicherer aktiv, was die Abwicklung erheblich vereinfacht.
  • Schuldzuweisungen untereinander und jahrelange Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden.
  • Auch bei einer wissentlichen Pflichtverletzung eines Beteiligten bleibt der Versicherungsschutz für die anderen erhalten.
  • Die Kosten lassen sich anteilig unter allen Planern umlegen. (Deren bestehende Jahresversicherung wird nicht belastet, da Umsätze aus diesem Projekt nicht gemeldet werden müssen.)

Alternativ zur Objektversicherung kommt eine Baukombi-Versicherung in Betracht. Sie deckt nicht nur sämtliche Planungsleistungen ab, sondern auch die Gewerke und die Bauherrenhaftpflicht. Sie ist Bauherren vor allem bei größeren Bauvorhaben zu empfehlen, da sie eine unkomplizierte Rundum-Absicherung darstellt und die Bündelung oft eine hohe Gesamtersparnis ermöglicht.

Honorar und Generalplanerzuschlag

Beim Generalplanervertrag handelt es sich im Grunde um einen Planungsvertrag; bei den zu erbringenden Leistungen und dem Honorar können sich Architekten und Ingenieure an der HOAI orientieren. Stärker argumentieren müssen sie gegenüber dem Auftraggeber, wenn es um den Generalplanerzuschlag geht (der nicht in der HOAI geregelt ist).

Ein Zuschlag ist angebracht, da das Architektur- bzw. Ingenieurbüro dem Bauherrn mit der Generalplanung etliche Leistungen abnimmt und somit entlastet. Es steuert und optimiert den gesamten Planungsprozess und übernimmt auf Fachplanerebene das Projektmanagement, also

  • Vertragsverhandlungen,
  • Schnittstellen koordinieren,
  • rechtzeitige Zuarbeit durchsetzen,
  • den Zahlungsverkehr etc.

Drüber hinaus übernimmt der Generalplaner die bereits genannten Haftungs- und betriebswirtschaftlichen Risiken. Er muss mit den Honoraren seiner Subplaner in Vorleistung treten, bevor er selbst vom Bauherrn bezahlt wird, und ggf. selbst Sicherheiten stellen. All dies ist bei der Kalkulation des Generalplanerzuschlags zu berücksichtigen. Dessen Höhe variiert sehr stark und hängt unter anderem von der Zahl der zu koordinierenden Fachplaner ab; oft kommen 10-20% zum Architektenhonorar hinzu.

Fazit

Wer erwägt, künftig auch Generalplanungsleistungen anzubieten, sollte sich nicht nur fragen: Will ich die zusätzlichen Haftungsrisiken tragen? Diese lassen sich mit einer guten Objektversicherung abdecken. Entscheidende Fragen sind auch: Habe ich die richtigen Partner an der Hand und bin ich bereit, größere betriebswirtschaftliche Risiken zu tragen? Bin ich in der Lage, ein größeres Planungsteam zu leiten? Wer diese Fragen mit „Ja“ beantwortet, kann mit der Generalplanung die Wettbewerbsfähigkeit seines Architekturbüros stärken. Und nicht zuletzt erfolgreiche Kooperationen ausbauen und Projekte maßgeblich gestalten.

Als Fachmakler beraten wir Sie kompetent und unabhängig zu Versicherungen für Architekten und Ingenieure. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf!

bau-plan-asekurado

Abonnieren Sie unseren Blog!

bau-plan-asekurado hat 5,00 von 5 Sternen | 12 Bewertungen auf ProvenExpert.com