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Welche Versicherungen benötigen Bauträger und Generalübernehmer?

Als Bauträger, Projektentwickler oder Generalübernehmer tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung. Komplexe Bauvorhaben bergen zahlreiche Risiken, aufgrund der vielen Beteiligten sowie der komplexen Rechtsvorschriften. Dabei reicht es nicht, als Unternehmen nur die berufliche Haftpflicht abzusichern. Auch Schäden am Inventar oder Rechtsstreitigkeiten sind schwer kalkulierbare Risiken. Für unzureichendes Risikomanagement können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.

Umfassende und zuverlässige Versicherungen sind daher das Sicherungsnetz für Sie selbst ebenso wie für den langfristigen Erfolg Ihrer Firma. Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen, wir beraten Sie unabhängig und individuell. Ihr Ziel bestimmt die Strategie!

Baukombi-Police

Bauträger - bau-plan-asekurado

Highlights

Je komplexer das Bauvorhaben, desto größer ist das wirtschaftliche Risiko durch Schadenfälle und Verzögerungen. Nicht selten kommt es zum Streit zwischen den zahlreichen Beteiligten, was den Baufortschritt gefährdet. Verhindern lässt sich dies durch eine kombinierte Projektversicherung, die alle Beteiligten gemeinsam absichert. Die Vorteile:

  • Lückenloser Versicherungsschutz für das gesamte Bauvorhaben
  • Schnelle Schadenregulierung durch einen einzigen Versicherer
  • Geringer Aufwand und maximale Kontrolle für den Auftraggeber
  • Anteilige Umlegung der Kosten auf die beteiligten Unternehmen
  • Durch Bündelung hohe Gesamtersparnis möglich

Inhalte der Baukombi-Police:

  • Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
  • Betriebshaftpflicht-Versicherung (Ausführung, Personen- und Sachschäden)
  • Berufshaftpflicht-Versicherung (Planung inklusive Vermögensschäden)
  • Bauleistungsversicherung mit Regressverzicht
  • Weitere optionale Leistungen

Schadenbeispiele

Fertigstellungstermin nicht eingehalten

Bei einem großen Bauvorhaben lässt ein Bauträger über 500 Wohnungen sowie einige Gewerbeeinheiten errichten. Mit der Planung sind verschiedene Architektur- und Ingenieurbüros beauftragt, und diverse Firmen und Subunternehmen übernehmen die Ausführung der verschiedenen Gewerke. Noch während des Rohbaus treten Setzschäden an einer Fassade auf. Die beteiligten Firmen und deren Versicherer streiten sich über etliche Monate, wer den Schaden verursacht hat. In der Zwischenzeit steht der Bau des betroffenen Gebäudes weitgehend still und die Fertigstellung verzögert sich in Folge erheblich und die den Käufern zugesagten Termine können nicht eingehalten werden. Mit einer Bau-Kombiversicherung hätte man dies vermeiden und den Schaden schneller beheben können.

Großschaden – Verursacher unklar

Ein offenstehender Wasserhahn sorgt für einen Großschaden auf einer Baustelle: Das austretende Leitungswasser ergießt sich am Wochenende durch sämtliche Geschosse. Als es bei einem Kontrollgang entdeckt wird, hat das Wasser bereits Fußbodenaufbauten, abgehängte Deckenkonstruktionen und Trockenbauwände beschädigt. Wer den Wasserhahn hat offen stehen lassen ist unklar. Da das Bauvorhaben über eine kombinierte Projektversicherung umfassend und einheitlich abgesichert ist, kümmert sich nur ein Versicherer um die Klärung und Regulierung des Schadens. Ein langwieriger Streit wird somit vermieden.

Bauträgerhaftpflicht-Versicherung

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Highlights

Kleine Fehler können große Folgen haben. Ganz egal, ob diese bei der Bauüberwachung, der Planung oder einer Beratung entstehen. Sie haften im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem Privatvermögen für Fehler von Angestellten und freien Mitarbeitern. Die Bauträger-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als:

  • Bauträger
  • gewerblicher Baubetreuer
  • Generalübernehmer
  • Generalunternehmer

Sie ist für speziell für Unternehmen konzipiert, die auch Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen. Versicherbar sind unter anderem:

  • Schäden am Bauwerk und Grundstück
  • Tätigkeit als Generalplaner
  • Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
  • Schäden aus Kostenüberschreitung
  • Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz

 

Schadenbeispiele

Baugerüst abgesackt

Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, ließ der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das Gerüst sackte daher an einer Stelle stark ab und es lösten sich mehrere Verstrebungen. Sie fielen auf die angrenzende Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen die Garage der Nachbarn geschleudert. Die Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden beim Generalübernehmer, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte, und forderten 6.400 € Schadenersatz.

Nachträgliche Kellerabdichtung notwendig

Der Planungsabteilung eines Bauträgers oblag die Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Kunde laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden. Höhe der Ersatzforderungen: 80.000,- €.

Nachträgliche Kellerabdichtung notwendig

Dem Architekten oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Bauherr laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden. Höhe der Ersatzforderungen: 80.000,- €.

Bauherrenhaftpflicht-Versicherung

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Highlights

Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung eine der wichtigsten Versicherungen für Bauherren.

Versichert sind grundsätzlich:

  • Personen-, Sach-, und Vermögensschäden (z.B. durch einen fahrlässigen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht oder die Überwachungspflicht)
  • Gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer
  • Abwehr unberechtigter Forderungen

Schadenbeispiele

Baugrube nicht abgesichert

Kurz vor Feierabend zogen Gewitterwolken über dem Neubaugebiet auf. Rasch packten die Handwerker das Werkzeug zusammen und verließen die Baustelle – ohne sich um die ausreichende Absperrung des Baugeländes zu kümmern, da der Bauherr zugesagt hatte, dies zu erledigen. Nachdem der Regen abgeklungen war, spielten Kinder auf der Baustelle im aufgeweichten Erdreich. Dabei rutschte eines davon in eine nicht abgesicherte Grube und brach sich das Bein. Die Eltern des Kindes forderten Schmerzensgeld und Ersatz der krankenhausbedingten Aufwendungen, insgesamt ca. 5.300 €.

Unfall bei Baustellenbesichtigung

Bei der Besichtigung des Baufortschrittes trat ein Bekannter des Bauherrn in einen aus dem Boden herausstehenden Nagel. Da der Besucher nur leichte Sommerschuhe trug, durchbohrte der Nagel den kompletten Fuß. Der Geschädigte forderte vom Bauherren Schmerzensgeld. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 2.600 Euro geschätzt.

Baugerüst abgesackt

Um die Fassade des Gebäudes zu erneuern, ließ der Hauseigentümer ein Gerüst aufstellen. Dabei beachteten die Arbeiter jedoch nicht die Beschaffenheit des Untergrundes. Das Gerüst sackte daher an einer Stelle stark ab und es lösten sich mehrere Verstrebungen. Sie fielen auf die angrenzende Straße, wurden von einem vorbeifahrenden Auto erfasst und gegen die Garage der Nachbarn geschleudert. Die Geschädigten sahen ein erhebliches Mitverschulden beim Bauherrn, da er die Arbeiten nicht ausreichend kontrolliert hatte, und forderten 6.400 € Schadenersatz.

Bauleistungsversicherung

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Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat. Versicherte Ursachen sind u.a.:

  • ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
  • Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
  • unbekannte Dritte (Vandalismus)

Zusätzlich versicherbar sind:

  • Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
  • Schäden durch Hochwasser
  • Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
  • Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen

Schadenbeispiele

Brandstiftung

Der Rohbau eines Wohngebäudes war fast fertiggestellt. Nachts begann die Fußbodenisolierung plötzlich an mehreren Stellen zu brennen, die Flammen griffen schnell auf das gesamte Gebäude über. Die Feuerwehr konnte die vollständige Zerstörung abwenden, trotzdem entstand ein Schaden von ca. 40.000 €. Nach Aussagen der Polizei handelte es sich um Brandstiftungen, deren Täter jedoch unbekannt blieben. Da der Bauherr die Gefahr Feuer in seiner Bauleistungsversicherung zusätzlich mitversichert hatte, wurde der Schaden vom Versicherer reguliert.

Starke Unwetter im Sommer

Plötzliche sintflutartige Regenfälle überschwemmten eine Baugrube mit frischem Fundament und beschädigten dieses komplett. Die Baugrube musste ausgepumpt und das Fundament komplett neu angelegt werden. Die Schadenhöhe wurde auf ca. 20.000 € geschätzt.

Kran umgekippt

Ein Mehrfamilienhaus war im Rohbau fertig gestellt. Der vor dem Gebäude platzierte Turmdrehkran sollte mit Hilfe eines Autokranes abgebaut werden. Die Kontergewichte waren bereits entfernt und der Ausleger wurde gerade zur Demontage vorbereitet. Plötzlich kippte der Turmdrehkran seitlich weg und schlug mit dem Gegenausleger genau im aufwändig konstruierten Kreuzungsbereich der beiden Dachfirste ein. Allein die Kosten für die Reparatur des Dachstuhles wurden auf ca. 12.500 € geschätzt.

Rechtsschutzversicherung

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Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer, Schadenersatzklagen wegen Bauverzug oder beim Widerspruch gegen einen Baustopp oder Bußgeldbescheid. Landet eine Auseinandersetzung vor Gericht, kommen schnell hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Bauträger und Generalübernehmer vorsorgen. Versicherbar sind unter anderem:

  • Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Privat-Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer
  • Spezial-Strafrechtsschutz
  • Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit externem Dienstleister)

Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Kosten des Anwaltes, Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie ggf. die Kosten des Prozessgegners.

Schadenbeispiele

Steuer-Rechtsschutz

Das Finanzamt führt in Ihrem Unternehmen eine Betriebsprüfung durch und bemängelt dabei fehlerhafte Aufwandsrückstellungen. Im Ergebnis ergibt sich eine Nachforderung. Sie können die Entscheidung nicht nachvollziehen und schalten nach dem Gespräch mit dem Rechtsschutzversicherer einen Anwalt ein. Die Versicherung übernimmt die Kosten, die Ihnen durch den Prozess entstehen.

Streit um ein Arbeitszeugnis

Ein ehemaliger Mitarbeiter Ihres Büros ist mit seinem Arbeitszeugnis nicht einverstanden und verklagt Sie. Die Firmen-Rechtsschutzversicherung trägt die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren.

Verleumdung

Ein Kunde verbreitet verleumderische Behauptungen über Sie im Internet. Sie wehren sich, klagen auf Unterlassung und verlangen zusätzlich Schadenersatz. Sämtliche gerichtliche Kosten sind durch die Firmenrechtsschutzversicherung abgedeckt.

Inhaltsversicherung

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Die Geschäftsinhaltsversicherung wird auch als Hausratversicherung für Gewerbe bezeichnet. Feuer, Raub und Naturgewalten können die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.

Versicherbar sind insbesondere Schäden durch:

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm/Hagel
  • Einbruchdiebstahl/Vandalismus
  • Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen

Im Schadensfall zahlt der Versicherer die Reparatur oder den Neuwertersatz der versicherten Sachen sowie Aufräum- und Abbruchkosten.

Schadenbeispiele

Überflutung des Firmenkellers

Bedingt durch schwere und langanhaltende Niederschläge wird das Kanalsystem völlig überlastet. Die Wassermassen können nicht schnell genug abfließen und gelangen in die Kellerschächte Ihrer Firma, wo sie Ihre Server sowie dort gelagerte Waren beschädigen bzw. zerstören. Die Geschäftsinhaltsversicherung deckt die Kosten für Aufräumarbeiten und Reparatur bzw. Ersatz ab.

Einbruchdiebstahl und Vandalismus

In der Nacht brechen Unbekannte in die im Erdgeschoss gelegenen Büroräume ein. Sie entwenden einen Teil der Hardware und zerstören auf der Suche nach Bargeld etliche verschlossene Schränke. Die Geschäftsinhaltsversicherung erstattet den Neuwert der gestohlenen Geräte und zahlt für die Reparatur des beschädigten Inventars.

Elektronikversicherung

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Computer, Server und andere hochentwickelte elektronische Geräte sind für die meisten Ihrer Mitarbeiter die unentbehrliche Grundlage ihrer alltäglichen Arbeit. Welche Auswirkungen hätte es für Ihr Unternehmen, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?

Die Elektronikversicherung bietet einen umfangreichen Schutz für elektronische Geräte, der über den Versicherungsschutz einer Inhaltsversicherung hinaus geht. Versicherbar sind insbesondere Schäden durch:

  • Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit
  • Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
  • Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vorsatz Dritter
  • Kurzschluss, Überspannung
  • Feuer, Wasser, Sturm

Ersetzt wird in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur.

 

    Schadenbeispiele

    Sommergewitter

    Während eines Sommergewitters schlägt ein Blitz in die benachbarte Freileitung ein. Die daraus resultierende Überspannung beschädigt den Server und diverse Arbeitsstationen Ihres Büros. Die Schadenhöhe an der Hardware wird auf 3.500 € geschätzt; weitere 1.500 € sind nötig, um die Rechner neu einzurichten. Beides ist durch die Elektronikversicherung abgedeckt.

    Folgenreiches Missgeschick

    Ein Mitarbeiter Ihrer Firma will eine Glühbirne wechseln. Er kippt mit der Leiter und beschädigt die Sprenkleranlage, die dadurch ausgelöst wird. Das Wasser verursacht am Großteil der Büroelektronik Kurzschlüsse. In der Folge muss nahezu alles neu angeschafft werden. Der Schaden wird auf 85.000 Euro geschätzt und vom Versicherer bezahlt.

    Nachträgliche Kellerabdichtung notwendig

    Dem Architekten oblag die Entwurfs-, Genehmigungs- und Ausführungsplanung eines Einfamilienneubaus. Im gerichtlichen Beweissicherungsgutachten werden dem Versicherungsnehmer gravierende Planungsfehler im Zusammenhang mit der Abdichtung des Kellergeschosses gegen von außen drückendes Wasser vorgeworfen. Diese haben dazu geführt, dass das Kellergeschoss zentimeterhoch überflutet wurde und der Bauherr laufend Wasser abpumpen musste. Das Kellergeschoss musste nachträglich als sog. schwarze Wanne mit dreilagigen Dichtungsbahnen abgedichtet werden. Höhe der Ersatzforderungen: 80.000,- €.

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    Kai Doerk – Ihr Ansprechpartner für Bauträger/GÜ-Versicherungen: 040 / 513 24 80 90

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