Welche Versicherungen benötigen Bauträger und Generalübernehmer?
Als Bauträger, Projektentwickler oder Generalübernehmer tragen Sie ein hohes Maß an Verantwortung. Komplexe Bauvorhaben bergen zahlreiche Risiken, aufgrund der vielen Beteiligten sowie der komplexen Rechtsvorschriften. Dabei reicht es nicht, als Unternehmen nur die berufliche Haftpflicht abzusichern. Auch Schäden am Inventar oder Rechtsstreitigkeiten sind schwer kalkulierbare Risiken. Für unzureichendes Risikomanagement können Geschäftsführer persönlich haftbar gemacht werden.
Umfassende und zuverlässige Versicherungen sind daher das Sicherungsnetz für Sie selbst ebenso wie für den langfristigen Erfolg Ihrer Firma. Sprechen Sie mit uns über Ihre Anforderungen, wir beraten Sie unabhängig und individuell. Ihr Ziel bestimmt die Strategie!
Baukombi-Police
Highlights
Je komplexer das Bauvorhaben, desto größer ist das wirtschaftliche Risiko durch Schadenfälle und Verzögerungen. Nicht selten kommt es zum Streit zwischen den zahlreichen Beteiligten, was den Baufortschritt gefährdet. Verhindern lässt sich dies durch eine kombinierte Projektversicherung, die alle Beteiligten gemeinsam absichert. Die Vorteile:
- Lückenloser Versicherungsschutz für das gesamte Bauvorhaben
- Schnelle Schadenregulierung durch einen einzigen Versicherer
- Geringer Aufwand und maximale Kontrolle für den Auftraggeber
- Anteilige Umlegung der Kosten auf die beteiligten Unternehmen
- Durch Bündelung hohe Gesamtersparnis möglich
Inhalte der Baukombi-Police:
- Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
- Betriebshaftpflicht-Versicherung (Ausführung, Personen- und Sachschäden)
- Berufshaftpflicht-Versicherung (Planung inklusive Vermögensschäden)
- Bauleistungsversicherung mit Regressverzicht
- Weitere optionale Leistungen
Schadenbeispiele
Bauträgerhaftpflicht-Versicherung
Highlights
Kleine Fehler können große Folgen haben. Ganz egal, ob diese bei der Bauüberwachung, der Planung oder einer Beratung entstehen. Sie haften im schlimmsten Fall sogar mit Ihrem Privatvermögen für Fehler von Angestellten und freien Mitarbeitern. Die Bauträger-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für die Tätigkeit als:
- Bauträger
- gewerblicher Baubetreuer
- Generalübernehmer
- Generalunternehmer
Sie ist für speziell für Unternehmen konzipiert, die auch Architekten- oder Ingenieurleistungen erbringen. Versicherbar sind unter anderem:
- Schäden am Bauwerk und Grundstück
- Tätigkeit als Generalplaner
- Zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
- Schäden aus Kostenüberschreitung
- Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
Schadenbeispiele
Bauherrenhaftpflicht-Versicherung
Highlights
Als Bauherr tragen Sie die Verantwortung, wenn auf Ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen – auch dann, wenn Sie eine Firma mit der Bauausführung beauftragt haben. Tritt dieser Fall ein, haften Sie laut BGB in unbegrenzter Höhe. Aus diesem Grund ist die Bauherrenhaftpflicht-Versicherung eine der wichtigsten Versicherungen für Bauherren.
Versichert sind grundsätzlich:
- Personen-, Sach-, und Vermögensschäden (z.B. durch einen fahrlässigen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht oder die Überwachungspflicht)
- Gesetzliche Haftpflicht als Haus- und Grundbesitzer
- Abwehr unberechtigter Forderungen
Schadenbeispiele
Bauleistungsversicherung
Highlights
Die Bauleistungsversicherung bietet Versicherungsschutz für plötzlich und unvorhergesehene Schäden am Bauwerk, unabhängig davon, ob der Bauherr oder der Bauunternehmer die Gefahrtragung hat. Versicherte Ursachen sind u.a.:
- ungewöhnliche Elementarereignisse (z.B. ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm/Hagel)
- Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
- unbekannte Dritte (Vandalismus)
Zusätzlich versicherbar sind:
- Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
- Schäden durch Hochwasser
- Verluste durch Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Bestandteile
- Einsturz bestehender Gebäude (Altbauten) – Beschädigung Altbausubstanzen
Schadenbeispiele
Rechtsschutzversicherung
Highlights
Im gewerblichen Bereich kann es schnell zu einem Rechtsstreit kommen, z.B. bei Streitigkeiten mit einem Arbeitnehmer, Schadenersatzklagen wegen Bauverzug oder beim Widerspruch gegen einen Baustopp oder Bußgeldbescheid. Landet eine Auseinandersetzung vor Gericht, kommen schnell hohe Kosten auf den Kläger bzw. Beklagten zu. Mit einer Rechtsschutz-Versicherung können Bauträger und Generalübernehmer vorsorgen. Versicherbar sind unter anderem:
- Rechtsschutz für Firmen und Selbstständige
- Verkehrs-Rechtsschutz
- Privat-Rechtsschutz für Inhaber oder Geschäftsführer
- Spezial-Strafrechtsschutz
- Forderungsmanagement (i. d. Reg. durch Kooperation des Versicherers mit externem Dienstleister)
Im Schadensfall übernimmt der Versicherer die Kosten des Anwaltes, Gerichtskosten einschließlich der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige sowie ggf. die Kosten des Prozessgegners.
Schadenbeispiele
Inhaltsversicherung
Highlights
Die Geschäftsinhaltsversicherung wird auch als Hausratversicherung für Gewerbe bezeichnet. Feuer, Raub und Naturgewalten können die Betriebseinrichtung oder den Warenbestand zerstören und so den Betriebsablauf erheblich stören oder sogar zum Stillstand bringen. Die daraus entstehenden Umsatzeinbrüche sind eine gravierende Bedrohung der Existenz eines Betriebes.
Versicherbar sind insbesondere Schäden durch:
- Feuer
- Leitungswasser
- Sturm/Hagel
- Einbruchdiebstahl/Vandalismus
- Überschwemmung und weitere Naturkatastrophen
Im Schadensfall zahlt der Versicherer die Reparatur oder den Neuwertersatz der versicherten Sachen sowie Aufräum- und Abbruchkosten.
Schadenbeispiele
Elektronikversicherung
Highlights
Computer, Server und andere hochentwickelte elektronische Geräte sind für die meisten Ihrer Mitarbeiter die unentbehrliche Grundlage ihrer alltäglichen Arbeit. Welche Auswirkungen hätte es für Ihr Unternehmen, wenn Sie Ihre technischen Geräte nicht nutzen könnten und gleichzeitig für Ersatz sorgen müssten?
Die Elektronikversicherung bietet einen umfangreichen Schutz für elektronische Geräte, der über den Versicherungsschutz einer Inhaltsversicherung hinaus geht. Versicherbar sind insbesondere Schäden durch:
- Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Vorsatz Dritter
- Kurzschluss, Überspannung
- Feuer, Wasser, Sturm
Ersetzt wird in den meisten Fällen die Neuanschaffung der Geräte bzw. deren Reparatur.
Schadenbeispiele
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Kai Doerk – Ihr Ansprechpartner für Bauträger/GÜ-Versicherungen: 040 / 513 24 80 90