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Betriebliche Krankenversicherung

Mit einer betrieblichen Krankenversicherung steigern Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber, denn Ihre gesetzlich versicherten Mitarbeitern können von günstigen Konditionen profitieren. Zudem hilft die bessere Gesundheitsversorgung, die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen zu reduzieren und damit die Produktivität zu steigern. Möglich sind sowohl eine arbeitnehmer- als auch eine arbeitgeberfinanzierte Beitragszahlung.

Ein Bonus für Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma

Dass die Zahl der Arbeitnehmer abnimmt und dass die Belegschaften älter werden, müssen immer mehr Firmen schmerzlich erfahren. Drei Problemfelder entstehen dadurch für den Arbeitgeber:

  1. Es wird zunehmend schwieriger den Bedarf an Fach- und Führungskräften zu decken. Das betrifft sowohl die Gewinnung neuer, als auch die Bindung vorhandener Mitarbeiter.
  2. Die Belegschaften in den Unternehmen altern. Da die krankheitsbedingten Ausfallzeiten mit zunehmendem Alter steigen, führt das zu einem erheblichen Produktivitätsverlust und zu einer Erhöhung der krankheitsbedingten Kosten.
  3. Die Leistungen in der GKV werden immer weiter reduziert, und das trotz steigender Beitragssätze. Durch die schlechtere Gesundheitsversorgung der Mitarbeiter verlängern sich die Genesungs- und damit die Ausfallzeiten und darüber hinaus steigen durch die Erhöhung der Beitragssätze auch noch die Lohnnebenkosten.

Durch eine betriebliche Krankenversicherung können Sie dafür sorgen, dass die Ausfallzeiten in Ihrem Unternehmen wieder sinken und durch den zusätzlichen Versicherungsschutz bieten Sie den MitarbeiterInnen einen Mehrwert, den diese so auf dem Markt – aufgrund der eigenen gesundheitlichen Voraussetzungen – vielleicht gar nicht mehr bekommen können.

Es ergibt sich hier für Sie und Ihre Mitarbeiter eine klassische Win-Win-Situation. 

Wie funktioniert die betriebliche Krankenversicherung?

Grundsätzlich ist die „betriebliche Krankenversicherung“ (bKV) als solche nicht definiert. Allgemeingültig ist, dass der Arbeitgeber einen Vertrag mit einer oder mehreren Privaten Krankenversicherungen schließt. Er wählt dazu einen oder mehrere Tarife für seine Mitarbeiter aus, oder stellt eine Auswahl von Tarifen zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Versicherer verschiedene Voraussetzungen definiert, unter denen sie bestimmte Tarife oder tarifliche Vergünstigungen einräumen.

Als Zugangsvoraussetzung wird entweder eine vorgegebene Quote von allen Mitarbeitern oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern verlangt. Werden diese Voraussetzungen voll erfüllt, wird Versicherungsschutz für die Mitarbeiter zumeist ohne Gesundheitsprüfung geboten. Werden die Voraussetzungen nur teilweise erfüllt, erfolgt zum Teil nur eine „vereinfachte Gesundheitsprüfung“. Diese ist bei einigen Anbietern wiederum mit einem „Kontrahierungszwang“ für den Versicherer verbunden, so dass jeder Mitarbeiter auch Versicherungsschutz erhält.

Je nach Versicherungsgesellschaft können weitere Vorgaben des Versicherers gegeben sein. So setzen einige Versicherer voraus, dass es zumindest ein Sammelinkasso bei der Firma geben kann. Andere verlangen auch, dass die Firma Versicherungsnehmer und damit Beitragsschuldner ist. Darüber hinaus gibt es auch unterschiedliche Einschränkungen der Versicherer in Bezug auf verschiedene Berufsgruppen.

Welche Vorteile ergeben sich…

…für den Arbeitnehmer?

  • Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen
  • Vergünstigte Konditionen
  • Verbesserung der Arbeitszufriedenheit

    …für den Arbeitgeber?

    • Imageaufwertung des Unternehmens
    • Attraktivität bei der Mitarbeitergewinnung steigt

    Schadenbeispiel

    Einer Ihrer Mitarbeiter hatte schon lange Rückenprobleme. Nach einem Bandscheibenvorfall hat er nun beschlossen etwas für seine Gesundheit zu tun und beginnt regelmäßig Sport zu treiben. Bei einer seiner Joggingrunden übersieht er allerdings ein Schlagloch. Er stolpert so unglücklich, dass er sich mehrere Bänder im Knie reißt. Stehen und erst recht Autofahren sind ihm nun nicht mehr möglich. Glücklicherweise hatten Sie zuvor eine betriebliche Krankenversicherung abgeschlossen, die Ihren Mitarbeitern für ambulante und stationäre Operationen wahlärztliche Behandlung und bei stationären Operationen ein Einbettzimmer absichert. Ihr Mitarbeiter kann daher einen ausgewiesenen Spezialisten für die notwendige Operation konsultieren. Ihrem Mitarbeiter selbst wäre ein solcher Versicherungsschutz aufgrund seiner Vorerkrankungen höchstwahrscheinlich verwehrt geblieben.

    Auch für Sie ergibt sich durch Ihre Entscheidung für die betriebliche Krankenversicherung hier nun ein unmittelbarer Nutzen. Aufgrund der Behandlung durch den Speziallisten verheilen die Folgen der Operation ungewöhnlich schnell. Und da Ihr Mitarbeiter durch die Zusatzversicherung als Privatpatient gilt, ließ sich die Wartezeit auf die Operation auch beträchtlich verkürzen, so dass die Ausfallzeit Ihres Mitarbeiters nur einen Bruchteil dessen betrug, was ohne Zusatzversicherung zu erwarten gewesen wäre.

    Und auch Ihr Mitarbeiter freut sich, dass ihm aufgrund Ihrer Fürsorge viele Wochen mit Schmerzen erspart wurden.

    Beiträge

    Die Beiträge in der betrieblichen Krankenversicherung sind in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert. Dies führt zu Beiträgen, die im Vergleich zu den sonst erhältlichen Einzeltarifen sehr günstig sind.

    Bezüglich der Finanzierung der betrieblichen Krankenversicherung sind zwei Konstellationen denkbar und möglich:

    1. Arbeitnehmerfinanzierte Beitragszahlung

    Am einfachsten ist es für den Arbeitgeber, wenn sie Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer erfolgt. Der Arbeitgeber schließt lediglich einen Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit dem Vorgang zu tun. Allerdings ist es einerseits auf diese Art und Weise sehr schwierig, die für den Entfall der Gesundheitsprüfung notwendigen Quoten zusammen zu bekommen und andererseits wird diese Möglichkeit auch nur von wenigen Anbietern der bKV angeboten.

    Bei einigen weiteren Anbietern ist es möglich, die arbeitnehmerfinanzierten Beiträge über den Arbeitgeber zu zahlen. Hier ist die Abwicklung für die Versicherer einfacher zu organisieren.

    2. Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung

    Arbeitgeberfinanzierte Beiträge zur bKV sind grundsätzlich als Sachlohn anzusehen und dementsprechend steuerlich zu behandeln. Daraus ergeben sich zwei Möglichkeiten:

    1) Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge der bKV als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für diesen.

    2) Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.

    Der Vorteil: Solange die Beiträge pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 50 Euro liegen (Stand 2023), sind diese steuerfrei. Ein echter Mehrwert also sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.

    Es gilt jedoch zu beachten, dass Arbeitgeber in Ihrer Gestaltung der bKV frei sind. Somit kann es sich sowohl um Bar- als auch Sachlohn handeln – je nachdem, ob die Beiträge zur bKV vom Arbeitgeber direkt an das Versicherungsunternehmen abgeführt werden oder auf das Gehaltskonto des Mitarbeiters fließen.

    Im Bereich der betrieblichen Krankenversicherung kooperieren wir mit der SLPV GmbH & Co. KG.

    Fazit

    Die betriebliche Krankenversicherung ist ein einfach installierbares, hervorragendes Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter, da die Motivation gesteigert und die Verweildauer im Krankenstand gesenkt wird. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenergänzung gesteigert werden.

    Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten praktischen Nutzen (bei keiner oder nur einer geringen finanziellen Belastung) haben, führt die Einführung der betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-Win-Situation für alle Beteiligten – ähnlich wie bei der betrieblichen Altersvorsorge, einem weiteren Instrument zur Mitarbeiterbindung.

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