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Fragen & Antworten zur IT-Haftpflichtversicherung

Auf diesen Seiten finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die IT-Haftpflichtversicherung. Das Hintergrundwissen soll Ihnen helfen, sich für einen Versicherungsumfang zu entscheiden, der Ihren Bedürfnissen entspricht: Wer benötigt eine IT-Haftpflichtversicherung, was deckt sie ab und welche Risiken sind in der beruflichen Praxis überhaupt relevant? Lernen Sie wichtigste Versicherungsbegriffe wie Deckungssumme und Vermögensschäden kennen oder was die IT-Haftpflicht- von der Cyber-Versicherung unterscheidet.

Wenn keine Fragen mehr offen sind, starten Sie einfach die Eingabe im Tarifvergleichs-Rechner, um individuell passende Angebote zu erhalten. Falls Sie weitergehende Beratung wünschen, wenden Sie sich gern an unseren Experten für IT-Versicherungen Kai Doerk, Tel. 040 / 513248090.

FAQ IT-Haftpflichtversicherung

Wann ist eine IT-Haftpflichtversicherung sinnvoll?

Wer als Selbständiger im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie tätig ist, sollte sich beruflich absichern. Das gilt für Freiberufler ebenso wie für Gewerbetreibende und IT-Unternehmen, denn sie sind einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Dieses ergibt sich zum einen aus den vielen Klauseln und Geheimhaltungsverpflichtungen, die in ihren Projektverträgen festgeschrieben sind. Geringfügige Ungenauigkeiten in der Planung oder der Kommunikation oder ein unverschuldeter Krankheitsfall können bereits dazu führen, dass der Dienstleister unabsichtlich gegen den Vertrag verstößt. Darüber hinaus haben IT-Betriebe und -Freiberufler ein hohes Risiko hinsichtlich des Datenschutzes, schon kleinste Verstöße können dabei sehr kostspielig werden.

Existenzbedrohende Schadenersatzforderungen sind leider keine Seltenheit. Hier kommt die IT-Haftpflichtversicherung ins Spiel. Sie schützt den IT-Dienstleister vor branchenbezogenen Haftungsrisiken und den daraus resultierenden finanziellen Verpflichtungen. Die IT-Haftpflichtversicherung übernimmt auch die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche.

 

Wer kann eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen?

Selbständige IT-Tätigkeiten lassen sich über eine branchenspezifische IT-Versicherung absichern. Sie sind Student und wollen im Nebenjob als Anwendungsentwickler arbeiten? Sie sind Webdesigner oder Programmierer und wollen sich als Freiberufler selbständig machen? Sie führen erfolgreich ein eigenes IT-Unternehmen? Dann können und sollten Sie eine IT-Haftpflichtversicherung (auch IT-Berufshaftpflicht genannt) abschließen. Denn bei jedem Projekt besteht das Risiko, dass Sie als IT-Dienstleister bei einem Kunden einen Schaden verursachen, für den Sie persönlich haften. Insbesondere finanzielle Folgeschäden wie ein Umsatzausfall bei Ihrem Kunden können schnell hohe Summen erreichen. Sind Sie versichert, prüft und zahlt der Versicherer den fälligen Schadenersatz und schützt Sie damit vor existenzbedrohenden finanziellen Konsequenzen.

Die Liste der zu versichernden IT-Berufe und -Unternehmen ist lang, zu ihnen zählen unter anderem:

  • Developer
  • EDV-Dienstleister
  • Fachinformatiker
  • IT-Consultants
  • Internetagenturen
  • Netzwerkentwickler
  • Programmierer
  • Projektleiter
  • SAP-Berater
  • Software-Architekten
  • Systemadministratoren
  • Webdesigner
  • Webhoster

Als spezialisierter Fachmakler vermittelt ASEKURADO IT-Experten und Unternehmen individuell passenden Versicherungsschutz – vom Freiberufler bis zum Mittelständler mit über 5 Millionen Euro Umsatz.

 

Was beinhaltet die IT-Haftpflichtversicherung?

Bei der IT-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine branchenbezogene Versicherung für alle Dienstleister, die auf dem Gebiet der IT tätig sind. Sie beinhaltet die “All-Risk-Deckung”.

Die IT-Haftpflichtversicherung umfasst die folgenden Module:

1. Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung (VH) schützt zum einen vor beruflichen Fehlleistungen und Eigenschäden und bietet zum anderen einen passiven Rechtsschutz, bei dem Anwalts- sowie Gerichtskosten bei ungerechtfertigten Forderungen übernommen werden.

Ein Vermögensschaden entsteht, wenn einer Person oder einem Unternehmen durch schuldhaftes Verhalten eines Dritten ein finanzieller Schaden entsteht. Typische IT-branchenspezifische Schadenfälle sind unter anderem: Weitergabe virenbehafteter Daten, versehentliches Löschen von Daten, Ausfälle beim Kunden durch Programmierfehler sowie Urheberrechtsverletzungen. Die “All-Risk-Deckung” deckt alle denkbaren Risiken eines IT-Spezialisten ab, ohne dass diese dezidiert aufgezählt werden.

Mitversicherte Personen sind alle diejenigen, die im oder für den Betrieb arbeiten, inklusive freie Mitarbeiter und Subunternehmer. Deckungserweiterungen bestehen sowohl für Dritt- als auch Eigenschäden.

2. Büro- und Betriebshaftpflicht-Versicherung

Die Betriebshaftpflicht-Versicherung bietet ebenfalls wie die Vermögensschadenhaftpflicht eine “All-Risk-Deckung,” ohne die einzelnen Risiken noch einmal zu benennen. Es sind alle Personen-, Sachschäden sowie Folgeschäden versichert, die aus einer IT-Leistungserbringung resultieren können. Darunter fallen unter anderem auch Mietsachschäden, Obhutsschäden, Produkthaftpflicht- sowie Umweltschäden.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung sollte auf jeden Fall abgeschlossen werden.

 

Was sind die Hauptleistungen der IT-Haftpflichtversicherung?

Die vier Hauptleistungsbereiche der IT-Haftpflichtversicherung sind:

  • Die Prüfung von Ansprüchen Dritter und die Klärung, ob der Versicherungsnehmer zum Schadensausgleich verpflichtet ist.
  • Zahlung des Schadens bei begründeten Ansprüchen.
  • Schadenabwehr bei unbegründeten Ansprüchen im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.
  • Minimierung des unternehmerischen Risikos für Eigenschäden.

 

Welche Schäden sind im IT-Bereich besonders häufig?

Im Versicherungswesen unterscheidet man drei Schadenskategorien: Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Im IT-Bereich zählt die große Mehrheit der Haftpflichtfälle zu den Vermögensschäden, also finanzielle Schäden. Sie gehören daher zur Grunddeckung einer guten IT-Haftpflichtversicherung. Zu den häufigsten Ursachen gehören:

  • Fehlerhafte Leistung (z.B. Programmier- oder Konfigurationsfehler)
  • Verstöße gegen den Projektvertrag
  • Datenverlust
  • Wettbewerbsverstöße, Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen

Weniger als 20% der Haftpflichtfälle sind Sach- oder Personenschäden. Sie lassen sich über eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung absichern (optionaler Baustein). Hier einige Beispiele:

  • Bei der Arbeit vor Ort beim Kunden beschädigt ein IT-Dienstleister versehentlich elektronisches Equipment.
  • Eine fehlerhafte Einrichtung führt zur Beschädigung des Kunden-Servers.
  • Ein Besucher stolpert in den Firmenräumen über ein Kabel stolpert und verletzt sich.
  • Eine fehlerhaft programmierte Steuerungsanlage führt zu einem Unfall mit Sach- und Personenschaden.

 

Wie grenzen sich IT-Haftpflicht, Betriebshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht voneinander ab?

Die IT-Haftpflichtversicherung versichert die beruflichen Risiken von Unternehmen und Selbständigen im IT-Bereich und schützt so die berufliche sowie private Existenz der IT-Dienstleister. Von einer Berufshaftpflichtversicherung spricht man eigentlich nur bei Berufen, für die eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten). Ist im IT-Bereich von einer Berufshaftpflichtversicherung die Rede, ist damit die IT-Haftpflichtversicherung gemeint.

Die IT-Haftpflichtversicherung enthält einen oder mehrere Bausteine, insbesondere die folgenden:

1. Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Komponente der IT-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Vermögensschäden ab, also finanzielle Schäden, die Sie mit Ihrer Tätigkeit bei Dritten verursachen.

2. Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht (Büro-Haftpflicht genannt) bezeichnet den Bereich der IT-Haftpflichtversicherung, der auch Personen- sowie Sachschäden abdeckt. Jeder IT-Dienstleister sollte über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen; sie lässt sich optional als Teil der IT-Haftpflichtversicherung abschließen.

 

Wie viel kostet die IT-Haftpflichtversicherung?

Guter Versicherungsschutz muss nicht viel kosten. Schon ab wenigen hundert Euro im Jahr können Freiberufler einen umfassenden IT-Haftpflichtschutz erhalten. Kleinen und mittleren Unternehmen vermittelt ASEKURADO Versicherungsschutz zu einem hervorragenden Preis-Leistungsverhältnis.

Bei Jahresumsätzen bis zu 5 Mio. Euro profitieren sie von einem vereinfachten Antragsmodell, das den Verwaltungsaufwand minimiert. Eine aufwändigere Risikoprüfung findet erst bei Umsätzen oder Versicherungssummen über 5 Mio. Euro statt.

Die Höhe der Versicherungsbeiträge ist jedoch individuell und hängt insbesondere von folgenden Aspekten ab:

  • Welche Deckungssumme Sie wählen
  • Für welchen Leistungsumfang Sie sich entscheiden (nur Grunddeckung oder auch Büro- und Betriebshaftpflicht)
  • Ihrer individuellen Risikosituation (Tätigkeitsfeld und Umsatzhöhe)

Auch die Art der Bezahlung wirkt sich unter Umständen auf den Preis der Versicherung aus (z.B. Ratenzuschlag bei Zahlung in monatlichen Beiträgen).

Mit unserem Tarifvergleichsrechner können Sie die Kosten verschiedenster Anbieter für Ihren individuellen Versicherungsschutz ermitteln – schnell und unkompliziert. Wenn Sie Fragen zu den Kosten oder dem benötigten Versicherungsumfang haben, kontaktieren Sie uns gern. Wir beraten Sie individuell und kompetent, wie Sie sich richtig absichern und zugleich eine Überversicherung vermeiden.

Mit der IT-Haftpflicht können sich IT-Freiberufler, Telekommunikations- und IT-Unternehmen gegen existenzbedrohende Schadensfälle absichern. Und hilft Ihnen, sich auf Ihre Kernkompetenzen konzentrieren.

 

Wie unterscheiden sich Personen-, Sach- und Vermögensschäden?

Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden. Unter einem Sachschaden versteht man in der IT-Haftpflichtversicherung die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen. Bei Sachschäden gibt es entweder die Möglichkeit der pauschalen Deckungssumme oder die Vereinbarung einer gesonderten Deckungssumme.

Um sich gegen Personen- und Sachschäden abzusichern, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese lässt sich als optionaler Baustein im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie umfasst auch finanzielle Folgeschäden eines Personen- oder Sachschadens, also wenn dieser beispielsweise eine Verdienst- oder Umsatzausfall und andere wirtschaftliche Folgen nach sich zieht. Diese Folgen werden auch „unechte Vermögensschäden“ genannt.

Im IT-Bereich deutlich häufiger sind jedoch sogenannte echte Vermögensschäden. Dabei handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten entstehen. Ein Beispiel: Durch die versehentliche Löschung von Daten die Firma keinen weiteren Arbeiten nachgehen kann. Der Arbeitsausfall sowie die Wiederbeschaffung der Daten stellen einen Vermögensschaden dar, der schnell sehr teuer wird.

Echte Vermögensschäden sind über die wichtigste Komponente der IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt: die Vermögensschadenversicherung.

 

Was bedeuten Deckungssumme und Sublimite bei der IT-Haftpflichtversicherung?

Die Deckungssumme wird auch Versicherungssumme genannt und bezeichnet den Betrag, bis zu dem der Versicherer einen Schaden ausgleichen muss. Sie wird in der Regel auf Grundlage verschiedener individueller Faktoren vom Versicherer abstrakt ermittelt. Dabei kann es für Personen-, Vermögens- und Schachschäden jeweils eine einzeln ausgewiesene Deckungssumme geben.

Bei pauschalen Deckungssummen wird nicht nach dem einzelnen Schadenfall unterschieden, sondern die Schadenleistungen für die einzelnen IT-Haftpflicht-Fälle werden zusammengefasst. Es spielt also keine Rolle, ob es sich um einen Vermögensschaden, einen Personenschaden oder einen Sachschaden handelt.

In der Regel haften Dienstleister wie Firmen und Freiberufler unbegrenzt, sodass eine angemessen kalkulierte Deckungssumme unerlässlich ist (siehe hierzu: Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?).

Unter Sublimiten versteht man Unterversicherungssummen. Der Versicherer kann bei bestimmten mitversicherten Teilrisiken die Deckungssumme im Vertrag reduzieren.

 

Was bedeuten Jahreshöchstleistung und Maximierung der Deckungssumme?

In der Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung steht die vereinbarte Versicherungssumme (wahlweise 2 Mio. €, 3 Mio. €, 5 Mio. € oder 10 Mio. €) in der Regel pro Jahr zwei Mal zur Verfügung. Man spricht auch von einer 2-fach-Maximierung. Wenn beispielsweise die Versicherungssumme 3 Million Euro beträgt, zahlt der Versicherer nicht mehr als 6 Millionen Euro Schadenausgleich für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Diese Summe wird Jahreshöchstleistung genannt.

In der Vermögensschadenhaftpflicht- und Cyber-Versicherung verzichten inzwischen einige Anbieter auf eine Maximierung: Damit besteht unbegrenzter Versicherungsschutz (jedoch pro Schaden maximal die vereinbarte Versicherungssumme).

Ermitteln Sie in unserem Tarifvergleichsrechner mit nur wenigen Klicks Ihren Beitrag für eine erstklassige IT-Haftpflichtversicherung – teils ohne Maximierung bei den im IT-Bereich besonders relevanten Vermögensschäden!

 

Was bedeutet Selbstbehalt bei der IT-Haftpflichtversicherung?

Beim Selbstbehalt handelt es sich um eine finanzielle Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers im Schadenfall. Der Vorteil ist, dass so Versicherungsbeiträge günstiger ausfallen können.

Der Selbstbehalt beträgt je nach Tarif meist zwischen 0 und 1.000 €. In der Regel wird die Selbstbeteiligung nicht für Personenschäden angewendet.

 

Was beinhaltet der passive Rechtsschutz der IT-Haftpflicht?

Der passive Rechtsschutz innerhalb der IT-Haftpflichtversicherung wehrt ungerechtfertigte Ansprüche der Gegenseite im Schadenfall ab. Darüber hinaus werden außergerichtliche und gerichtliche Kosten getragen. Der passive Rechtsschutz umfasst nicht die aktive Durchsetzung eigener Ansprüche.

Welche weiteren Versicherungen sind für IT-Dienstleister sinnvoll?

Ihren IT-Haftpflichtschutz können Sie nach Bedarf um weitere Versicherungsleistungen ergänzen. Sinnvoll können insbesondere folgende Versicherungen sein:

 

Inhaltsversicherung

Mit einer Inhaltsversicherung (auch Büroinhaltsversicherung genannt) sichern Sie Ihr gesamtes Inventar – von Servern, Computern und Bildschirmen bis zu Büromöbeln – gegen bestimmte Unglücksfälle ab. Werden diese beispielsweise bei einem Wasserrohrbruch, Feuer oder Sturm beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen, erstattet der Versicherer die Kosten für Reparatur oder Neukauf.

>> Zur Inhaltsversicherung

 

Elektronikversicherung

Mit einer Elektronikversicherung versichern Sie Ihre EDV- und IT-Ausrüstung gegen alle Gefahren. Im Gegensatz zur Inhaltsversicherung beschränkt sich der Schutz auf technische Geräte. Dafür sind diese umfassender abgesichert – nämlich auch gegen selbst verursachte Bedienungsfehler oder fahrlässige Beschädigungen.

>> Zur Elektronikversicherung

 

Cyber-Versicherung

Die Cyber-Versicherung wird für IT-Unternehmer und Freiberufler immer wichtiger. Sie deckt Schäden durch Ransomware, Hackerangriffe, Datenverlust und sonstige Cyber-Kriminalität ab – und zwar sowohl Schäden, die bei Ihnen selbst auftreten (Eigenschäden), als auch bei Ihren Kunden (Fremdschäden).

Die Cyber-Versicherung sollte man am besten zusammen mit der IT-Haftpflichtversicherung abschließen. So sichern Sie mit einem Vertrag alle Risiken umfassend ab –kostengünstig und ohne Deckungslücken.

 

Rechtsschutz

Die IT-Haftpflichtversicherung umfasst standardmäßig einen sogenannten passiven Rechtsschutz. Das heißt, wenn es im Schadensfall zu einem Rechtsstreit kommt, übernimmt der Versicherer die Kosten für Anwälte, Sachverständige und Gericht. In vielen anderen Fällen benötigen Sie jedoch aktiven Rechtsschutz, etwa bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern oder Behörden. Firmenrechtsschutz können Sie günstig als Zusatzbaustein zur IT-Haftpflicht abschließen.

>> Zur Rechtsschutzversicherung

 

Wozu benötigt man zusätzlich zur IT-Haftpflicht eine Cyber-Versicherung?

Die Haftpflichtversicherung schützt Sie, wenn Sie für eigene Fehler haften müssen. Eine Cyber-Versicherung hingegen springt dann ein, wenn Angreifer Ihre IT-Infrastruktur oder Daten beschädigen. Denn mit den vielen Annehmlichkeiten, die uns das Internetzeitalter gebracht hat, wie z. B. Cloud-Computing oder SaaS, sind auch die Möglichkeiten immer vielfältiger geworden, wie diese Technologie von Hackern und Kriminellen missbraucht werden kann: Hackerangriffe, „Denial of Service“-Attacken oder Cyber-Erpressung können zu erheblichen Netzwerk- und Datenschäden bei Ihnen führen. Der Versicherer übernimmt die Kosten zur Behebung dieser Eigenschäden.

Die Cyber-Versicherung stellt somit eine wichtige Ergänzung zur IT-Haftpflichtversicherung dar.

 

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