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Die D&O-Versicherung: Schutz für Entscheider in einer der risikoreichsten Branchen

von | 7. Mai. 2025

In kaum einer anderen Branche treffen rechtliche Verantwortungen und komplexe Projekte so aufeinander, wie in der Baubranche.
Architektur- und Ingenieurbüros aber auch Bauträger müssen hierbei nicht nur technisch, sondern auch rechtlich einwandfrei agieren. Entscheidungsträger und Führungskräfte von Unternehmen können dabei für ihre Fehlentscheidungen persönlich haftbar gemacht werden (beispielsweise nach § 43 GmbHG) und die D&O-Versicherung setzt genau hier an.

D&O-Versicherung trotz Berufs-und Betriebshaftpflichtversicherung- macht das Sinn?

Um zu verstehen, ob und wann eine D&O-Versicherung Sinn macht, ist es wichtig, die Unterschiede zwischen den verschiedenen Versicherungen und deren Ansätze zu kennen.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Architekten und Ingenieure vor Schadenersatzansprüchen Dritter, welche aufgrund von beruflichen Fehlern entstehen. Hierzu gehören unter anderem Fehler wie etwa Planungsfehler, Beratungsfehler oder auch Bauleitungsfehler, welche in der Folge zu Personen,-Sach- oder Vermögensschäden führen können. Der Fokus der Berufshaftpflichtversicherung liegt hierbei also sehr deutlich auf dem Risiko der Außenhaftung – Den Ansprüchen Dritter gegenüber einem Planer / Planungsbüro.

Die Betriebshaftpflicht legt den Fokus ebenfalls auf die Außenhaftung und sichert den die Versicherungsnehmer vor den finanziellen Folgen durch Schadensersatzansprüche Dritter ab, welche durch den eigentlichen Betrieb entstehen. Dies können beispielsweise Schäden sein, welche Kunden im eigentlichen Betrieb oder auch auf Baustellen erleiden. Darüber hinaus sind auch Schadensersatzansprüche aufgrund von Beschädigungen von umliegenden Objekten aufgrund eines Bauprojekts Teil des Versicherungsschutzes für Bauträger . Hier liegt der Fokus also ebenfalls auf der Außenhaftung.

Die D&O-Versicherung verfolgt hier einen anderen, ergänzenden Ansatz für Führungskräfte und leitende Angestellte. Sie soll dabei eben diese leitenden Organe eines Unternehmens vor Schadensersatzansprüchen aufgrund von Managementschäden schützen, für welche Führungskräfte auch vom eigenen Unternehmen haftbar gemacht werden können. Die Forderungen fallen hierbei nicht selten existenzbedrohend hoch aus. Der Fokus liegt hier also, anders als bei den Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungen eher auf dem Thema Innenhaftung, der persönlichen Inanspruchnahme von intern Verantwortlichen.

Interessant ist diese Art der Versicherung also in erster Linie für Geschäftsführer und auch leitende Angestellte von Unternehmen, insbesondere in komplexeren mittelständischen und größeren Strukturen. Einzelunternehmer hingegen sichern Ihre persönliche Haftung über eine Berufshaftpflichtversicherung ab.

Typische Haftungsfälle und Risiken in der Baubranche

Die Baubranche ist aufgrund Ihrer Komplexität und den in der Regel sehr kostenintensiven Projekten einem höheren Risiko von Haftungsansprüchen ausgesetzt. Nicht selten fällt der Blick, im Falle eines Schadenfalls in Folge von Haftungsansprüchen Dritter, hierbei auch auf die Verantwortlichen Organe eines Unternehmens. Zwei Schadenbeispiele aus der Praxis:

Beispiel 1: Ein Geschäftsführer eines namenhaften Bauträgers beschließt, entgegen der Empfehlung des internen Bauleiters und ohne zweite Meinung, minderwertiges dafür aber kostengünstigeres Dämmmaterial für ein Projekt einzukaufen und dieses auch verbauen zu lassen. Nach Projektende aber stellen die Käufer des Objekts erhebliche Mängel in der Wärmedämmung fest, was hohe Nachbesserungskosten für das Unternehmen zur Folge hat. Die Gesellschafter des Bauträgers machen gegenüber dem Geschäftsführer Ansprüche auf Schadensersatz aufgrund von mangelnder Sorgfalt, einer Verletzung der Sorgfaltspflicht, geltend. Sie werfen ihm hierbei vor, sich bewusst für das minderwertigere Produkt entschieden und den Qualitätsmangel für den günstigeren Preis in Kauf genommen zu haben.

Beispiel 2: Die leitende angestellte Projektleiterin eines mittelständischen Architekturbüros übersieht, entgegen ihrer Verantwortung zur Einhaltung der Budgetplanung, wiederholt Kostensteigerungen bei einem Gewerk und informiert die Geschäftsführung hierüber viel zu spät. Als das Budget deutlich überschritten ist, entsteht dem Architekturbüro ein erheblicher Verlust, da die Auftraggeber nur den ursprünglich vereinbarten Preis zahlen . Die Geschäftsführung macht, aufgrund des nicht unerheblichen Verlusts, einen Schadenersatzanspruch gegenüber der Projektleiterin aufgrund einer Pflichtverletzung wegen der viel zu späten Information geltend.

In beiden Fällen kam es aufgrund einer Pflichtverletzung zu einem Vermögensschaden, welcher letztlich gegenüber dem jeweiligen Entscheider in Form der Innenhaftung geltend gemacht werden könnte.

Grundsätzlich handelt es sich bei beiden Schadenbeispielen um typische Schadenszenarien, welche über eine D&O-Versicherung abgedeckt sein können. Abhängig ist dies aber stets vom Umfang der eigentlichen Versicherungsverträge.

D&O ist nicht gleich D&O: Unterschiede im Aufbau und Vertragsgestaltung

Unter dem Oberbegriff der D&O-Versicherung lassen sich zwei Produktformen unterscheiden, die persönliche und die unternehmensgebundene D&O-Versicherung. Wie aus dem Namen bereits ableitbar, beschränkt sich der Versicherungsschutz einer persönlichen Police einzig auf den Versicherungsnehmer und seine Tätigkeit als Geschäftsführer oder leitendes Organ.

Die Unternehmenspolice wird hingegen von den jeweiligen Unternehmen selber abgeschlossen und schließt im Optimalfall alle Geschäftsführer und Führungskräfte in einer Police ein. Versicherungsnehmer ist hierbei das Unternehmen, welches letztlich auch die Rechte und Pflichten am Vertag innehat.

Die Unterschiede in der Grundstruktur beider Versicherungslösungen sorgen hierbei für gleich mehrere wichtige Punkte, welche vor Abschluss überdacht werden sollten. Wie so oft entschiedet das eigentliche Ziel, welche Absicherung im Individualfall mehr Sinn macht. Während die persönliche Police in bestimmten Fällen, etwa bei Insolvenz des Arbeitgebers oder auch hinsichtlich der gegebenen Autonomie bei Versicherungsfällen, durchaus Vorteile haben kann, erweist sich die Unternehmenspolice in den meisten Fällen als praktikablere und für die versicherten Führungskräfte oftmals unkompliziertere Lösung. Auch bietet eine Absicherung über das Unternehmen in vielen Fällen erweiterten Versicherungsschutz, etwa im Umfang von Assistance- und Präventionsleistungen.

Resümee

Die D&O-Versicherung stellt gerade in der Baubranche einen wichtigen Schutz für Entscheidungsträger dar. Im Gegensatz zur Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung, welche primär das Haftungsrisiko gegenüber Dritten abdeckt, liegt der Fokus hierbei eher auf dem Risiko der persönlichen Haftung von Entscheidungsträgern, insbesondere im Rahmen der Innenhaftung. Angesichts der Unterschiede in den Strukturen der einzelnen Versicherungslösungen ist eine detaillierte Analyse der individuellen und unternehmerischen Bedürfnisse unerlässlich, um den passenden Schutz zu gewährleisten.

Als Fachmakler und Branchenexperte für die Bauwirtschaft verstehen wir die spezifischen Risiken und Herausforderungen der Baubranche genau. Wir unterstützen Sie gerne dabei, den für Ihr Risiko optimalen Versicherungsschutz zu finden. Wir begleiten Sie hierbei als starker Partner von der Risikoanalyse über die Umsetzung zum Vertrag bis hin zur Unterstützung im Schadenfall. Hierbei stets unter dem Credo „Ihr Ziel bestimmt die Strategie“.


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