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Mängel bei WDVS – Typische Planungs- und Ausführungsfehler

von | 17. Nov. 2022

Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) kommen insbesondere bei der energetischen Sanierung von Fassaden zum Einsatz. Schäden können durch Planungsfehler oder eine mangelhafte Ausführung entstehen – und richtig teuer werden, wenn die komplette Gebäudehülle oder sogar die Bausubstanz betroffen ist. Oft ist bei solchen Mängeln nicht sofort klar, wer dafür verantwortlich ist: Planer, Bauleiter oder Fachunternehmer? Architekten, Bauingenieure und Handwerker sollten die gängigen Fehlerquellen bei WDVS (er)kennen, um Schäden vorzubeugen und nicht selbst in die Haftung zu geraten.

Mangelfrei nur mit Zulassung

Ein wichtiger Grundsatz dürfte bekannt sein: Bei Wärmedämmverbundsystemen dürfen nur Komponenten eines zusammengehörigen Systems verwendet werden. Wer hiervon abweichen und z.B. einzelne Teile eines Bestandssystem auszutauschen will, muss für das Bauvorhaben eine Zulassung im Einzelfall (ZiE) beantragen. Ohne Zulassung gilt das Werk als mangelhaft und muss zurückgebaut werden.

Trotz der umfangreichen Vorgaben, die WDVS-Hersteller für ihre Systeme und Materialien machen, kommt es immer wieder zu Schäden, insbesondere durch Feuchtigkeit oder Risse.

WDVS-Planungsfehler

Diese typischen Fehler gilt es bei der Planung von Wärmedämmverbundsystemen zu vermeiden:

  • Fehlendes Gesamtkonzept: Bei einer Sanierung sind Dämmung und Lüftung ganzheitlich zu betrachten. Wo sind mögliche Wärmebrücken – müssen die Fenster ausgetauscht, Keller- und oberste Geschossdecke gedämmt werden? Da WDVS-Fassaden eine natürliche Belüftung des Gebäudes verhindern, ist oft ein Lüftungskonzept oder eine Lüftungsanlage notwendig. Andernfalls droht Schimmelbildung durch zu hohe Luftfeuchtigkeit in den Räumen.
  • Zu geringe Dachüberstände: Wird nachträglich ein Wärmedämmverbundsystem angebracht, verringert sich dadurch der vorhandene Dachüberstand. Ist er zu gering, kann dies zur Durchfeuchtung der Fassade und zur Veralgung (Verfärbung) der Außenschicht führen. Teilweise ist es notwendig, den Dachüberstand zu verlängern.
  • Mangelhafte Wasserableitung: Fassadenvorsprünge, wie z.B. Rollladenkästen oder Verzierungen, stauen oft Feuchtigkeit und führen zu Moosbildung. Horizontale, vorspringende Bauteile sollten Planer nach Möglichkeit vermeiden und das Gefälle aller Vorsprünge stets ausreichend groß wählen, ggf. das Regenwasser an kritischen Stellen gezielt ableiten.
  • Zu dünne Dämmschichten: Insbesondere bei Heizkörpernischen ist eine dickere Dämmstärke zu wählen. Sonst erwärmt sich durch die Heizkörper auch die Fassadenaußenfläche. Dies führt meist zu großflächigen, hellen Abzeichnungen auf der WDVS-Fassade, da die „warmen“ Bereiche weniger durch Algen oder Moos verfärbt werden.
  • Unvollständige Ausführungsplanung: Verwenden Handwerker ungeeignete Dämmplatten im Sockelbereich, kann auch der Architekt haftbar gemacht werden, wenn er keine Detailplanung geliefert hat.

Ausführungsfehler bei WDVS

Die Ausführung von Wärmedämmverbundsystemen zählt zu den technisch besonders anspruchsvollen Gewerken, weshalb Gerichte hier eine intensive Bauüberwachung fordern. Fachbetriebe sowie bauleitende Architekten/Bauingenieure sollten insbesondere auf folgende Fehlerquellen achten:

  • Mangelhaft verklebte Dämmplatten, z.B. bei unebenem Untergrund oder weil der Voranstrich auf dem Unterputz fehlt
  • Mangelhaft angebrachtes Armierungsgewebe – damit der Putz nicht reißt, muss die Armierung bei Fenstern, Türen und Durchbrüchen diagonal verlegt werden und gut mit angrenzenden Gewebeflächen überlappen
  • Verwendung ungeeigneter (wärmeleitender) Dübel – dadurch entstehen die für WDVS typischen hellen Flecke in der Fassadenfläche
  • Wärmebrücken, insbesondere an waagerechten Bauteilen
  • Mangelnder Feuchtigkeits-/Spritzschutz im Sockelbereich der WDVS-Fassade
  • Fehlende oder unzureichende Dehnungsfugen (z.B. bei Fenster- oder Sockelblechen)
  • Nachlässigkeit/Ungenauigkeit bei der Dämmung – jede Lücke muss in voller Tiefe gedämmt werden!
  • Dämmplatten dürfen bei WDVS grundsätzlich nicht mit Kreuzfugen verlegt werden – sonst können Risse entstehen, die sich bis an die Oberfläche fortsetzen
Als unabhängiger Fachmakler beraten wir Sie gern zu Haftungsrisiken und Versicherungen für Architekten, Ingenieure und ausführende Betriebe. Kontaktieren Sie uns!

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