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Bauherrenhaftpflicht: Zu niedrige Bausumme gefährdet den Versicherungsschutz

von | 5. Jan. 2022

Egal ob Neubau oder Sanierung: Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe ist unverzichtbar. Bauherren tragen grundsätzlich die Verantwortung, wenn auf ihrer Baustelle Dritte zu Schaden kommen. Dies gilt auch dann, wenn sie eine Firma mit der Bauausführung oder einen Architekten mit der Überwachung beauftragt haben. Stürzt ein ungenügend gesichertes Gerüst aufs Nachbargrundstück oder wird ein Passant von einem herabfallenden Bauteil verletzt, haftet fast immer zunächst der Bauherr und muss Schadenersatz leisten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Haftpflichtschäden kommt, hängt vor allem von der Größe des Bauvorhabens ab. Daher berechnen die Versicherer die Beitragskosten unter anderem anhand der vom Bauherrn angegebenen Bausumme. Diese darf bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung auf keinen Fall zu niedrig sein.

Andere Versicherungen bieten meist keinen ausreichenden Schutz und sind kein Ersatz für eine Bauherrenhaftpflichtversicherung:

  1. Die private Haftpflichtversicherung deckt oft nur kleinere Bauvorhaben bis 50.000 Euro Bausumme ab.
  2. Eine Betriebshaftpflichtversicherung gilt nur für das eigene (im Versicherungsschein genannte) Firmengelände.
  3. Die Berufshaftpflichtversicherung von Architekten, Ingenieuren und Planungsbüros greift nicht, wenn sie selbst als Bauherr auftreten oder ein Objekt für nahe Angehörige oder Büropartner planen.

Wie berechnet sich die Bausumme?

Zur Bausumme zählen alle Kosten von der Einrichtung der Baustelle bis zur Fertigstellung des Objekts, einschließlich des Wertes der Eigenleistungen:

  • Sämtliche Planungskosten (Architekten, Fachplaner etc.)
  • Abbruchkosten bei Bestandsgebäuden
  • Kosten für das Ausheben von Grund und Boden
  • Sämtliche Herstellungskosten des Bauwerkes – Material- und Arbeitskosten (z.B. Rohbauarbeiten, Putz- und Stuckarbeiten, Fliesenarbeiten, Tischler-, Schlosser-, Glaser- und Elektroarbeiten)
  • Kosten der Außenanlagen (z.B. Wege, Mauern, Zäune)
  • Gebühren für Behördenleistungen

Da bei kaum einem Bauvorhaben die exakten Baukosten im Voraus feststehen und man immer mit unvorhergesehenen Posten rechnen muss, sollten Bauherren im Zweifel lieber etwas großzügiger kalkulieren.

Was tun bei steigenden Baukosten?

Stellt sich bei der laufenden Kostenkontrolle heraus, dass die Baukosten höher ausfallen als ursprünglich geplant, müssen Bauherren dem Versicherer die gestiegene Bausumme schnellstmöglich melden. Ansonsten ist der Versicherungsschutz gefährdet. Im schlimmsten Fall entfällt er komplett, wenn die beim Versicherer angegebene Bausumme zu niedrig ist und es zu einem Schaden kommt. Wie kulant Anbieter in solchen Fällen mit einer verspäteten Nachmeldung umgehen, ist ungewiss.

Ähnliches gilt bei höheren Eigenleistungen. Übernehmen private Bauherren mehr Handwerksleistungen selbst oder lässt ein Bauträger bestimmte Planungen nun doch von eigenen Mitarbeitern durchführen, sollten sie dies so früh wie möglich dem Versicherer mitteilen.

Die Grenzen der Bauherrenhaftpflichtversicherung

Der Beitrag für die Bauherrenhaftpflichtversicherung wird in der Regel einmal pro Bauvorhaben fällig. Die Kosten hängen unter anderem von der Bausumme ab: Man kann grob mit einem Tausendstel der Bausumme rechnen.

Bei besonderen Risiken ist allerdings ein erweiterter Versicherungsschutz notwendig. So fragen Versicherer bei der Bauherrenhaftpflicht stets ab, welche Eigenleistungen erbracht werden und in welcher Höhe. Ist beispielsweise der Bauherr selbst Architekt oder Bauingenieur und übernimmt die gesamte Planung oder Bauüberwachung, deckt nicht jede Bauherrenhaftpflichtversicherung dies ab. Gleiches gilt für Bauträger, die nicht sämtliche Planungs-, Bau- und Überwachungsarbeiten an unabhängige externe Firmen vergeben. Sie benötigen eine spezielle Bauträger-Haftpflichtversicherung.

Für komplexe Großbauvorhaben empfiehlt sich eine Baukombi-Versicherung. Diese sichert nicht nur die Haftpflicht der Bauherrin ab, sondern umfasst auch die Betriebs- bzw. Berufhaftpflicht beteiligter Planungsbüros und Baufirmen sowie eine starke Bauleistungsversicherung.

Wenn sich die Bauzeit verlängert

Die Laufzeit der Bauherrenhaftpflicht-Versicherung ist auf die Dauer des Bauvorhabens befristet, maximal jedoch auf zwei oder drei Jahre (je nach Vertrag). Verzögern sich die Bauarbeiten oder wird das Projekt unterbrochen, etwa wegen Lieferschwierigkeiten oder finanziellen Problemen, müssen Bauherren unbedingt ihre Police verlängern. Meist ist das gegen Zahlung eines Zuschlags möglich. Ist dies nicht der Fall, müssen sie einen neuen Vertrag abschließen. Auch eine ruhende Baustelle sollte lückenlos versichert sein: „Betreten verboten“-Schilder entbinden den Bauherren nicht von seiner Sicherungspflicht.

Als spezialisierter Fachmakler beraten wir Sie gern unabhängig zu Versicherungen für Architekten, Ingenieure und Bauträger. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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