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Planungsgrundlagen für ein Parkhaus

von | 31. Okt. 2018

Die Planung eines Parkhauses oder einer Tiefgarage muss besonderen Anforderungen entsprechen. Das gilt vor allem für die Übersichtlichkeit und Transparenz. Aber auch das Verhältnis zwischen ausreichendem Platz zum Rangieren beziehungsweise Wenden und platzsparender Gestaltung der Wege sowie Parkflächen gilt es zu wahren. Eine falsche Konzeption des Parkhauses kann im ungünstigsten Fall zu einer Unbefahrbarkeit führen. Generell ist zwischen einer Stahl- und Betonbauweise zu unterscheiden.

Planung der Rampen

Bei der Gestaltung der Rampen gibt es zum einen die Option der Wendelrampen, die eine höhere Geschwindigkeit erlauben und für eine bessere Übersicht als Linkskurven zu gestalten sind. Zum anderen sind gerade Rampen möglich, bei denen es auf das Gefälle ankommt – je länger die Rampe ist, umso geringer ist das Gefälle. Dies gilt es bei der Platzplanung zu berücksichtigen.

Unter anderem aufgrund von Glatteis und Regenwasser sollte das Gefälle idealerweise 12 Prozent nicht überschreiten. Bei der Breite der Rampen kommt es neben anderen Faktoren darauf an, ob die Ein- und Ausfahrten nebeneinander angeordnet sind oder ob nur in eine Richtung gefahren wird. Im ersten Fall muss die Breite der von drei Stellplätzen entsprechen, im letzten Fall der von zwei. Besondere Sorgfalt sollten Architekten und Bauingenieure auch auf die Kuppen und Wannen am Anfang beziehungsweise Ende der Rampen zu legen, um ein Aufsetzen bzw. Schäden am Unterboden zu vermeiden.

Maße der Stellplätze

Das Hauptproblem bei älteren Parkhäusern ist, dass der Standard für Maße und Abstände geringer war, da die Pkw kleiner waren. Lag er damals in den 1970er-Jahren bei einer Stellplatzbreite von 2,30 Metern, so sind jetzt 2,50 Meter erforderlich. Das Parken in älteren Parkhäusern ist demnach entsprechend unkomfortabel, weswegen sich Sanierungen anbieten. Bei dem Entwurf neuer Parkhäuser stellt sich neben den Maßanforderungen auch die Frage nach der Anordnung der Stellplätze.

Grundsätzlich ist zwischen einer Anordnung parallel, senkrecht sowie schräg zur Fahrbahn zu unterscheiden. Am komfortabelsten ist das Einparken bei schräg angeordneten Stellplätzen. Zwar benötigen diese mehr Planungsfläche, allerdings müssen in dem Fall die Fahrgassen nicht so breit sein. In jedem Fall sind die Stellplätze so anzuordnen, dass ein tolerierbares Maß an Wendemanövern ausreicht, um bequem ein- und auszuparken.

Gestaltung der Ein- und Ausfahrten

Um Unfälle zu vermeiden müssen auch die Ein- und Ausfahrten so geplant sein, dass Kollisionen und Rückstaus vermieden werden. Das schließt auch die Nutzung der Schranken und Ticketgeber mit ein. Die Anfahrt muss so konzipiert sein, dass der Wagen möglichst parallel zum Ticketgeber zum Stehen kommt. Insbesondere durch die Schranken kann es oft zu Verzögerungen kommen, weswegen bei größeren Parkhäusern auf zwei Ein- beziehungsweise Ausfahrten ausgewichen werden sollte.

Eine zügige Abwicklung wird auch durch eindeutige Schilder und Markierungen erreicht. Darüber hinaus sollte die Ausfahrt so gewählt werden, dass sie möglichst in eine geringer befahrene Straße mündet.

Immer gut beraten: Bei Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung und der Absicherung von Bauprojekten nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf.

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