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Existenzgründung: Fördergelder für Architekten und Ingenieure

von | 21. Okt. 2021

Viele Architekten und Ingenieure träumen davon, als Freiberufler eigene Projekte zu verwirklichen. Die Finanzierung der Startphase ist eine der größten Hürden, die sie auf dem Weg in die Selbständigkeit überwinden müssen. Hier helfen öffentliche Fördergelder wie Gründungsförderungen und Kredite. Denn egal, ob sie ein eigenes Büro gründen, ein bestehendes Planungsbüro übernehmen oder als Partner einsteigen: In den meisten Fällen müssen sie zunächst erhebliche Ausgaben schultern. Für Gesellschaftsanteile oder Büroausstattung und Software, für die Berufshaftpflichtversicherung, Steuerberater oder schlicht die eigenen Lebenshaltungskosten, solange noch wenig Geld in die Kassen kommt.

Insgesamt gibt es rund 2.000 verschiedene Programme von Bund und Ländern sowie der EU, die Gründer und Unternehmen finanziell unterstützen. Im Folgenden stellen wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten und Steuertipps für Ingenieure, Architekten und Fachplaner vor:

Zuschüsse und weitere Fördermöglichkeiten

Öffentliche Fördergelder werden in unterschiedlicher Form vergeben: als Zuschüsse, Darlehen oder auch Bürgschaften.

Zuschüsse: Diese Gelder müssen nicht zurückgezahlt werden. Zuschüsse erhalten Gründer nur für genau definierte Zwecke, etwa bei Beratungen oder für (technologisch) innovative Projekte.

Darlehen: Förderbanken wie die KfW gewähren Gründern unter bestimmten Voraussetzungen günstige Kredite, um die schwierige Startphase und Investitionen zu finanzieren.

Bürgschaften: Mit der Bürgschaft einer Förderbank erhalten Freiberufler und Unternehmen leichter Kredite bei klassischen Banken, da die Förderbank einen großen Teil des Ausfallrisikos übernimmt.

Einige Förderprogramme gelten bundesweit, andere nur in bestimmten Regionen. Sie haben oft sehr konkrete Zielsetzungen. So ist ihr Zweck ist beispielsweise die Unterstützung für

  • eine professionelle Gründungsberatung,
  • die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln,
  • eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus,
  • Gründungen im ländlichen Raum oder für
  • Forschungs- und Entwicklungsvorhaben.

Existenzgründer-Beratung für Ingenieure und Architekten

Unternehmerisches Knowhow ist essenziell für den Erfolg einer jeden Bürogründung oder Büroübernahme. Viele Architekten- und Ingenieurkammern sowie die IHK bieten daher günstige oder kostenlose Gründerseminare und Erstberatungen an. Wer tiefergehende Beratung oder ein individuelles Gründercoaching wünscht, sollte sich nach möglichen Zuschüssen erkundigen, damit die eigenen Kosten im Rahmen bleiben.

Wer sich schon vor der dem Schritt in die Selbständigkeit ausführlich beraten lassen möchte, kann von regionalen Fördergeldern profitieren. Viele Programme bieten einen Zuschuss von 70 bis 80 Prozent zum Beratungshonorar. Eine Übersicht bietet das Existenzgründerportal des BMWi.

Nach erfolgter Gründung bzw. Übernahme fördert das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) begleitende Beratungen im Bundesprogramm „Förderung Unternehmerischen Know-hows“. Existenzgründer erhalten einen Zuschuss zum Beratungshonorar zwischen 50% und 80% (max. 3.200 €). Anlaufstellen sind die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer im jeweiligen Bezirk des Gründers.

Individuelle Beratung, wie man als Architektin oder Bauingenieur am besten an öffentliche Fördergelder fürs eigene Planungsbüro kommt, ist bei den Coachings allerdings oft ausgeschlossen. Stattdessen geht es hier um das eigene Geschäftsmodell, die richtige Marketing-Strategie, erforderliche Genehmigungen oder grundsätzliche Finanzierungsmöglichkeiten (und den dafür notwendigen Businessplan).

Extra-Tipp Haftpflichtversicherung: Eine günstige Berufshaftpflichtversicherung finden Existenzgründer und Freiberufler im Tarifvergleich für Architekten und Ingenieure. Als spezialisierter Fachmakler kann bau-plan-asekurado Sie unabhängig zum benötigten Versicherungsumfang beraten.

Finanzierung der Bürogründung oder -übernahme

Womit wir beim Kernthema wären: der Finanzierung. Wer als angehender Freiberufler nicht selbst über ausreichend Kapital verfügt, um die Gründungsphase oder Büroübernahme aus eigener Tasche zu finanzieren, benötigt Zuschüsse oder ein Darlehen. Voraussetzung für Fördergelder ist stets ein überzeugendes Konzept, das wirtschaftlichen Erfolg verspricht. Für Gespräche mit der Banken ist zudem ein ausgearbeiteter Businessplan notwendig, in dem der Architekt oder die Ingenieurin ihr Gründungsvorhaben, den Kapitalbedarf sowie die erwartete Geschäftsentwicklung vorstellt.

Dies sind die wichtigsten Zuschüsse und Finanzierungs-Förderungen für Existenzgründer:

1. ERP-Gründerkredit StartGeld: Mit dem Gründerkredit der KfW gibt es bis zu 125.000 € je Gründer als zinsgünstiges Darlehen mit bis zu 20 Jahren Laufzeit. Freiberufler können ihn über ihre Hausbank beantragen. Mehr Infos zu diesem und weiteren Förderkrediten gibt’s bei der KfW.

2. Regionale Förderkredite: Weitere geförderte Kredit-Möglichkeiten zeigt der Förderprogramm-Finder der Gründer-Plattform auf.

3. Gründungszuschuss: Wer sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbständig machen, kann einen Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit beantragen. Ingenieure und Architekten müssen hierfür wie alle anderen Existenzgründer nachweisen, dass sie persönlich und fachlich geeignet sind und ihr Geschäftsmodell tragfähig ist. Statt Arbeitslosengeld erhalten sie dann den monatlichen Gründungszuschuss.

4. Weitere Fördergelder: Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Angebote auf Bundes- wie auf Landesebene, von Gründerstipendien für Hochschulabsolventen mit innovativen Projekten bis zu Beteiligungskapital für wachsende Unternehmen. Hier lohnt sich eine Recherche in der Förderdatenbank des BMWi (Tipp: bei Filtermöglichkeiten unter „Fördergebiet“ das eigene Bundesland auswählen und unter „Förderberechtigte“ das Häkchen bei „Existenzgründer/in“ setzen).

Steuertipps für angehende Freiberufler

Neben der Finanzierung und möglichen Fördergeldern müssen Existenzgründer sich auch mit dem Thema Steuern befassen. Sie haben ebenso Einfluss auf die finanziellen Möglichkeiten als Freiberufler beziehungsweise Planungsbüro.

1. Vorweggenommene Betriebsausgaben: Eine wichtige Möglichkeit, Steuern zu sparen, sind die sogenannten vorweggenommenen Betriebsausgaben, die sich bei der Steuererklärung absetzen lassen. Schon vor dem Schritt in die Selbständigkeit sollten Architekten und Ingenieure alle Ausgaben, die mit der geplanten Gründung zusammenhängen, dokumentieren. Dazu zählen z.B. Fahrtkosten sowie Ausgaben für Gründungs-, Steuer- oder Rechtsberatung.

2. Vorsichtige Gewinnschätzung: Jeder Existenzgründer ist gesetzlich verpflichtet, unaufgefordert den elektronischen „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ans Finanzamt zu übermitteln (auf www.elster.de). Beim dort abgefragten geschätzten Gewinn fürs erste Geschäftsjahr sollte man zurückhaltend sein und eher eine „schwarze Null“ als seinen Wunschgewinn angeben. Denn aller Anfang ist schwer, und wer zu optimistisch kalkuliert, muss unnötig hohe Einkommenssteuervorauszahlungen leisten. Unerlässlich ist es allerdings, finanzielle Rücklagen für mögliche Steuernachzahlungen zu bilden!

3. Kleinunternehmer: Wer als Architektin oder Ingenieur nur nebenberuflich selbständig ist, sollte prüfen, ob sich die Kleinunternehmerregelung für sie oder ihn lohnt, um Kunden keine Umsatzsteuer berechnen zu müssen. Hierfür darf der eigene Umsatz im ersten Kalenderjahr (auf 12 Monate hochgerechnet) 22.000 € nicht übersteigen. Will man den Kleinunternehmerstatuts im zweiten Jahr behalten, darf der erwartete Jahresumsatz dann maximal 50.000 € betragen.

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