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Berufshaftpflicht: Was bringt eine rückwirkende Versicherung?

von | 6. Jul. 2021

Versicherungen dienen der Vorsorge: Man hofft, dass nichts passiert, aber falls doch, steht der Versicherer parat und bewahrt einen vor den finanziellen Folgen. Bei der Privat- oder KFZ-Haftpflicht wäre eine rückwirkende Versicherung unsinnig: Für einen bereits eingetretenen Unfall gewährt kein Versicherer nachträglichen Schutz.

Bei der Ingenieurs- und Architektenhaftpflicht liegt jedoch das größte Risiko in Langzeitschäden, die sich oft erst nach Abschluss eines Bauprojekts zeigen. Daher gewähren die meisten Anbieter – sofern noch kein Schaden oder Fehler bekannt ist – für einen begrenzten Zeitraum auch eine Rückwärtsversicherung.

Rückwärtsversicherung für Architekten und Ingenieure möglich

Wer beispielsweise zu Beginn eines Auftrags versäumt hat, sich rechtzeitig um den Versicherungsschutz zu kümmern, kann das einige Monate später nachholen und auch eine rückdatierte Versicherungsbestätigung erhalten. Das gilt sowohl für eine klassische Berufshaftpflichtversicherung (Jahresversicherung) als auch für Objektversicherungen (vorausgesetzt, der Bau ist noch nicht gestartet – danach ist grundsätzlich kein projektbezogener Abschluss mehr möglich).

Eine Rückwärtsversicherung ist nicht nur wichtig, um umfassenden Schutz für eine bereits begonnene Tätigkeit zu erhalten. Auch Auftraggeber wollen oft einen Versicherungsnachweis sehen. Wer diesen – trotz entsprechender vertraglicher Verpflichtung – bis zur Schlussrechnung nicht vorweist, kann sogar seinen Honoraranspruch verlieren. Ähnliches gilt für die Kammerzulassung.

Rückwirkende Versicherung ist kein Allheilmittel

Aber Achtung: Diese Möglichkeit darf nicht als Einladung verstanden werden, mal eben auf eine Berufshaftpflichtversicherung zu verzichten, um sie „bei Bedarf“ rückwirkend abzuschließen. Denn:

  1. Billiger wird es durch die rückwirkende Berufshaftpflichtversicherung nicht, denn der Planer muss auch für die zurückliegende Zeit Beiträge zahlen (Ausnahmen gelten u.a. für Existenzgründer – siehe unten).
  2. Wenn schon während der Planungszeit ein Schaden auftritt und kein Versicherungsschutz besteht, ist nichts mehr zu retten… Architekten und Ingenieure können auch schon vor Baubeginn mit Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.
  3. Wer wissentlich auf den notwendigen Haftpflichtschutz verzichtet, handelt gegenüber seinen Auftraggebern fahrlässig und verantwortungslos. Diese werden mit der Berufshaftpflichtversicherung nämlich ebenso geschützt wie die Architekten und Bauingenieure selbst: Muss der unversicherte Planer wegen eines teuren Schadens Privatinsolvenz anmelden, bleibt der Bauherr auf einem Teil seiner Forderungen sitzen.
  4. Kammermitglieder können wegen fehlenden Versicherungsschutzes aus der Architekten- oder Ingenieurliste gelöscht werden. Dann hilft auch keine rückwirkende Versicherung mehr.

Ohne Berufshaftpflichtversicherung droht Kammerausschluss

Letzteres wurde erst kürzlich vom Oberverwaltungsgericht Thüringen bestätigt. Ein Architekt hatte gegen seine Löschung aus der Liste geklagt und legte zur Begründung eine rückwirkende Berufshaftpflichtversicherung vor. Das ließ das Gericht nicht gelten: Für die Löschung sei allein der damals fehlende Versicherungsnachweis entscheidend, eine nachträgliche Rückwärtsversicherung ändere nichts an der Gültigkeit der Entscheidung der Architektenkammer.

„Eine richtige Entscheidung“, urteilen die Autoren eines DBZ-Beitrags zu dem Thema. „Der Berufsstand des Architekten knüpft maßgeblich an seine Zuverlässigkeit an. Da der Beruf nicht nur unerheblich gefahrgeneigt ist, ist es umso wichtiger, dass ein Architekt eine Berufshaftpflichtversicherung aufweisen kann.“ Und zwar jederzeit und mit einer ausreichend hohen Deckungssumme. Schließlich liegen die Schadenersatzansprüche von Bauherren nicht selten im sechsstelligen Bereich.

Sonderregeln bei erstmaligem Abschluss der Berufshaftpflicht

Weil Existenzgründer sich dieses wichtigen Themas oft erst dann annehmen, wenn der erste Auftrag unterzeichnet ist und sie bereits Vorplanungsleistungen erbracht haben, bieten viele Versicherer ihnen eine beitragsfreie Rückwärtsversicherung an. Diese gilt für das Jahr vor Vertragsabschluss, sofern es sich um die erste Berufshaftpflichtversicherung des Architekten oder Bauingenieurs handelt. Auch wer bereits längere Zeit nebenberuflich selbständig oder als freier Mitarbeiter tätig war und irrtümlich davon ausgegangen ist, über den Auftraggeber versichert zu sein, erhält bei manchen Gesellschaften beitragsfrei rückwirkenden Versicherungsschutz.

Immer gut beraten: Bei Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure kontaktieren Sie uns oder nutzen Sie unseren Online-Tarifrechner.

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