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Architektenkammern überprüfen Berufshaftpflicht ihrer Mitglieder

von | 11. Mrz. 2016

Ich stelle aktuell vermehrt fest, dass die Architektenkammern die Berufshaftpflicht ihrer Mitglieder überprüfen. Wer keine Versicherung vorweisen kann, spielt nicht nur mit dem Risiko, bei einem Schaden seine Existenz aufs Spiel zu setzen, sondern auch aus der Kammer geworfen zu werden. Das wäre dann einem Berufsverbot gleichzusetzen!

Nun ist es gerade bei Architekten, die schon länger nicht versichert waren und womöglich aufgrund von Schäden ihre Architektenhaftpflichtversicherung verloren haben, nicht immer einfach, von einem Tag auf den anderen einen neuen Versicherer zu finden.

Jeder Architekt sollte daher tätig werden, bevor die Kammer ihn zum Handeln zwingt! Hier ist der Rat von Spezialisten gefragt, wenn es darum geht, schnell einen guten und günstigen Versicherer zu finden. Haben Sie es mit einem Vermittler zu tun, der einmal im Jahr einen Architekten versucht bei einem Versicherer unterzubringen (und das ggf. auch noch mit Vorschäden), werden diese in der Regel abwinken. Es gibt ohnehin nur noch eine Handvoll Anbieter am Markt, die Interesse an Architektenhaftpflicht haben.

Anders ist es, wenn ein Fachmakler anfragt, hier überlegt sich der Versicherer durchaus, ob er neben den Hunderten anderen neuen Architekten pro Jahr, die der Makler versichert und die eine „weiße Weste“ haben, nicht auch einmal eine Kröte schluckt (sprich: Architekt mit Vorschaden ohne Versicherung).

Wurden zu diesem Kunden bereits Anfragen anderer Vermittler abgelehnt vom Versicherer, so wird es allerdings schwierig, die Anfrage ist dann „verbrannt“.

Fazit: am besten gleich den Profi fragen oder Angebot rechnen!

Kai Doerk

Geschäftsführer bau-plan-asekurado Versicherungsmakler GmbH

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