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Bauherr insolvent oder zahlungsunwillig? Absicherung des Architektenhonorars

von | 14. Mrz. 2023

Offene Honorarforderungen sind ein gängiges Problem für Architekten und Ingenieurbüros. Die Auseinandersetzung mit zahlungsunwilligen Auftraggebern kostet nicht nur Zeit und Nerven. Ist der Bauherr insolvent, müssen sie ihre Forderungen oft ganz abschreiben.

Eine Absicherung des Architektenhonorars ist wichtig, um finanzielle Risiken zu beherrschen. Denn selbst gut ausgelastete Planungsbüros geraten schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn Auftraggeber Zahlungen ungerechtfertigt kürzen, zurückhalten oder gar nicht leisten. Wer als Ingenieur oder Architekt seine Honoraransprüche schützen will, hat unterschiedliche Möglichkeiten.

Ausfallversicherung übernimmt auch Insolvenzrisiko

Ist auch eine Absicherung des Insolvenzrisikos gewünscht? Dann benötigen Planer eine Honorarausfall-Versicherung. Diese ist vor Vertragsschluss mit dem Bauherrn abzuschließen und sollte die branchenspezifischen Anforderungen von Architekten und Ingenieuren berücksichtigen.

Die Versicherung springt ein, wenn ein Auftraggeber Insolvenz anmeldet oder eine Rechnung nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. zwei Monaten) begleicht. Der Versicherer zahlt dann die vereinbarte Entschädigung, abzüglich der Selbstbeteiligung. Anschließend nimmt der Versicherer den säumigen Bauherrn auf eigenes Risiko in Regress, versucht also die Schadenssumme von ihm zurückzuholen. Egal, ob der Versicherer dabei erfolgreich ist oder nicht: Dem Architekten oder Ingenieur ist die Entschädigung sicher. Im besten Fall erhält er als Regresserlös auch seine Selbstbeteiligung vollständig zurück.

Eine Honorarausfall-Versicherung bietet somit Sicherheit, wenn ein Bauherr insolvent ist oder Rechnungen ignoriert. Ein weiterer Vorteil einer Honorarausfall-Versicherung: Der Anbieter prüft alle Auftraggeber vorab auf ihre Bonität. „Schwarze Schafe“ mit hohem Insolvenzrisiko lassen sich damit frühzeitig erkennen.

Honorarrechtsschutz hilft bei zahlungsunwilligen Bauherren

Eine weitere mögliche Absicherung stellt die Vertrags- und Honorar-Rechtsschutzversicherung dar. Architekten und Ingenieure gehören zu den wenigen Berufsgruppen, die Honorarrechtsschutz erhalten können. Möglich ist dies entweder im Rahmen ihrer Berufshaftpflichtversicherung (als optionaler Zusatzbaustein) oder mit einer separaten Firmenrechtsschutzversicherung.

Gerade im Baubereich lässt die Zahlungsmoral zu wünschen übrig: So mancher Bauherr missbraucht seine Auftragnehmer als Kreditgeber, indem er Zahlungen so lange wie möglich hinausschiebt oder grundlos verweigert. Die Honorarrechtsschutz-Versicherung hilft Planern, ihre Ansprüche gegenüber zahlungsunwilligen Auftraggebern aktiv durchzusetzen. Hierfür übernimmt sie die hohen Prozesskosten für Anwälte, Gericht, Gutachten und Zeugen sowie ggf. die Kosten der Gegenseite.

Allerdings gilt: Wo nichts zu holen ist, hilft auch ein Rechtsverfahren nicht weiter. Ist der Bauherr insolvent, kommt wenig bis gar nichts vom fälligen Architektenhonorar beim Auftragnehmer an.

Fazit: Architektenhonorar absichern

Honorarausfälle sind in eines der größten finanziellen Risiken der Bau- und Planungsbranche. Die überraschende Insolvenz oder schlechte Zahlungsmoral eines Bauherrn Selbständige schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten bringen. Mit einer Honorarausfall-Versicherung haben Architekten und Ingenieurbüros diese Sorgen im Griff. Wer auf eine Absicherung des Insolvenzrisikos verzichtet, kann alternativ eine Honorarrechtsschutz-Versicherung abschließen.

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