Persönlicher Kontakt:
  info@bau-plan-asekurado.de
  02385 / 920 6100
Mo – Fr: 9:00 – 16:30 Uhr

IT-Fachanwalt – wann IT-Berater Rechtsbeistand einholen sollten

von | 30. Apr. 2020

Je nach IT-Projekt können unterschiedlich komplexe Konstellationen auftreten, die eine entsprechend passende rechtliche Absicherung benötigen. Hinzu kommt, dass das IT- beziehungsweise Internetrecht kein eigenständiger abgeschlossener Rechtsbereich ist, sondern mehrere verschiedene Rechtsbereiche berührt, wie beispielsweise Strafrecht, Markenrecht oder Urheberrecht. Aus diesem Grund ist es nicht nur für Unternehmen, sondern auch IT-Dienstleister sinnvoll, gegebenenfalls vor Beginn eines Projekts rechtliche Beratung einzuholen.

Bereiche des IT-Rechts für Dienstleister

Für IT-Dienstleister ist unter anderem vor allem die Rechtsberatung im Bereich des Vertragsrechts interessant. Dazu gehören Softwareerstellungsverträge, Software-as-a-Service, Webdesignverträge, Nutzungsbedingungen sowie Outsourcing-Verträge, die je nach Vorhaben auch verschiedene Rechtsbereiche betreffen können. Grundsätzlich sind Verträge inklusive der dort detailliert festgehaltenen Leistungsbeschreibungen die Basis für eine reibungslose Umsetzung des IT-Projekts und sollten deshalb sowohl in jedem Fall ebenso für kleinere Projekte erstellt als auch rechtlich abgesichert werden.

Darüber hinaus können IT-Dienstleister Rechtsbeistand unter anderem für AGB, die Pflichtenhefterstellung oder Rechtsfragen des e-Commerce in Anspruch nehmen. IT-Projekte sind grundsätzlich vielfältig und erfordern daher eine individuelle und angepasste Rechtsberatung.

Wichtiger Rechtsbereich: Datenschutz

Auch der Bereich Datenschutz muss ausreichend abgesichert sein. Sehr wichtig hier ist die Auftragsverarbeitung, zu der IT-Dienstleister mit dem Unternehmen einen Vertrag abschließen sollten. Bei diesem geht es um die Nutzung und Verarbeitung persönlicher Daten durch den IT-Dienstleister, entsprechend handelt es sich um einen datenschutzrechtlich sensiblen Punkt.

Aber auch für die Datenschutzerklärung bei Gestaltung einer Webseite muss gegebenenfalls auf eine rechtliche Absicherung zurückgegriffen werden. Cloud-Lösungen und die Haftungsfrage bei fehlerhaften IT-Produkten sind ebenfalls Aspekte, bei denen IT-Dienstleister sich auf einen Rechtsbeistand beziehen sollten.

Benötigen Sie eine Haftpflichtversicherung für IT-Dienstleister oder möchten Sie sich eingehender informieren? Kontaktieren Sie uns!

bau-plan-asekurado

Abonnieren Sie unseren Blog!

Anrede

Ich möchte den Newsletter von bau-plan-asekurado erhalten und regelmäßig über neue Blogbeiträge, Trends und Aktionen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter www.bau-plan-asekurado.de/abmelden oder am Ende jeder E-Mail widerrufen werden.

Vorname

Nachname

E-Mail*

Unsere Themen*

bau-plan-asekurado hat 5,00 von 5 Sternen | 11 Bewertungen auf ProvenExpert.com
Berufshaftpflicht vergleichen

BERUFSHAFTPFLICHT

Sichern Sie sich unkompliziert gegen teure Schadenersatzansprüche ab:

 

 

» Vergleichsrechner mit schnellem Online-Antrag

» Bis zu 40 % Nachlass auf den Tarifbeitrag

» Unabhängige Beratung durch Spezialisten für

   Architekten- und Ingenieurshaftpflicht

IT-Haftpflicht berechnen

IT-Haftpflicht

Sichern Sie sich unkompliziert gegen teure Schadenersatzansprüche ab:

 

 

» Hervorragendes Preis-Leistungs-Verhältnis

» Auf Wunsch inklusive Cyber-Versicherung

» Online-Tarifrechner für Freiberufler &

    IT-Unternehmen

Anmeldung zum Newsletter

Ich möchte den Newsletter von bau-plan-asekurado erhalten und regelmäßig über neue Blogbeiträge, Trends und Aktionen per E-Mail informiert werden. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft unter www.bau-plan-asekurado.de/abmelden oder am Ende jeder E-Mail widerrufen werden.

E-Mail*

Unsere Themen*

Vorname

Nachname

Anrede