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Neue EU-Gebäuderichtlinien: So sieht die EPBD 2023 aus

von | 20. Sep. 2023

Durch die EU-Gebäuderichtlinien zeigt sich, wie die Europäische Union in den letzten Jahren ihre Bemühungen zur Reduzierung des Energieverbrauchs und zur Förderung nachhaltiger Bau- und Sanierungspraktiken verstärkt hat. In diesem Artikel werden wir einen Blick auf die EPBD 2023 werfen, die EU-Gebäuderichtlinie erklären und den aktuellen Stand sowie zukünftige Entwicklungen im Bereich der Gebäuderichtlinien beleuchten.

Die EU-Gebäuderichtlinien kurz erklärt

Die EU-Gebäuderichtlinie, oder EPBD (Energy Performance of Buildings Directive), ist eine gesetzliche Vorschrift der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. Sie hat das Ziel, den Energieverbrauch in Gebäuden zu reduzieren und den Übergang zu energieeffizienten und nachhaltigen Bauweisen zu fördern. Diese Richtlinie muss hierbei von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt werden, einschließlich Deutschland. Allerdings haben die Mitgliedstaaten einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung, um nationale Besonderheiten und Bedingungen zu berücksichtigen. Daher kann die genaue Umsetzung der EPBD-Richtlinien in Deutschland einige Unterschiede zu anderen EU-Ländern aufweisen.

In Deutschland hat die Umsetzung der EPBD zu spezifischen nationalen Gesetzen und Verordnungen geführt, die die Anforderungen der Richtlinie erfüllen. Wichtige Instrumente in diesem Zusammenhang sind die Energieeinsparverordnung (EnEV), die regelt, wie die Anforderungen der EPBD in Deutschland umgesetzt werden, sowie auch das zuletzt verabschiedete Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Hauptziel der EnEV ist, den Energieverbrauch in Wohn- und Nichtwohngebäuden zu reduzieren und somit einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Ressourceneffizienz zu leisten. Wichtige Rolle spielen hierbei gleich mehrere Faktoren. So werden durch das Konzept der Energiesparverordnung spezielle Anforderungen an Neubauten, die Sanierung von Bestandsgebäuden oder auch an Heizungsanlagen gestellt. Hierbei fördert und fordert die EnEV den Einsatz von erneuerbaren Energien, wobei Eigentümer dann entsprechende Nachweise, wie beispielsweise einen Energieausweis, erbringen müssen.    

GEG als Teil der EU-Gebäuderichtlinien
Auch das ab Januar 2024 geltende Heizungsgesetzt trägt einen Teil zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinien bei.

Die neuen EU-Gebäuderichtlinien, die EPBD 2023:

Die neueste Version der EPBD, welche 2023 verabschiedet wurde, ist ein integraler Bestandteil des „Fit for 55“-Pakets der EU. Das „Fit for 55“-Paket ist eine ehrgeizige Initiative der EU, die darauf abzielt, die Emissionen von Treibhausgasen bis 2050 um 55 % zu reduzieren. Im Rahmen dieses Pakets wurden die Gebäuderichtlinien der EU verschärft. Eine der bedeutendsten Änderungen betrifft die Einführung strengerer Anforderungen an den Energieverbrauch von Neubauten. Neue Gebäude müssen nun noch energieeffizienter sein, indem sie modernste Technologien und nachhaltige Baumaterialien verwenden. Diese Richtlinien legen auch den Grundstein für die Einführung von Niedrigstenergie-Gebäuden und nahezu-Null-Energiegebäuden, um den Energieverbrauch weiter zu minimieren.

Ein Schlüsselkonzept der EPBD 2023 ist die Einführung eines Renovierungspasses und einer Sanierungspflicht für Altbauten. Dies bedeutet, dass Eigentümer von älteren Gebäuden verpflichtet sind, diese auf einen bestimmten Energiestandard zu bringen. Der Renovierungspass ist ein umfassendes Dokument, das den aktuellen Energieverbrauch des Gebäudes, den vorgeschlagenen Renovierungsplan und die erwarteten Energieeinsparungen enthält. Die Sanierungspflicht legt fest, dass Gebäude bis zu einem bestimmten Datum renoviert sein müssen, um den Anforderungen der EPBD zu entsprechen. Dieser Ansatz zielt darauf ab, die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden erheblich zu verbessern und den Energieverbrauch insgesamt zu reduzieren. Ein weiterer Schlüsselbestandteil der EPBD 2023 sind die Renewable Energy Use (REU)-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien in Gebäuden. Diese Richtlinien verpflichten Bauherren und Gebäudeeigentümer dazu, erneuerbare Energiequellen in ihre Gebäudeinfrastruktur zu integrieren. Dies kann den Einsatz von Solarpanels, Wärmepumpen und anderen erneuerbaren Energietechnologien umfassen. Darüber hinaus fördern die REU-Richtlinien die Entwicklung von energieeffizienten Heiz- und Kühlsystemen sowie die Nutzung von Abwärme, um den Energieverbrauch weiter zu senken. Eine Kurzzusammenfassung zu den Beschlüssen des Parlaments zum Thema Energieeffizienz finden Sie hier.

EU-Gebäuderichtlinien 2030:

Die EPBD 2023 bildet den Grundstein für die weiteren Entwicklungen bis 2030. Bis dahin sollen die Energieeffizienzstandards für Gebäude weiter verschärft werden. Dies beinhaltet wahrscheinlich eine weitere Reduzierung des maximal zulässigen Energieverbrauchs für Gebäude und zusätzliche Anreize für erneuerbare Energien. Die EU wird voraussichtlich noch ehrgeizigere Ziele für die Energieeffizienz von Gebäuden setzen, um sicherzustellen, dass diese einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen leisten.

EU-Fördermittel und Verordnung zur energetischen Sanierung als Pflicht:

Die EU stellt erhebliche Fördermittel für energieeffiziente Renovierungsprojekte zur Verfügung. Diese Mittel können dazu verwendet werden, die Kosten für Renovierungsmaßnahmen zu decken und den Übergang zu nachhaltigen Energiesystemen zu unterstützen. Gleichzeitig wird die energetische Sanierung in vielen EU-Ländern zur Pflicht. Dies bedeutet, dass Gebäudeeigentümer gesetzlich verpflichtet sind, bestimmte Renovierungsmaßnahmen durchzuführen, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern. Diese Maßnahmen können den Austausch von alten Heizungs- und Kühlsystemen, die Verbesserung der Wärmedämmung und den Einsatz von erneuerbaren Energien umfassen. Die Kombination von Fördermitteln und Pflichten zur energetischen Sanierung soll sicherstellen, dass die Ziele der EPBD 2023 effektiv umgesetzt werden.

Auswirkungen der EU-Gebäuderichtlinien auf den Versicherungsmarkt:

Auch an der Versicherungsbranche gehen die Beschlüsse zur EPBD nicht spurlos vorbei. Viele Versicherer, speziell im Bereich der Gebäudeversicherung, bieten mittlerweile eigene Leistungserweiterungen besonders für den Bereich der nachhaltigen Gebäudeausstattung / Bauweise an. So sind Mehrleistungen für nachhaltigen oder energieeffizienten Schadenersatz, aber auch die Übernahme von Beratungskosten für nachhaltige Technologie, bei Wiederherstellung nach einem Schadenereignis, mittlerweile möglich.  

Abschließend zusammengefasst: Was gilt für mich…

Die EPBD 2023 markiert einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu energieeffizienten und nachhaltigen Gebäuden in der EU. Die neuen Standards und Verpflichtungen werden dazu beitragen, den CO2-Ausstoß zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren. Es ist an der Zeit, energieeffiziente Gebäude zur Norm zu machen und die Zukunft unserer Umwelt zu schützen. Die EPBD 2023 ist ein wegweisender Schritt in diese Richtung und wird die europäische Bau- und Immobilienbranche nachhaltig verändern.

Als Eigentümer/in:

  1. Renovierungspflicht: Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen die EPBD-Standards erfüllen, was bedeutet, dass sie wahrscheinlich umfangreiche Renovierungen durchführen müssen, um die Energieeffizienz ihrer Immobilien zu verbessern.
  2. Kosten und Fördermittel: Die Renovierung kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Glücklicherweise bieten viele EU-Länder Fördermittel und Finanzanreize für energetische Sanierungen an, um die finanzielle Belastung zu mildern.
  3. Energieeffizienzberatung: Eigentümer sollten professionelle Energieeffizienzberater konsultieren, um die besten Renovierungsoptionen zu identifizieren und sicherzustellen, dass die Ziele der EPBD erreicht werden.

Als Bauherr/in:

  1. Planung und Umsetzung: Bauherren von Neubauten müssen von Anfang an energieeffiziente Technologien und Materialien einplanen und sicherstellen, dass ihre Projekte den neuen, verschärften Standards entsprechen.
  2. Kostenkalkulation: Die Einhaltung der neuen Richtlinien kann zunächst höhere Baukosten bedeuten. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass diese Investitionen langfristig zu erheblichen Einsparungen bei den Energiekosten führen können.
  3. Zusammenarbeit: Die Zusammenarbeit mit Architekten und Ingenieuren, die Erfahrung mit energieeffizientem Bauen haben, ist entscheidend, um sicherzustellen, dass Projekte die Anforderungen erfüllen.

Als Architekt/in:

  1. Expertise in Energieeffizienz: Architekten müssen sich intensiv mit den neuesten Technologien und Materialien für energieeffizientes Bauen vertraut machen und sicherstellen, dass ihre Entwürfe diesen Standards entsprechen.
  2. Zusammenarbeit mit Experten: Die Zusammenarbeit mit Energieeffizienzexperten und Ingenieuren ist unerlässlich, um die komplexen Anforderungen der EPBD umzusetzen.
  3. Planung und Design: Architekten spielen eine entscheidende Rolle bei der Planung von Gebäuden, die sowohl ästhetisch ansprechend als auch energieeffizient sind. Sie müssen innovative Lösungen entwickeln, um diese beiden Aspekte miteinander zu verbinden.
  4. Fortbildung: Architekten sollten sich regelmäßig weiterbilden, um auf dem neuesten Stand der Entwicklung in Bezug auf energieeffizientes Bauen und die aktuellen Bauvorschriften zu bleiben.

Insgesamt erfordert die EPBD 2023 eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen Eigentümern, Bauherren und Architekten, um sicherzustellen, dass Gebäude den höchsten Standards in Bezug auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit entsprechen. Dies eröffnet jedoch auch Chancen für innovative Gestaltung und Technologieintegration, die langfristig zu Energieeinsparungen und Umweltschutz führen können. Für alle Versicherungstechnischen Fragen rund um Ihr Bauprojekt beraten wir Sie gerne. Kommen Sie einfach auf uns zu oder nutzen Sie ganz unkompliziert unser Formular zur Online-Anfrage.

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