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IT-Haftpflichtversicherung veraltet? Worauf Unternehmen beim Update achten sollten

von | 11. Mrz. 2021

Die IT-Branche ist in Bewegung und Gleiches gilt für ihre Versicherungen. Vor allem bei IT-Haftpflichtversicherungen haben die Anbieter in den letzten Jahren nachgebessert, den Schutz ausgeweitet und die Beiträge gesenkt. IT-Unternehmen sollten ihrem Versicherungsschutz daher regelmäßig ein Update verpassen, um von günstigeren Preisen und verbesserten Leistungen zu profitieren. Auf diese Punkte sollten Sie bei Ihrer IT-Haftpflicht achten:

Offene All-Risk-Deckung

Die IT-Haftpflichtversicherung sollte alle Risiken und typischen IT-Tätigkeiten abdecken, ohne eine einschränkende Aufzählung. Da sich das Tätigkeitsfeld von IT-Firmen laufend verändert, muss der Versicherungsschutz entsprechend flexibel sein. Dies haben auch die Versicherer erkannt, weshalb eine offene All-Risk-Deckung seit etlichen Jahren gängig Praxis ist; nur in älteren Versicherungsverträgen fehlt diese oft noch.

Bei vielen Anbietern finden sich allerdings einige Ausschlussklauseln, welche Tätigkeiten explizit nicht versichert sind. Etliche Versicherer schließen beispielsweise Cloud-Anbieter oder die Herstellung von Hardware von der Deckung aus. Netzwerkanbieter, Systemhäuser und andere IT-Dienstleister sollten daher darauf achten, dass ihre IT-Versicherung tatsächlich ihr komplettes Leistung-Portfolio abdeckt. Ist dies nicht der Fall, sollten sie nachverhandeln oder den Anbieter wechseln.

Vermögensschäden inklusive Folgeschäden

Kern einer jeden IT-Haftpflichtversicherung sind Vermögensschäden, da diese im Gegensatz zu Sach- und Personenschäden im IT-Bereich weitaus häufiger auftreten. Werden beispielsweise im Zuge eines Software-Updates wichtige Kundendaten gelöscht, entstehen Kosten für die Datenwiederherstellung. Oft sind jedoch die daraus resultierenden Folgeschäden deutlich teurer, wenn etwa der Betrieb des betroffenen Unternehmens mehrere Tage stockt und unzufriedene Kunden kündigen. Achten Sie daher darauf, dass auch Folgeschäden wie Umsatz- und Reputationsverlust von Ihrer IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Projektverzögerungen

Ein klassisches Problem bei IT-Projekten sind Verzögerungen. Oft sind die Projektzeiträume knapp kalkuliert; kommt unvorhergesehen etwas dazwischen fehlt der Puffer und der IT-Dienstleister kann seine Leistungen nicht fristgerecht abschließen. Verzögerungsschäden sollten daher uneingeschränkt mit versichert sein.

Kosten und Selbstbehalt der IT-Haftpflichtversicherung

Sind in alten Verträgen noch Selbstbeteiligungen von bis zu 2.000 Euro zu finden, müssen IT-Unternehmen mit einer aktuellen Police zum Teil nur noch 250 Euro im Schadensfall selbst tragen. Deutlich wichtiger sind jedoch die in den letzten Jahren kontinuierlich gesunkenen Versicherungsbeiträge. Machen Sie jetzt den Vergleich und ermitteln Sie in zwei Minuten die aktuellen IT-Haftpflichtkosten mit unserem Online-Tarifrechner. Unternehmen mit bis zu 5 Mio. Euro Jahresumsatz können hier ohne zusätzliche Risikoabfrage ihren Jahresbeitrag berechnen und auf Wunsch sofort online abschließen.

Weltweiter Versicherungsschutz

Benötigt ein deutsches IT-Unternehmen internationalen Versicherungsschutz? Nicht immer, aber doch sehr oft. Schließlich zählt nicht nur der Standort des eigenen Unternehmens, sondern auch der Ihrer Auftraggeber. Mit den meisten aktuellen IT-Haftpflichtversicherungen genießen Sie ohne Aufpreis Versicherungsschutz, egal wo Ihre Mitarbeiter und Ihre Auftraggeber sitzen. In manchen Fällen gelten allerdings Einschränkungen für die USA oder UK.

Rechteverletzungen & vertragliche Haftung

Die großen Versicherer haben in den vergangenen Jahren ihre Leistungen ausgeweitet und decken nun bei der IT-Haftpflichtversicherung deutlich mehr Risiken ab als früher. Dazu zählen unter anderem Rechteverletzungen, z.B. Verletzungen von Persönlichkeits-, Marken-, Lizenz- oder Patentrechten. Besonders wichtig ist für IT-Dienstleister die Absicherung von Datenschutzverletzungen (Verstöße gegen die DSGVO) sowie der vertraglichen Haftung – wenn sie beispielsweise Geheimhaltungspflichten verletzen oder Service Level Agreements nicht vollumfänglich einhalten.

Eigenschäden

Dem Trend zur Leistungsausweitung haben im Grunde alle der IT-Haftpflichtversicherer angeschlossen. Wo sie sich noch voneinander unterscheiden, sind Eigenschäden – also Verluste, die dem Versicherten selbst entstehen und gegen die sie sich – oft gegen Aufpreis – zusätzlich absichern können. Empfehlenswert sind insbesondere folgende Zusatzbausteine:

  • „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“: Tritt ein Auftraggeber berechtig von einem bereits laufenden Projekt zurück, zahlt der Versicherer die vergeblichen Aufwendungen inkl. Honorare von Subunternehmern und des eigenen Werklohns.
  • „Key Man Loss“: Fällt ein Mitarbeiter in Schlüsselposition („Key Man“) aus, trägt der Versicherer den daraus resultierenden finanziellen Verlust.

Cyber-Schäden

In Zeiten steigender Cyber-Kriminalität sollten sich alle IT-Dienstleister gegen Cyber-Drittschäden absichern. Schleust einer Ihrer Mitarbeiter versehentlich Malware bei einem Kunden ein, können die Auswirkungen immens sein. Eine gute IT-Haftpflichtversicherung deckt solche Risiken ab.

Ähnlich wichtig ist die Absicherung des eigenen Unternehmens gegen die Folgen von Cyber-Kriminalität: Eine echte Cyber-Vollversicherung deckt auch Schäden ab, die Ihnen selbst durch Viren, Hackerangriffe oder Ransomware entstehen, und steht Ihnen mit umfangreichen Assistance-Leistungen zur Seite.

Als unabhängiger Makler berät bpa Sie gern bei Fragen zur IT-Haftpflichtversicherung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Tarif-Rechner.

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