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Hackerangriffe: Haftungsrisiko für IT-Dienstleister

von | 22. Aug. 2019

Es sind durchaus nicht nur Computer und E-Mail-Postfächer betroffen: Hackerangriffe können über alle Kanäle erfolgen, die mit dem Internet verbunden sind, so auch Fax- und Telefongeräte. Für den zuständigen IT-Dienstleister kann das zu einem Haftungsproblem werden.

Hackerangriffe: Telefon- und Faxgeräte

Angriffe über die Telefonanlage können auf unterschiedliche Weise erfolgen und sind nicht immer leicht zu erkennen. Teilweise werden bekannte, vertrauenserweckende Nummern wie die der IT-Abteilung verwendet, um Transaktionen oder die Preisgabe von Daten zu erwirken.

Häufig wird der Schaden erst auf den Abrechnungen bemerkt, sofern der Provider nicht vorzeitig einschreitet und das Unternehmen auf unübliche Aktivitäten aufmerksam macht.

Auch Faxgeräte werden heutzutage immer noch häufig verwendet und bieten ein weiteres Ziel für Hacker, das häufig auch nicht so gut geschützt ist wie der PC. Dazu manipulieren Hacker die Speicherverarbeitung des Faxgeräts, indem sie beispielsweise eine kaum zu verarbeitende Datei an dieses schicken. Dadurch werden zu große Datenmengen gespeichert (Pufferüberlauf) und andere Daten überschrieben, was dazu führt, dass das Programm nicht mehr richtig funktioniert und von den Hackern übernommen werden kann. Von diesem Punkt aus lässt sich noch weiterer Schaden im Netzwerk des Unternehmens anrichten.

Auswirkungen von Hackerattacken

Die Attacken sind vielfältig und können aus den unterschiedlichsten Motiven heraus erfolgen – für einige Hacker ist es „nur“ ein Sport, möglichst viele Sicherheitslücken aufzudecken, andere haben kriminelle Motive und wollen dem Unternehmen massiv schaden oder Profit aus dem Angriff schlagen. Es ist daher wichtig, seine gesamte IT-Infrastruktur immer auf dem neuesten Stand zu halten, alle Updates durchzuführen und auch einen Notfallplan zu haben, falls das System zusammenbrechen sollte.

Besonders rufschädigend für das Unternehmen wird der Hackerangriff, wenn dabei sensible Kundendaten abgefangen werden. In diesen Fällen können zusätzlich massive Klagen drohen. Wer letztendlich haftet, kommt auf den Einzelfall an und ist auch davon abhängig, ob es einen speziellen IT-Verantwortlichen beziehungsweise Dienstleister gibt.

Versicherungsschutz gegen Hackerangriffe

Unternehmen und IT-Dienstleister müssen daher über eine umfassende Cyber-Versicherung verfügen, um nicht ihre Existenz zu gefährden. Mit einer IT-Haftpflichtversicherung sind auch Schäden abgedeckt, die durch Fehler des IT-Dienstleisters entstanden sind – z.B. durch das Versäumen eines Sicherheitsupdates.

Wenn Sie sich über eine Versicherungen für IT-Dienstleister informieren möchten, dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

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