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Drohnen – flexibler Einsatz auf dem Bau

von | 26. Feb. 2019

Ob Baufortschritt, Geländeinspektion oder Detailaufnahmen: Drohnen sind schon heute in der Baubranche vielseitig einsetzbar und bergen noch mehr Potenzial für die Zukunft. Architekten und Bauherren sollten sich daher mit den Einsatzmöglichkeiten der Flugobjekte vertraut machen. Allerdings gibt es auch rechtlich ein paar Aspekte zu beachten.

Drohnen auf der Baustelle oder potenziellen Grundstücken können viele Dokumentationen schnell und zuverlässig erledigen.

360-Grad-Aufnahmen von Gebäuden

Die unbemannten Flugobjekte lassen sich flexibel einsetzen und können damit in Höhen und Winkel vordringen, die sonst nur schwer oder gar nicht zugänglich wären. Dadurch ergeben sich für Architekten viele Nutzungsmöglichkeiten von Drohnen. Der Rohbau kann beispielsweise innerhalb kurzer Zeit rundherum erfasst werden, sodass eine tägliche visuelle Dokumentation des Baufortschritts erfolgen kann.

Dasselbe gilt natürlich auch für die Dokumentation von Bestandsbauten: In diesem Fall kann ihr Zustand inspiziert und eventuelle Schäden beispielsweise am Dach mit wenig Aufwand und schneller aufgedeckt werden. Auf diese Weise ist es auch einfacher, den genauen Gerüstort und die Art der Reparaturarbeiten im Vorhinein zu bestimmen. Ein weiterer Einsatzzweck ist eine Visualisierung von Gebäuden und deren Umgebung für interessierte potenzielle Käufer: Ihnen können durch Drohnen die genaue Lage und die Aussicht aus den jeweiligen Räumlichkeiten als Kaufargument präsentiert werden.

Weitere Aufgaben für Drohnen auf dem Bau

Aber auch bevor es überhaupt zum Bau kommt eignen sich Drohnen, um beispielsweise 3D-Aufnahmen vom Gelände und der Bodenbeschaffenheit machen zu können. Auf dieser Grundlage kann dann die Planung erfolgen.

In der Zukunft, wenn Drohnen weiter ausgereift sind, ist es außerdem möglich, sie nicht nur für Kameraaufnahmen zu verwenden. Es ist auch denkbar, sie kleinere Arbeiten erledigen zu lassen, wie beispielsweise das Übereinanderstapeln von Steinen oder das Spannen von Seilen an schwer zu erreichenden Stellen. Das Potenzial von Drohnen beim Bau ist daher mit dem heutigen Stand noch lange nicht schöpft.

Drohne selbst steuern oder Dienstleister?

Beim Einsatz einer Drohne stellt sich allerdings die Frage, ob man diese selbst steuern will oder einen entsprechenden Dienstleister beauftragt. Dabei kommt es auch auf die Größe beziehungsweise das Gewicht der Drohne an. Ab einem Gewicht von zwei Kilogramm muss man über einen Kenntnisnachweis verfügen, ab fünf Kilogramm bedarf es einer Aufstiegserlaubnis. Darüber hinaus darf die Drohne nicht zu hoch fliegen (höchstens 100 Meter) und muss immer in Sichtweite bleiben. Außerdem ist die eigene Steuerung der Drohne auch immer mit Haftpflichtfragen verbunden, sollten durch den Einsatz Personen oder Sachen zu Schaden kommen.

Ein Dienstleister kann zwar mit höheren Kosten verbunden sein, dafür muss sich der Architekt oder Bauträger weder mit den rechtlichen Bestimmungen noch dem richtigen Equipment auseinandersetzen.

Wenn Sie sich über Möglichkeiten der Haftpflichtversicherung auch für den Drohneneinsatz informieren möchten, sprechen Sie uns an!

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