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Die Leistungen der Haftpflichtversicherung für Architekten

von | 19. Apr. 2017

Dass Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten bzw. eine Architektenhaftpflichtversicherung allein schon aufgrund der Architektenkammer unerlässlich sind, wurde bereits ausgeführt. Es herrscht allerdings oft Unsicherheit bei der Frage, wann die Versicherung zahlt und wann nicht. Die Abgrenzung der Schadenfälle ist nicht immer eindeutig, daher soll der folgende Überblick ein wenig Aufschluss über die Architektenhaftpflichtversicherung und ihre Leistungen geben.

Was zahlt die Haftpflichtversicherung?

Die Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung von Architekten umfassen unter anderem die folgenden Schadenfälle:

  • Bauwerks- und Grundstücksschäden bzw. Mängel
  • Personenschäden
  • Planungsfehler
  • Beratungsfehler
  • (weltweite) Auslandsschäden
  • Nachhaftungs- und Kostenschäden
  • Umweltschäden

1. Beispiel-Schadenfall der Haftpflicht: Planungsfehler

Der Architekt macht bei einem Einfamilienhaus gravierende Planungsfehler, was die Dichtung des Kellers betrifft. Daraus resultiert ein Schaden von fast 100.000 Euro, weil Wasser zentimeterhoch in den Keller eindringt und aufwendig abgepumpt werden muss. Darüber hinaus muss die Dichtung nachträglich erfolgen.

2. Beispiel-Schadenfall der Haftpflicht: Kopierte Baupläne

Die Baupläne, die der Architekt speziell für einen Kunden angefertigt hat, werden durch einen Dritten kopiert, der daraufhin Daten und Bauvorhaben veröffentlicht. Dadurch erleidet der Architekt einen finanziellen Schaden, der von der Architektenhaftpflichtversicherung ausgeglichen wird.

Wann zahlt die Haftpflichtversicherung nicht?

Ausgeschlossen von den Leistungen der Berufshaftpflichtversicherung sind unter anderem die folgenden Punkte:

  • Leistungen aufgrund von Fristüberschreitung
  • Schäden durch Pflichtvernachlässigung
  • Tätigkeiten außerhalb des beruflichen Bereichs des Architekten
  • Überschreitung von Kostenvoranschlägen
  • Verletzung von Urheberrechten

1. Beispiel-Schadenfall: Frist- und Zeitüberschreitung

Die Planung des Architekten dauert länger als gedacht, weil dieser die Planungsfrist zu knapp bemessen hat. Dadurch entstehen ein erhöhtes Honorar sowie eine Verzögerung des Baubeginns, was wiederum Kosten für den Bauherrn bedeutet. Zusätzlich dazu vergisst der Architekt, dem Kunden die Verzögerung rechtzeitig mitzuteilen. Der Bauherr macht die Kosten dem Architekten gegenüber geltend.

2. Beispiel-Schadenfall: Überschreitung von Kostenvoranschlägen

Der Architekt kalkuliert im Vorfeld die Baukosten und stellt während der Fertigstellung fest, dass die Summe nicht haltbar ist und das Bauprojekt diese überschreiten wird. Es entstehen Mehrkosten für den Bauherrn sowie ein Folgeschaden in Form einer teuren Zweithypothek, die der Bauherr nun aufnehmen muss.

Möchten Sie sich umfassender über die Deckung der Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure informieren? Dann sprechen Sie uns an. oder nutzen Sie unseren unabhängigen Tarif-Vergleich.

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