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Die Genossenschaft – die Rechtsform für Planungsbüros

von | 3. Jun. 2020

Corona bringt alles ins Wanken, stellt alles in Frage. Ist es gut, wie wir arbeiten und wirtschaften? Muss ein Architekturbüro immer hierarchisch strukturiert sein, wo es einen oder zwei Inhaber gibt, und der Rest sind dann „Mitarbeiter“? Oder können nicht alle „Mitunternehmer“ sein, und zwar nicht im übertragenen Sinn, sondern real? Eine solche Rechtsform  gibt es. Sie heißt nicht GmbH oder GbR, sondern Genossenschaft, eingetragene Genossenschaft. So eine eG muss man nicht unbedingt neu gründen, man kann eine eG auch durch Umfirmierung erreichen.

Das Vorreiter-Büro aus Berlin

So ist es zum Beispiel bei der Planergemeinschaft für Stadt und Raum eG passiert. Das ist ein Stadtplanungsbüro in Berlin. Irgendwann hatte dort der Eigentümer verkündet, er wolle das Büro verkaufen. Das rief die Mitarbeiter auf den Plan. Es schloss sich eine Gruppe zusammen und überlegte gemeinsam, wie sie den Kauf des Büros gestalten und vor allem welche Unternehmensform passend sein könnte.

Bald war klar, dass eine Genossenschaft das Richtige für diese Kollegen wäre. Flache Hierarchien, Mitbestimmung, Transparenz, Verteilung der Aufgaben, gemeinsames Stemmen der Kaufsumme – all dies waren Gründe, warum man mit 16 Personen die Genossenschaft Planergemeinschaft gründete. 80 Prozent der Belegschaft wurden also zu Genossen und Mitinhaber; heute ist das Verhältnis sogar 90:10, erzählte Geschäftsführer Ellen Daßer bei der Veranstaltung „Employer Branding im Architekturbüro“ der Architektenkammer Baden-Württemberg.

Was unterscheidet die Genossenschaft von anderen Büros?

Jede und jeder ist Mitunternehmerin bzw. Mitunternehmer, hat Einblick in die Bücher, und durch seine Stimme in der Generalversammlung und weitere informelle Formen haben alle ein Mitbestimmungsrecht und partizipieren vom Gewinn. Dadurch ist die Motivation, gut zu arbeiten, recht hoch. Ein großer Wettbewerbsvorteil ist: So eine Genossenschaft kann ein Team zusammenschweißen, die Bindung zum Büro ist enorm, die Fluktuation niedrig.

Kostet die Selbstorganisation zu viel Zeit?

Natürlich stellt sich die Frage, ob eine eG nicht zu viel Zeit auf Mitbestimmung, Transparenz und Selbstorganisation verwendet, ja verwenden muss. Die Planer eG sieht das eher als Wettbewerbsvorteil. „Wir sind gut organisiert! Ein vierköpfiger Vorstand leitet unsere Genossenschaft und trifft die Entscheidungen im Arbeitsalltag. Worüber der Vorstand und was die Generalversammlung (das Organ der Mitglieder) in Mehrheitsabstimmung entscheidet, ist zum einen im Genossenschaftsgesetz und zum anderen in der Satzung unserer eG geregelt. Bei der Ausgestaltung der Satzung haben Genossenschaften recht großen Spielraum: Größe des Vorstands, Entscheidungsbefugnisse, Abstimmungsmodi, Höhe der Anteile und weitere Punkte erarbeiteten und diskutierten wir in mehreren Workshops vor der Gründung. Ein Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand in seiner Arbeit zu überprüfen. Der Vorstand, der bei uns alle fünf Jahre von der Generalversammlung gewählt wird, trägt die Gesamtverantwortung für die Geschäftsführung. Einzelne Aufgabenfelder sind in einer Geschäftsordnung zugeteilt. Bei uns ist eine Person hauptamtlich für die Geschäftsführung vorgesehen, die anderen drei Vorstände“, erklärte Ursula Flecken, die Vorstandsvorsitzen der Planer eG in der Ausgabe März 2020 von „Planerin, der Mitgliederzeitschrift der SRL — Vereinigung für Stadt-, Regional- und Landesplanung e.V.“.

Worüber kann jedes Genossenschaftsmitglied mitentscheiden?

Da ist zum einen die Verwendung des Gewinns. Bei der Planer eG ist es so, dass die Steuerberaterin den Mitgliedern die Jahresbilanz in einer Sitzung vor der Generalversammlung erklärt und erläutert. Dort wird dann über die Verwendung des Gewinns mehrheitlich abgestimmt. Also wieviel wird an die Genossinnen und Genossen ausgeschüttet und wie viel steckt das Büro in die gesetzlich geregelte und freiwillige Rücklage steckt.

Zweitens wird bei der Planer eG über Investitionen ab einer Summe von 7.500 Euro abgestimmt, wie zum Beispiel über neue höhenverstellbare Tische oder eine neue Computeranlage. Drittens kann jeder Genosse mitentscheiden, wer das Büro leitet und die Geschäfte führt: Jedes Vorstandsmitglied wird gewählt bzw. muss sich alle fünf Jahre der Wiederwahl stellen. Viertens entscheidet man mit seiner Stimme darüber, wer in die Genossenschaft aufgenommen wird.

Bei der Planer eG ist in der Satzung geregelt, dass nur sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeitende in die Genossenschaft aufgenommen werden können. Wer nicht oder nicht mehr mitarbeitet, kann auch kein Mitglied sein – dies schützt das Büro vor Fremdbestimmung. Auch der Aufsichtsrat muss sich aus Mitgliedern zusammensetzen. Genauso wie die Mitbestimmungsrechte der Mitglieder sind die Entscheidungsbefugnisse des Vorstands in der Satzung geregelt.

Der Vorstand entscheidet über Neueinstellungen und im Falle eines Falles auch über Entlassungen. Keine Genosse hat eine Arbeitsplatzgarantie. Das wäre auch fatal, denn auch eine eG ist ein ganz normales Wirtschaftsunternehmen, das auf Schwankungen auf dem Nachfragemarkt reagieren können muss. Auch entscheidet der Vorstand über die Höhe der Gehälter der einzelnen Angestellten. Das hat die Planer eG in einem längeren gemeinsamen Prozess eine Gehaltsstruktur erarbeitet, die nach Umfang und Art der Verantwortung und nach Erfahrungsjahren unterscheidet. Die Gehaltsstruktur ist transparent, jedoch entscheidet der Vorstand, wer wo eingruppiert wird.

Wie wird die Arbeit in der eG gestaltet?

In Berlin ist es so, dass sich jeden Montag alle für 30 bis 60 Minuten treffen, um die Woche zu organisieren. Jede Person berichtet, woran sie arbeitet und welche Bedarfe sie an die projektübergreifend arbeitenden Kolleginnen und Kollegen hat. Akquisitionen werden besprochen und hier berichtet auch der Vorstand, was von übergreifendem Interesse ist. Es gibt zusätzlich Formate der internen Weiterbildung, bei denen entweder externe Expertinnen oder Experten eingeladen werden oder bei denen man sich gegenseitig weiterbildet. Der Arbeitsalltag ist straff organisiert. Wie in anderen Büros gibt es Teams und Projektleitungen, das Büro ist zudem nach der DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Genauso gehört zum guten Wirtschaften der Genossenschaft ein Controllingsystem.

Wie gehen Auftraggeber mit einer Genossenschaft von Architekten um?

Hier hat die Planer eG entgegen ihrer eigenen Erwartung nur positive Erfahrungen gemacht. Vorstandsvorsitzende Flecken erklärt sich das u.a. damit, dass mehrere Personen der Genossenschaft Auftraggebern bereits bekannt gewesen seien, und auch die Aufgabenfelder Stadtentwicklung, Quartiersentwicklung, Städtebau, Bauleitplanung, Geschäftsstraßenmanagement, Partizipation und Evaluation gleich geblieben waren. Das Büro habe in dieser Anfangszeit keinen einzigen Kunden verloren, im Gegenteil: Durch die Einführung der Genossenschaftsform habe man Aufmerksamkeit erlangt (Artikel in der regionalen und überregionalen Tagespresse, Radio- und Fernsehbeiträge), das zu einem Mehr an Angebotsaufforderungen geführt habe. Auch erntete und erntet das Büro Sympathien und Respekt. Oft haben man den Eindruck, dass in der „Community des Büros“ Genossenschaften per se als „die Guten“ gelten. Genossenschaften für gerechte Mieten, für solidarisches Wirtschaften und das Gewinnen regenerativer Energien.

Was sind die Erfolgsfaktoren für ein Genossenschafts-Büro?

Für die Vorstandsvorsitzende ist klar: Eine Grundvoraussetzung ist die Haltung eines jeden Mitglieds, gemeinschaftlich, solidarisch und transparent arbeiten zu wollen. Arbeit und Gewinn werden geteilt. Es muss klar sein, dass jedes einzelne Mitglied Verantwortung für das Unternehmen trägt und im Falle der Fälle mit seiner Einlage, den Genossenschaftsanteilen, haftet. Das heißt, nicht nur der Gewinn, sondern auch das Risiko wird geteilt.

Eine Neugründung müsse „von unten“ kommen, und es sollte eine kritische Masse an Leuten da sein, die die Idee der Genossenschaft gemeinsam verfolgt. Wichtigster Erfolgsfaktor einer Genossenschaft sei, dass jedes Mitglied vom Gewinn partizipiert. Das erhöht die Motivation, gut und effektiv als Team zu arbeiten. Zweitens sei es von unschätzbarem Wert, wenn das Know-how und die erworbenen Fähigkeiten im Büro bleiben und nicht zum nächsten Büro oder in die öffentliche Verwaltung wandern. Insofern sei das Genossenschaftsmodell auch eine Strategie zur Mitarbeiterbindung. „Und last but not least: Gemeinsam und in Gemeinschaft arbeiten bringt einfach mehr Freude und Zufriedenheit“, so Ursula Flecken.

Fazit

Die Planer eG in Berlin scheint trotz aller Erfolge bisher unter den Architektur- und Ingenieurbüros ein Exot zu sein, der als Rechtsform eine eG gewählt hat. Auch umfangreiche Recherchen im Internet haben nichts anderes zu Tage gefördert. Aber vielleicht war die Zeit einfach noch nicht reif für Genossenschaftslösungen bei den planenden Berufen. Vielleicht ist sie jetzt erst gekommen.

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