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Cybermobbing und Rufschädigung – das können Architekten tun

von | 3. Jul. 2019

Cybermobbing und Rufschädigung im Internet trifft nicht nur Privatpersonen – auch immer mehr Unternehmen sind davon betroffen. Für kleinere Firmen und Freiberufler wie Architekten und Ingenieure ist dies besonders problematisch, da sie in der Regel nicht wie große Firmen über ein Krisenmanagement verfügen. Das rechtliche Vorgehen gegen Verleumdung im Internet ist allerdings aufwendig und kostspielig. Dennoch sollten Architekten schnellstmöglich gegen rufschädigende Inhalte vorgehen.

Wann handelt es sich um Cybermobbing?

Bewertungen, Meinungen und so auch Verleumdungen werden meist in Foren oder auf Onlineportalen wie Facebook, Twitter und Co. veröffentlicht. Dabei ist ein negativer Kommentar nicht immer gleich als Cybermobbing oder Verleumdung einzustufen. Es kommt hierbei darauf an, ob die Aussage sich auf wahre Tatsachen oder Lügen stützt. Wurde der Kommentar oder Beitrag allein darum veröffentlicht, um dem Ruf des Unternehmens zu schaden, handelt es sich um Cybermobbing und unterliegt auch nicht der Meinungsfreiheit.

Hinzu kommt die Art und Weise, wie die Aussage formuliert wurde. Handelt es sich um eine sachliche Kritik beziehungsweise Meinungsäußerung, muss diese hingenommen werden, auch wenn sie aus Sicht des Unternehmens unzutreffend ist. Handelt es sich aber um eine Schmähung oder unsachliche Herabsetzung, die an nichts Konkretem festzumachen ist wie beispielsweise die allgemeine Behauptung, ein Unternehmen sei unfähig, dann ist dies ein rufschädigender Beitrag, der die Persönlichkeitsrechte verletzt und gegen den man vorgehen muss.

Handeln bei negativen Beiträgen in jedem Fall geboten

Auf negative Kritik, die allerdings nicht unter Cybermobbing fällt, können Unternehmen beispielsweise reagieren, indem sie höflich und sachlich in einem weiteren Kommentar auf diese eingehen. Das ist in der Regel förderlich für den Ruf.

Um tatsächlichem Cybermobbing zu begegnen, ist das Vorgehen allerdings aufwendiger. Manchmal reicht es zwar, den Betreiber der Seite anzuschreiben und um Löschung zu bitten, allerdings kann man sich nie sicher sein, dass der Beitrag nicht an anderer Stelle wieder auftaucht. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Urheber der Inhalte meist nicht identifizieren lassen und sie anonym im Internet unterwegs sind. Sofern der Urheber zu ermitteln ist, kann man allerdings eine Unterlassungsklage in die Wege leiten.

Handelt es sich – wie in den meisten Fällen – um anonymes Cybermobbing und ist der Seitenbetreiber nicht willens, den Beitrag zu löschen, muss ein Anwalt eingeschaltet werden. Rechtliches Vorgehen führt in den meisten Fällen zu einer erfolgreichen Löschung der Inhalte oder es werden, sofern dies nicht möglich ist, die schädigenden Beiträge in den Suchergebnissen nach hinten verschoben. Dies ist oft teuer und langwierig, daher lohnt sich für Architekten und Ingenieure eine Rechtsschutz- oder Cyber-Versicherung.

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