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Brandschutzordnung – richtiges Verhalten im Brandfall

von | 12. Jul. 2017

Um Brandschutz von vornherein vorzubeugen, braucht es bereits während der Bauplanung ein fachkundig erstelltes Brandschutzkonzept. Hierbei müssen Elemente wie baulicher, abwehrender und anlagetechnischer Brandschutz berücksichtigt werden.

Der bauliche Brandschutz umfasst einzelne Bauteile wie Wände und Decken, die brandschutztechnisch so konzipiert sein müssen, dass eine weitere Ausbreitung des Feuers eingedämmt wird und dass eine Rettung von Menschen und Tieren jederzeit möglich ist. Den Zugang zum Gebäude bezüglich Feuerwehr sowie Rettungswege regelt der abwehrende Brandschutz. Anlagentechnischer Brandschutz meint verschiedene Alarmierungssysteme, die dafür sorgen, dass der Brand frühzeitig bemerkt wird.

Für Experten im vorbeugenden Brandschutz empfiehlt sich es sich, eine berufsspezifische Haftpflichtversicherung abzuschließen. Sowohl Brandschutzingenieure als auch Prüfsachverständige können im Fall eines Schadens mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert werden.

Aufbau der Brandschutzordnung

Dennoch schließen solche Brandschutzmaßnahmen das Risiko eines Brandes nicht vollständig aus. Bricht ein Feuer aus, greift der organisatorische Brandschutz, der weitere Maßnahmen und unter anderem das Verhalten der Personen, die sich im Gebäude befinden, regelt. Hierzu gehört auch die Brandschutzordnung.

Im Jahr 2013 ist die Brandschutzordnung vollständig überarbeitet worden und in ihrer aktuellen Form seit Mai 2014 wirksam. Sie ist in die Teile A, B und C gegliedert:

Teil A der Brandschutzordnung bildet den Aushang, der gut sichtbar für alle Personen beispielsweise in Treppenhäusern oder Fluren hängt. Der Aushang gibt knappe und klare Anweisungen zum Verhalten im Brandfall.

Teil B richtet sich an alle Personen, die sich regelmäßig im Gebäude aufhalten, wie beispielsweise Mitarbeiter, allerdings ohne dass sie mit besonderen Brandschutzmaßnahmen betraut sind. Er enthält nicht nur Verhaltensmaßnahmen, sondern auch Maßnahmen zur Brandvorbeugung sowie Freihalten von Flucht- und Rettungswegen. Ihn erhalten die betreffenden Personen schriftlich und in jährlichen Unterweisungen, dies sollte dokumentiert werden.

Teil C schließlich zielt auf Personen ab, die explizit mit Brandschutzaufgaben beauftragt sind, wie beispielsweise Evakuierungshelfer bzw. Brandschutzbeauftragte. Der Teil gibt detaillierte Instruktionen.

Darüber hinaus sind Betreiber dazu verpflichtet, die Brandschutzordnung aktuell zu halten. Sie muss alle zwei Jahre durch einen Sachverständigen überprüft werden und ist im Falle einer Änderung sofort zu überarbeiten.

Immer gut beraten: Bei Fragen zur Haftpflichtversicherung für Architekten, Ingenieure oder Bauträger kontaktieren Sie uns gern.

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