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Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure – Essenzieller Versicherungsschutz!

von | 31. Juli. 2025

Architekten und Ingenieure tragen eine besondere Verantwortung. Ihre Planung bildet das Fundament jedes Bauvorhabens – sei es ein Einfamilienhaus, ein Bürokomplex oder eine nachhaltige Quartiersentwicklung. Schon kleinste Fehler in der Planung oder Koordination können weitreichende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Die Haftung betrifft dabei nicht nur das Unternehmen, sondern in vielen Fällen auch die verantwortlichen Personen – teilweise mit ihrem Privatvermögen.

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist daher ein zentrales Element der Risikovorsorge. Sie schützt Planungsbüros, Freiberufler und Projektverantwortliche vor den finanziellen Folgen von Schadensersatzforderungen, die aus beruflichen Tätigkeiten entstehen.

Was ist die Berufshaftpflichtversicherung – und inwiefern ist sie verpflichtend?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, Fachplaner und Ingenieure ist eine spezielle Form der Haftpflichtversicherung, die auf die Tätigkeiten genau dieser Zielgruppe zugeschnitten ist. Sie übernimmt die finanziellen Folgen von berechtigten Schadensersatzansprüchen und wehrt unberechtigte Forderungen im Rahmen des sogenannten passiven Rechtsschutzes ab. Für Architekten und Ingenieure ist sie nicht nur unverzichtbar, sondern in vielen Fällen sogar vorgeschrieben – etwa für die Eintragung in die Architektenkammer oder Ingenieurkammer sowie für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen.

Rechtsgrundlage für die Tätigkeit ist in der Regel ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Der Planer schuldet dabei ein funktionsfähiges, genehmigungsfähiges und mangelfreies Werk – etwa eine vollständige Ausführungsplanung. Entsteht durch eine fehlerhafte Planung ein Schaden, haftet der Planer für die Folgen. Die gesetzliche Grundlage für Schadenersatzansprüche findet sich unter anderem in § 280 BGB (Pflichtverletzung aus dem Vertrag) und § 823 BGB (deliktische Haftung bei Personen- oder Sachschäden).

Umfang der Berufshaftpflichtversicherung – Was ist versichert?

Die Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure deckt grundsätzlich drei Schadensarten ab, die Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Wenn durch eine fehlerhafte Planung Menschen zu Schaden kommen – etwa durch eine falsch berechnete Tragstruktur, die zum Einsturz eines Bauteils führt, so fällt dies unter die Personenschäden. In diesem Beispiel würde die Versicherung, nach vorheriger Prüfung der erhobenen Ansprüche, die resultierenden Kosten, wie etwa zur Heilbehandlungen, Schmerzensgelder oder auch Rentenansprüche, übernehmen und erstatten.

Sachschäden entstehen beispielsweise bei Fehlern in der Ausführungsplanung, unzureichenden Detailangaben oder unklaren Ausschreibungsunterlagen, was dazu führen kann, dass Bauteile falsch ausgeführt oder beschädigt werden. Die Versicherung übernimmt in diesem Beispiel die notwendigen Kosten für Rückbau, Sanierung und Neubeschaffung.

Ein zentrales Risiko in der Planung ist der wirtschaftliche Schaden ohne direkte Sachbeschädigung. Dies können z. B. Folgekosten durch Terminverzögerungen, Planungsänderungen, entgangene Fördermittel oder Mietausfälle sein. Die Berufshaftpflicht deckt diese sogenannten echten Vermögensschäden, sofern sie auf eine berufliche Pflichtverletzung zurückzuführen sind.

Wichtig: Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche zählt zu den versicherten Leistungen. Die Versicherung prüft die Schuldfrage, organisiert im Streitfall eine anwaltliche Vertretung und übernimmt sämtliche Prozesskosten – eine häufig unterschätzte Komponente.

Die Praxis zeigt: Es sind nicht nur Großprojekte, bei denen hohe Haftungsrisiken bestehen. Auch bei kleineren Bauvorhaben können fehlerhafte Planungen zu teuren Folgen führen. Der Unterschied liegt oft nicht in der Schadenart, sondern im Haftungsumfang und in der Durchsetzbarkeit von Regressforderungen.

Neue Leistungsbilder brauchen modernen Versicherungsschutz

Die Berufsbilder im Bauwesen entwickeln sich stetig weiter. Neben den klassischen HOAI-Leistungsphasen treten heute zunehmend Beratungs- und Steuerungsleistungen in den Vordergrund: Nachhaltigkeitsberatung, ESG-Konzepte, energetische Optimierung, Building Information Modeling (BIM) oder Lebenszyklusanalysen. Auch Zertifizierungsbegleitungen nach DGNB werden immer gefragter. Neue Tätigkeitsfelder bringen hierbei auch neue Haftungsrisiken mit sich – insbesondere bei der Fehlberatung oder dem Verlust öffentlicher Förderungen.

Es ist daher entscheidend, dass die Berufshaftpflichtversicherung nicht nur klassische Planung abdeckt, sondern auch diese erweiterten Leistungsbilder explizit berücksichtigt.

Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure: Worauf Sie beim Versicherungsvertrag achten sollten

Eine gute Berufshaftpflichtversicherung ist mehr als eine Pflichtpolice. Sie muss zu Ihrem Büro, Ihrem Leistungsprofil und Ihrer Projektgröße passen.

  • Versicherungsschutz für alle Tätigkeiten:
    Die Police sollte exakt das abbilden, was Sie beruflich tun – auch bei nicht-HOAI-Leistungen, Gutachtertätigkeiten oder internationalem Bezug.
  • Nachhaftung und Rückwärtsdeckung:
    Gute Verträge bieten eine Nachmeldefrist von 5 Jahren oder mehr sowie eine Rückwärtsdeckung, die bereits laufende Projekte abdeckt.
  • Mitversicherung von Subplanern und freien Mitarbeitern:
    Bei projektbezogener Zusammenarbeit muss geklärt sein, ob und in welchem Umfang externe Planer mitversichert sind.

Resümee

Eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten und Ingenieure ist ein essenzieller Bestandteil der Unternehmensstrategie. Sie sichert nicht nur gegen finanzielle Forderungen ab, sondern schützt auch das eigene Renommee, Projektpartnerschaften und die wirtschaftliche Existenz. Standardlösungen greifen bei der Vielfalt heutiger Planungs- und Beratungsleistungen oft zu kurz. Wer DGNB-Zertifizierungen, Energieberatung, Projektsteuerung oder ESG-Begleitung anbietet, sollte prüfen, ob diese Leistungen auch versichert sind – nicht nur dem Grunde nach, sondern auch in der Tiefe. Wir empfehlen eine regelmäßige Vertragsanalyse durch einen spezialisierten Versicherungsmakler, der Ihre Sprache spricht und Ihre Branche versteht.

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Als spezialisierter Fachversicherungsmakler für das Bauwesen helfen wir Ihnen bei versicherungstechnischen Fragen sehr gerne. Kontaktieren Sie uns jetzt für eine kostenfreie und unverbindliche Angebotserstellung oder fordern Sie Ihr individuelles Angebot unkompliziert über unsere Onlinestrecke an.

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