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Wird ein Mensch durch ein Schadensereignis verletzt, in seiner Gesundheit beeinträchtigt oder verstirbt er, spricht man von einem Personenschaden. Unter einem Sachschaden versteht man in der IT-Haftpflichtversicherung die Beschädigung oder Vernichtung von Sachen. Bei Sachschäden gibt es entweder die Möglichkeit der pauschalen Deckungssumme oder die Vereinbarung einer gesonderten Deckungssumme.

Um sich gegen Personen- und Sachschäden abzusichern, ist der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu empfehlen. Diese lässt sich als optionaler Baustein im Rahmen der IT-Haftpflichtversicherung abschließen. Sie umfasst auch finanzielle Folgeschäden eines Personen- oder Sachschadens, also wenn dieser beispielsweise eine Verdienst- oder Umsatzausfall und andere wirtschaftliche Folgen nach sich zieht. Diese Folgen werden auch „unechte Vermögensschäden“ genannt.

Im IT-Bereich deutlich häufiger sind jedoch sogenannte echte Vermögensschäden. Dabei handelt es sich um rein finanzielle Schäden, die einem Dritten durch fehlerhaftes Verhalten entstehen. Ein Beispiel: Durch die versehentliche Löschung von Daten die Firma keinen weiteren Arbeiten nachgehen kann. Der Arbeitsausfall sowie die Wiederbeschaffung der Daten stellen einen Vermögensschaden dar, der schnell sehr teuer wird.

Echte Vermögensschäden sind über die wichtigste Komponente der IT-Haftpflichtversicherung abgedeckt: die Vermögensschadenversicherung.

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