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Die IT-Haftpflichtversicherung versichert die beruflichen Risiken von Unternehmen und Selbständigen im IT-Bereich und schützt so die berufliche sowie private Existenz der IT-Dienstleister. Von einer Berufshaftpflichtversicherung spricht man eigentlich nur bei Berufen, für die eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Ärzten, Rechtsanwälten, Architekten). Ist im IT-Bereich von einer Berufshaftpflichtversicherung die Rede, ist damit die IT-Haftpflichtversicherung gemeint.

Die IT-Haftpflichtversicherung enthält einen oder mehrere Bausteine, insbesondere die folgenden:

1. Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist die wichtigste Komponente der IT-Haftpflichtversicherung. Sie deckt Vermögensschäden ab, also finanzielle Schäden, die Sie mit Ihrer Tätigkeit bei Dritten verursachen.

2. Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflicht (Büro-Haftpflicht genannt) bezeichnet den Bereich der IT-Haftpflichtversicherung, der auch Personen- sowie Sachschäden abdeckt. Jeder IT-Dienstleister sollte über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen; sie lässt sich optional als Teil der IT-Haftpflichtversicherung abschließen.

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