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Im Versicherungswesen unterscheidet man drei Schadenskategorien: Vermögens-, Sach- und Personenschäden. Im IT-Bereich zählt die große Mehrheit der Haftpflichtfälle zu den Vermögensschäden, also finanzielle Schäden. Sie gehören daher zur Grunddeckung einer guten IT-Haftpflichtversicherung. Zu den häufigsten Ursachen gehören:

  • Fehlerhafte Leistung (z.B. Programmier- oder Konfigurationsfehler)
  • Verstöße gegen den Projektvertrag
  • Datenverlust
  • Wettbewerbsverstöße, Urheberrechtsverletzungen, Abmahnungen

Weniger als 20% der Haftpflichtfälle sind Sach- oder Personenschäden. Sie lassen sich über eine Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung absichern (optionaler Baustein). Hier einige Beispiele:

  • Bei der Arbeit vor Ort beim Kunden beschädigt ein IT-Dienstleister versehentlich elektronisches Equipment.
  • Eine fehlerhafte Einrichtung führt zur Beschädigung des Kunden-Servers.
  • Ein Besucher stolpert in den Firmenräumen über ein Kabel stolpert und verletzt sich.
  • Eine fehlerhaft programmierte Steuerungsanlage führt zu einem Unfall mit Sach- und Personenschaden.
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