Messe- und Ausstellungsversicherung
Um seine Produkte oder Dienstleistungen einem großen Kreis potentieller Neukunden vorstellen zu können, ist der Besuch von Messen und Ausstellungen ein häufig genutzter Weg. Für einen Messestand können je nach Ausführung schnell hohe Summen an Ausstellungsgütern und Einrichtung zusammen kommen. An Ihrem heimischen Standort kommt Ihr Hab und Gut in der Regel nur mit einer begrenzten Anzahl von Personen in Kontakt. Auf dem Messegelände sind es ungleich mehr „potentielle Schädiger“ und auch sonst weicht die Risikosituation dort von ihrer gewohnten ab (Witterung, Lage, etc.). Der Schutz über eine spezielle Messe- und Ausstellungsversicherung empfiehlt sich daher. Nicht wenige Messeveranstalter verlangen inzwischen sogar den Nachweis, dass eine solche besteht. Hier zeigen wir, was sich hinter diesem Schutz verbirgt.
Für wen ist die Versicherung?
Eine Messe- bzw. Ausstellungsversicherung bietet sich für alle Betriebe und Freiberufler an, die sich national oder international auf Messen oder Ausstellungen präsentieren.
Was ist versichert?
Versichert sind die vorhandenen Messe- und Ausstellungsgüter während der Messe und während des Hin- und Rücktransports.
Die Güter müssen im Regelfall nicht einzeln benannt werden und sind in einer pauschalen Summe versichert. Neben den Ausstellungsgütern ist es möglich, auch der Messestand und die Standeinrichtung in den Versicherungsschutz einzubeziehen.
Der Versicherer erstattet unter anderem Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten. Auch anfallende Kosten (z. B. Aufräumungskosten) fallen mit unter den Deckmantel des Versicherungsschutzes.
Welche Gefahren und Schäden sind versicherbar?
Versichert gelten alle Gefahren, denen die Ausstellungsgüter während der Versicherungsdauer ausgesetzt sind. Der Versicherungsschutz kann außerdem durch individuelle Vereinbarungen erweitert oder eingeschränkt werden. Typische Einschränkungen des Versicherungsschutzes bestehen z. B. bei Schäden, die beim Transport oder bei Montagearbeiten geschehen. Eine Erweiterung des Schutzes ist je nach Anbieter und Tarif möglich.
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind u.a. Schäden durch:
- Krieg, Bürgerkrieg oder kriegsähnliche Ereignisse
- Streik, Aussperrung, Arbeitsunruhen, terroristische oder politische Gewalthandlungen
- Aufruhr und sonstige bürgerliche Unruhen
- Beschlagnahmungen, Entziehung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- Diebstahl, Veruntreuung oder Unterschlagung durch Angestellte des Versicherungsnehmers oder des Versicherten
- Sturmschäden an Gegenständen im Freien oder in Zelten
- Vorsatz
Diese Aufzählung ist keinesfalls abschließend und dient nur der beispielhaften Veranschaulichung. Je nach Anbieter und Versicherer können hier aufgeführte Schadenursachen auch mitversichert sein.
Wo gilt die Versicherung?
Ein weltweiter Versicherungsschutz ist bei der Ausstellungsversicherung möglich.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Der Versicherungswert sollte ausreichend hoch gewählt werden und die Neuwerte der Ausstellungsgüter und ggf. des Messestands sowie der Standeinrichtung beinhalten.
Sinnvolle Ergänzungen
Auslandskrankenversicherung für Ihre Mitarbeiter
Findet eine Messe im Ausland statt, raten wir, Ihre dort eingesetzten Mitarbeiter für die Dauer der Messe über eine gesonderte Auslandskrankenversicherung abzusichern. Grundsätzlich greift der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung meist auch im Ausland – allerdings nur bis zu den Abrechnungssätzen, die auch in Deutschland für eine Behandlung angefallen wären. Eine Behandlung im Ausland kann deutlich teurer sein. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber obliegt es Ihnen, für die Behandlungskosten aufzukommen. Eine Auslandskrankenversicherung schützt Sie vor diesem finanziellen Risiko.
Gruppenunfallversicherung für Ihre Mitarbeiter
Eine Messe stellt immer eine große Belastung für die eingebundenen Mitarbeiter dar. Lange Anfahrten, ungewohnte körperliche Arbeit, der lange Messeeinsatz,… All das steigert die Unfallgefahr. Sind kleinere Blessuren noch zu verschmerzen, stellen die möglichen Folgen eines Sekundenschlafs auf der Autobahn ganz andere Probleme dar. Um Ihr Team zumindest vor den finanziellen Folgen eines schweren Unfalls zu schützen, der bleibenden Schaden verursacht, ist eine Gruppenunfallversicherung das perfekte Instrument. Hier wird im Falle eines Falles eine vom Grad der davongetragenen Invalidität abhängige Kapitalleistung fällig. Mit dieser kann Ihr Mitarbeiter sein gewohntes Lebensumfeld der neuen Situation anpassen (z. B. Rollstuhlrampen, behindertengerechter Umbau eines PKWs, etc.).