Berufshaftpflichtversicherung für Bausachverständige und Gutachter
Mit einer Berufshaftpflichtversicherung können Bausachverständige und Gutachter im Bauwesen und vorbeugenden Brandschutz ihre beruflichen Risiken umfassend absichern. Denn: Fehler passieren jedem einmal. Eine falsche Einschätzung, eine ungenaue Messung oder verpasste Frist können bei Ihren Auftraggebern zu hohen Schäden führen. Ohne eine passgenaue Versicherung haften Selbständige unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.
Baugutachter und Sachverständige sollten bei der Auswahl insbesondere darauf achten, welchen Leistungsumfang sie tatsächlich benötigen: Sind rein finanzielle Schäden zu versichern (z.B. als Folge einer mangelhaften Energieberatung)? Dann ist die günstigere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausreichend. Oder könnte ein mangelhaftes Bodengutachten oder eine falsche Brandschutzempfehlung auch zu einem Personen- oder Sachschaden (z.B. Bauwerkschaden) führen? Dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung die richtige Wahl.
Berufshaftpflicht für Baugutachter und Sachverständige
Was ist versichert?
Abgedeckt durch die Berufshaftpflichtversicherung sind
- Vermögensschäden,
- Sachschäden und
- Personenschäden,
die der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei Dritten (z.B. Auftraggebern) verursacht. Sie schützt Bausachverständige und andere Gutachter somit vor den Folgen einer fehlerhaften Leistung.
Die höchsten Schadenquoten sind bei Gebäudeschäden zu verzeichnen, für die die Berufshaftpflichtversicherung eine umfassende Deckung bietet.
Wer braucht sie?
Der umfassende Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung ist unerlässlich für:
- Gutachter, deren Fehleinschätzung zu Schäden am Objekt oder Personenschäden führen kann
- Sachverständige, die auch Planungsleistungen* erbringen
- Bausachverständige, auf deren Expertise Planer oder Gewerke vertrauen
- Alle, die als Architekt oder Ingenieur in einer Kammer geführt werden wollen
Wer überwiegend als Bausachverständiger, Baugutachter oder Sachverständiger im Brandschutz tätig ist, erhält bei manchen Versicherern einen Tätigkeitsnachlass auf den regulären Ingenieur- bzw. Architektenhaftpflicht-Tarif.
Schadenbeispiele
*Wo beginnt die Planungsleistung?
Viele Gutachter sind der Meinung, sich nur gegen Vermögensschäden absichern zu müssen, da sie keine Planungsleistungen erbringen würden. Dies ist oft ein Irrtum: Wer gelegentlich konkrete Lösungsvorschläge macht, wie ein Mangel oder Schaden behoben werden könnte, erbringt bereits Ingenieurs- bzw. Architektenleistungen.
Ein Beispiel: Wenn Sie in Ihrem Gutachten lediglich feststellen, ob alle Brandschutzvorschriften eingehalten werden oder nicht, so handeln Sie ausschließlich als Sachverständiger. Empfehlen Sie hingegen dem Bauherrn, die Brandschutztüren mit F30-Verglasung nachzubessern, so sind Sie planerisch tätig und haften dementsprechend. Je umfangreicher Ihre Leistungen sind, desto mehr Honorar können Sie von Ihren Kunden verlangen. Dafür müssen Sie sich auch entsprechend absichern: mit einer Berufshaftpflichtversicherung, die umfassenden Schutz auch bei Sachschäden bietet.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Was ist versichert?
Kern des Versicherungsschutzes sind (reine) Vermögensschäden, die Gutacher oder Sachverständige durch eine mangelhafte Leistung verursachen. Dazu zählen etwa entgangener Gewinn oder unnötige Ausgaben des Auftraggebers.
Ergänzend lässt sich bei vielen Tarifen eine Betriebshaftpflicht-Versicherung einschließen. Diese deckt Personen- oder Sachschäden bei Dritten ab, die Sie versehentlich in Ihrem Büro oder bei Außenterminen verursachen (z.B. Sachbeschädigung während einer Begutachtung).
Nicht versichert sind Sach- oder Personenschäden, die als Folge einer fehlerhaften Leistung auftreten (z.B. spätere Schäden am Gebäude aufgrund eines mangelhaften Bodengutachtens).
Wer braucht sie?
Die preisgünstige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richtet sich unter anderem an:
- Energieberater, die Energieausweise erstellen oder Kunden vor Ort beraten
- Sachverständige für Grundstücks- oder Immobilienbewertung
- Gutachter und Berater, bei denen Fehler zu reinen Vermögensschäden führen
Für manche Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll ist sie jedoch für alle, die durch ihre beratende oder prüfende Tätigkeit bei Kunden erhebliche finanzielle Schäden verursachen können.
Schadenbeispiele
Leistungen der Versicherung
Werden Sie mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert, melden Sie diese der Versicherung. Diese prüft für Sie die erhobenen Ansprüche. Unberechtigte Forderungen wehr der Versicherer für Sie ab – Sie profitieren somit von passivem Rechtsschutz. Sind die Ansprüche berechtigt und liegt ein Versicherungsfall vor, erstattet der Versicherer Schadenersatz bis zur Höhe der von Ihnen gewählten Deckungssumme.
Diese Leistungsgrundsätze gelten sowohl für die Berufshaftpflichtversicherung als auch für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Bausachverständiger oder eine Gutachterin abschließen kann.
Maßgeschneiderte Absicherung für verschiedene Sachbereiche:
- Bauwesen
- Energieberatung
- Immobilienbewertung
- Baugrunduntersuchung
- Garten- und Landschaftsbau
- Haus- und Gebäudetechnik
- Maschinen- und Anlagenbau
Warum Fachmakler, warum bpa?
Als spezialisierter Fachmakler kennen wir nicht nur die berufsspezifischen Risiken von Bausachverständigen, Technikern, Ingenieuren und Architekten. Wir wissen auch, welche Versicherer für welche Berufsgruppen die besten Vertragsbedingungen oder die günstigsten Tarife anbieten. Somit können wir Sie unabhängig und bestmöglich beraten.
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