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Berufshaftpflichtversicherung für Bausachverständige und Gutachter

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung können Bausachverständige und Gutachter im Bauwesen und vorbeugenden Brandschutz ihre beruflichen Risiken umfassend absichern. Denn: Fehler passieren jedem einmal. Eine falsche Einschätzung, eine ungenaue Messung oder verpasste Frist können bei Ihren Auftraggebern zu hohen Schäden führen. Ohne eine passgenaue Versicherung haften Selbständige unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen.

Baugutachter und Sachverständige sollten bei der Auswahl insbesondere darauf achten, welchen Leistungsumfang sie tatsächlich benötigen: Sind rein finanzielle Schäden zu versichern (z.B. als Folge einer mangelhaften Energieberatung)? Dann ist die günstigere Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausreichend. Oder könnte ein mangelhaftes Bodengutachten oder eine falsche Brandschutzempfehlung auch zu einem Personen- oder Sachschaden (z.B. Bauwerkschaden) führen? Dann ist eine Berufshaftpflichtversicherung die richtige Wahl.

Berufshaftpflicht für Baugutachter und Sachverständige

Was ist versichert?

Abgedeckt durch die Berufshaftpflichtversicherung sind

  • Vermögensschäden,
  • Sachschäden und
  • Personenschäden,

die der Versicherungsnehmer oder einer seiner Mitarbeiter im Rahmen der beruflichen Tätigkeit bei Dritten (z.B. Auftraggebern) verursacht. Sie schützt Bausachverständige und andere Gutachter somit vor den Folgen einer fehlerhaften Leistung.

Die höchsten Schadenquoten sind bei Gebäudeschäden zu verzeichnen, für die die Berufshaftpflichtversicherung eine umfassende Deckung bietet.

    Wer braucht sie?

    Der umfassende Schutz einer Berufshaftpflichtversicherung ist unerlässlich für:

    • Gutachter, deren Fehleinschätzung zu Schäden am Objekt oder Personenschäden führen kann
    • Sachverständige, die auch Planungsleistungen* erbringen
    • Bausachverständige, auf deren Expertise Planer oder Gewerke vertrauen
    • Alle, die als Architekt oder Ingenieur in einer Kammer geführt werden wollen

    Wer überwiegend als Bausachverständiger, Baugutachter oder Sachverständiger im Brandschutz tätig ist, erhält bei manchen Versicherern einen Tätigkeitsnachlass auf den regulären Ingenieur- bzw. Architektenhaftpflicht-Tarif.

      Schadenbeispiele

      Wichtiger Ausführungsmangel übersehen

      Ein Bausachverständiger übernimmt die baubegleitende Qualitätskontrolle für ein Doppelhaus. Bei einem Prüftermin übersieht er einige Ausführungsmängel. Ein halbes Jahr nach der Bauabnahme kommt es zu Wassereinbrüchen in den Kellerräumen. Der Baugutachter haftet gesamtschuldnerisch mit dem Bauunternehmen für die kostenintensive Sanierung. Seine Berufshaftpflichtversicherung übernimmt sämtliche Verfahrenskosten und zahlt Schadenersatz an den Bauherrn.

      Fehlerhafte Prüfbescheinigung des Brandschutz-Sachverständigen

      Ein staatlich anerkannter Sachverständiger für Brandschutz stellt dem Bauherrn eine Prüfbescheinigung aus, noch bevor die Zustimmung des Bauaufsichtsamtes zu einer zustimmungsbedürftigen Abweichung vom Brandschutz vorliegt. Weil das Bauaufsichtsamt nach Anhörung der Feuerwehr die beantragte Abweichung nicht genehmigt, müssen bereits erfolgte Baumaßnahmen zurückgenommen werden. Der Sachverständige muss Schadensersatz leisten, da er laut Gericht privatrechtlich tätig war.

      Freundschaftsdienst mit Folgen

      Ein Architekt, der hauptberuflich als Energieberater tätig ist und Energieausweise ausstellt, übernimmt für Freunde die Planung eines Anbaus. Dabei schätzt er die Bausubstanz des Einfamilienhauses falsch ein, während der Bauarbeiten entstehen Risse im Fundament des Gebäudes. Obwohl es nur ein „Freundschaftsdienst“ war, haftet er für die Kosten des Rückbaus und der Wiederinstandsetzung.

      Unnötige Investition in Dachsanierung

      Ein Bausachverständiger wird mit der Überprüfung einer Flachdachsanierung beauftragt. In seinem Büro werden jedoch versehentlich die Ergebnisse mit denen einer anderen Begut­achtung verwechselt. Die Folge: Die im „falschen“ Gutachten empfohlene Dach­sanierung wird durchgeführt, obwohl sie eigentlich unnötig ist. Dies fällt erst während der laufenden Sanierung auf. Der Auftrag­geber verlangt einen Ausgleich für die Kosten der irrtümlich durchgeführten Reparaturarbeiten.

      *Wo beginnt die Planungsleistung?

      Viele Gutachter sind der Meinung, sich nur gegen Vermögensschäden absichern zu müssen, da sie keine Planungsleistungen erbringen würden. Dies ist oft ein Irrtum: Wer gelegentlich konkrete Lösungsvorschläge macht, wie ein Mangel oder Schaden behoben werden könnte, erbringt bereits Ingenieurs- bzw. Architektenleistungen.

      Ein Beispiel: Wenn Sie in Ihrem Gutachten lediglich feststellen, ob alle Brandschutzvorschriften eingehalten werden oder nicht, so handeln Sie ausschließlich als Sachverständiger. Empfehlen Sie hingegen dem Bauherrn, die Brandschutztüren mit F30-Verglasung nachzubessern, so sind Sie planerisch tätig und haften dementsprechend. Je umfangreicher Ihre Leistungen sind, desto mehr Honorar können Sie von Ihren Kunden verlangen. Dafür müssen Sie sich auch entsprechend absichern: mit einer Berufshaftpflichtversicherung, die umfassenden Schutz auch bei Sachschäden bietet.

      Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

      Was ist versichert?

      Kern des Versicherungsschutzes sind (reine) Vermögensschäden, die Gutacher oder Sachverständige durch eine mangelhafte Leistung verursachen. Dazu zählen etwa entgangener Gewinn oder unnötige Ausgaben des Auftraggebers.

      Ergänzend lässt sich bei vielen Tarifen eine Betriebshaftpflicht-Versicherung einschließen. Diese deckt Personen- oder Sachschäden bei Dritten ab, die Sie versehentlich in Ihrem Büro oder bei Außenterminen verursachen (z.B. Sachbeschädigung während einer Begutachtung).

      Nicht versichert sind Sach- oder Personenschäden, die als Folge einer fehlerhaften Leistung auftreten (z.B. spätere Schäden am Gebäude aufgrund eines mangelhaften Bodengutachtens).

        Wer braucht sie?

        Die preisgünstige Vermögensschadenhaftpflichtversicherung richtet sich unter anderem an:

        • Energieberater, die Energieausweise erstellen oder Kunden vor Ort beraten
        • Sachverständige für Grundstücks- oder Immobilienbewertung
        • Gutachter und Berater, bei denen Fehler zu reinen Vermögensschäden führen

        Für manche Berufsgruppen wie Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Sinnvoll ist sie jedoch für alle, die durch ihre beratende oder prüfende Tätigkeit bei Kunden erhebliche finanzielle Schäden verursachen können.

          Schadenbeispiele

          Wichtiger Ausführungsmangel übersehen

          Ein Gutachter wird mit der Ermittlung des Energiebedarfs eines Mehrfamilienhauses beauftragt. Aufgrund eines Messfehlers weist er den Bedarf im Energieausweis zu hoch aus, was den Verkaufspreis der Immobilie mindert. Der Auftraggeber verlangt im Nachhinein Schadenersatz vom Energieberater für den entgangenen Gewinn.

          Schadenursache falsch ermittelt

          Ein Sachverständiger wird bei einem außergerichtlichen Streit zwischen Bauherrn und Handwerker als Gutachter hinzugezogen. Aufgrund seiner Bewertung – die sich im Nachhinein als falsch erweist – zahlt der Handwerker zu hohen Schadenersatz.

          Falschberatung bei Immobilienvermittlung

          Ein Immobilienmakler verkauft einem Physiotherapeuten ein Objekt unter der Voraussetzung, dass er es privat und gewerblich nutzen kann. Nach dem Kauf stellt sich jedoch heraus, dass eine gewerbliche Nutzung verboten ist. Für die falsche Beratung macht der Selbständige den Makler verantwortlich und fordert Schadensersatz. Die Regulierung übernimmt dessen Vermögenshaftpflichtversicherung.

          Leistungen der Versicherung

          Werden Sie mit Schadenersatzansprüchen konfrontiert, melden Sie diese der Versicherung. Diese prüft für Sie die erhobenen Ansprüche. Unberechtigte Forderungen wehr der Versicherer für Sie ab – Sie profitieren somit von passivem Rechtsschutz. Sind die Ansprüche berechtigt und liegt ein Versicherungsfall vor, erstattet der Versicherer Schadenersatz bis zur Höhe der von Ihnen gewählten Deckungssumme.

          Diese Leistungsgrundsätze gelten sowohl für die Berufshaftpflichtversicherung als auch für eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die ein Bausachverständiger oder eine Gutachterin abschließen kann.

          Maßgeschneiderte Absicherung für verschiedene Sachbereiche:

          • Bauwesen
          • Energieberatung
          • Immobilienbewertung
          • Baugrunduntersuchung
          • Garten- und Landschaftsbau
          • Haus- und Gebäudetechnik
          • Maschinen- und Anlagenbau

          Warum Fachmakler, warum bpa?

          Als spezialisierter Fachmakler kennen wir nicht nur die berufsspezifischen Risiken von Bausachverständigen, Technikern, Ingenieuren und Architekten. Wir wissen auch, welche Versicherer für welche Berufsgruppen die besten Vertragsbedingungen oder die günstigsten Tarife anbieten. Somit können wir Sie unabhängig und bestmöglich beraten.

          • Die beste Haftpflichtversicherung für Sachverständige und Baugutachter finden
          • Unabhängige Beratung durch unsere Spezialisten
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          • Kompetente Begleitung im Schadenfall
          Dietlind Simon - sbs-denkmalcheck GbR - bau-plan-asekurado
          {

          ….hat sich nach der ersten Kontaktaufnahme einfach um alles gekümmert! Noch nie ist Sowas so problemlos gewesen….

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          Dietlind Simon
          sbs-denkmalcheck GbR, Spezialist für Denkmalsanierungen aus Bielefeld
          Gunnar Böttner - sellger + böttner architekten PartGmbB - bau-plan-asekurado
          {

          Die umfassende Beratung durch bau-plan-asekurado hat uns als Architektenteam im Zuge der Umfirmierung zur Partnerschaftsgesellschaft hilfreich zur Seite gestanden. Auf kurzem Wege wurde ein für uns passendes Angebot ermittelt und das Optimum an Leistung herausgeholt. Schnell und vollkommen unbürokratisch!

          5
          Gunnar Böttner
          sellger + böttner architekten PartGmbB, Architekturbüro aus Hamburg
          Martin Sellger - sellger + böttner architekten PartGmbB - bau-plan-asekurado
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          Die umfassende Beratung durch bau-plan-asekurado hat uns als Architektenteam im Zuge der Umfirmierung zur Partnerschaftsgesellschaft hilfreich zur Seite gestanden. Auf kurzem Wege wurde ein für uns passendes Angebot ermittelt und das Optimum an Leistung herausgeholt. Schnell und vollkommen unbürokratisch!

          5
          Martin Sellger
          sellger + böttner architekten PartGmbB, Architekturbüro aus Hamburg
          Hans-Peter Beyer - sbs-denkmalcheck GbR - bau-plan-asekurado
          {

          ….hat sich nach der ersten Kontaktaufnahme einfach um alles gekümmert! Noch nie ist Sowas so problemlos gewesen….

          5
          Hans-Peter Beyer
          sbs-denkmalcheck GbR, Spezialist für Denkmalsanierungen aus Bielefeld
          Dipl.-Ing. Alexandra Bauer-Ihl - bau-plan-asekurado
          {

          Sehr freundliche, geduldige Ansprechpartner, die auch bei mehrmaligen Anrufen alle Fragen beantworten. hohe Fachkompetenz. Auch nach Vertragsabschluss gleichbleibende Freundlichkeit bei Rückfragen. Newsletter ist interessant und informativ.

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          Dipl.-Ing. Alexandra Bauer-Ihl
          Architektin aus Landshut
          bau-plan-asekurado hat 5,00 von 5 Sternen | 12 Bewertungen auf ProvenExpert.com