Website-Icon bau-plan-asekurado

Raumwunder Tiny Houses – alternatives Wohnen im Minihaus

Raumwunder Tiny Houses – alternatives Wohnen im Minihaus - bau-plan-asekurado

Immer mehr Deutsche interessieren sich für den amerikanischen Trend der Minihäuser – das sind Häuser, die mit sehr wenig Raum auskommen. Sie bieten viele Vorteile: Unter anderem sind sie eine Alternative zu hohen Miet- und Eigenheimpreisen, darüber hinaus passen sie zu einem individuellen Lebensstil. Allerdings gibt es in Deutschland sehr viele Restriktionen, die das alternative Wohnen im Tiny House erschweren.

Tiny Houses lassen kaum Wünsche offen

Wer auf minimalem Raum auskommt, für den sind Minihäuser, die teils eine Grundfläche von unter 10 Quadratmetern haben, eine Möglichkeit. Die Tiny Houses beinhalten alles, was man braucht: vollfunktionsfähige Küche, Badezimmer, Schlafgelegenheiten und einen Arbeitsplatz. Eine Deckenhöhe von 3,60 Metern ermöglicht es, alles platzsparend unterzubringen. Dabei können die Häuser von einer oder auch mehreren Personen genutzt werden.

Für viele ist das alternative Wohnen im kleinen Haus verlockend, denn es lassen sich Träume erfüllen: die Freiheit, sich jederzeit niederzulassen, wo es einem gefällt und sein eigenes Reich auch ohne großes Kapital zu besitzen – die Tiny Houses sind schon ab 20.000 Euro zu haben. Alternativ wäre es auch möglich, die Häuser für einen geringen Preis zu mieten. All das ist jedoch in Deutschland bisher eher Theorie. Denn auch Minihäuser unterliegen den Bauvorschriften.

Tiny Houses und Rechtslagen in Deutschland

Auch wenn die Häuser klein sind – sobald sie im Boden verankert werden müssen, unterliegen sie denselben Bauvorschriften wie alle anderen Häuser. Das bedeutet, dass nur auf Grundstücken gebaut werden darf, für die eine Baugenehmigung vorliegt. Zu beantragen ist diese ebenfalls im selben Verfahren wie für herkömmliche Bauten.

Viele Minihausbauer in Deutschland versuchen daher, dieses Problem zu umgehen, indem sie die Minihäuser nach amerikanischem Vorbild auf einem mobilen Anhänger bauen, sodass sie nicht mehr unter das Bau-, sondern das Straßenverkehrsrecht fallen. In dem Fall entscheidet ebenfalls die örtliche Baubehörde, ob es sich wirklich um einen Wohnwagen oder eine feste Anlage handelt. Aber selbst, wer ein Minihaus auf einem Anhänger besitzt, unterliegt Regelungen – er darf sich damit nur auf einem Campingplatz oder einem Privatgrundstück mit Erlaubnis des Besitzers aufhalten. Mit etwas Rechercheaufwand kann man allerdings weitere geeignete Grundstücke für Tiny Houses ermitteln und den Traum vom alternativen Wohnen verwirklichen.

Immer gut beraten: Bei Fragen zur Haftpflichtversicherung für Architekten, Ingenieure oder Bauherren kontaktieren Sie uns gern.
Die mobile Version verlassen