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Balkon nachträglich anbauen – ein Fall für Architekten und Planer

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Für viele Mieter ist ein Balkon ein absolutes Muss – er erhöht die Lebensqualität und ermöglicht mehr Zeit draußen. Aber auch für Vermieter sind Balkone ein Vorteil, weil sie zum einen die Chancen der Vermietung erhöhen und zum anderen den Wert der Immobilie steigern. Gerade ältere Häuser beziehungsweise Altbauten verfügen allerdings oft nicht über einen Balkon, sodass sich die Frage des nachträglichen Balkonanbaus stellt. Das ist in der Regel bei den meisten Gebäuden möglich, dank vielfältiger Anbringungsweisen des nachträglichen Balkons.

Zustimmung der Baubehörde erforderlich

Ein nachträglicher Balkonanbau ist allerdings bei der zuständigen Baubehörde genehmigungspflichtig, sodass diese zuerst kontaktiert werden sollte. Häufig geschieht das mit Hilfe eines Bauunternehmens oder Architekten, mit dessen Hilfe der Balkonanbau realisiert wird. So wird sichergestellt, dass das Vorhaben den Bauvorschriften entspricht und beispielsweise keine Linien oder Fluchten überbaut werden.

Auch die Nachbarn sollten mit einbezogen werden. Verschattet der Balkon beispielsweise die Fenster des Nachbars im unteren Stockwerk, kann dieser seine Zustimmung verweigern.

Varianten des nachträglichen Balkonanbaus

Ein Architekt beziehungsweise Bauunternehmen prüft auch die Umsetzbarkeit des Balkons. Diese hängt unter anderem von der Beschaffenheit der Außenwand ab. Für Modelle, die in der Fassade verankert werden, ist es essenziell, dass diese ausreichend stabil ist und die Statik nicht beeinträchtigt wird. Das ist häufig bei Altbauten nicht der Fall, allerdings gibt es auch für sie geeignete Varianten des Anbaus.

Folgende Modelle des nachträglichen Balkonanbaus sind möglich:

Da das Mauerwerk in jedem Fall intakt sein sollte, empfiehlt sich ein nachträglicher Balkonanbau vor allem dann, wenn ohnehin eine Renovierung der Außenfassade ansteht. Auf diese Weise kann man Zeit und Kosten sparen.

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