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Kautionsversicherung

Für jedes Unternehmen aus dem Baugewerbe spielen Sicherheitseinbehalte und Bürgschaften eine große Rolle. Nutzen Sie hierfür Bankbürgschaften, belastet dies Ihre Kreditlinie und schränkt die Liquidität Ihrer Firma stark ein. Eine Kautionsversicherung ist oft die bessere Alternative.

Mögliche Bürgschaften

Mit unserer Kautionsversicherung bieten wir Unternehmen aus dem Baugewerbe optimale Lösungen für

  • Ausführungs-,
  • Gewährleistungs-,
  • Vertragserfüllungs-,
  • Anzahlungs- und
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften

mit vereinfachter Bonitätsprüfung und auch ohne zusätzliche Besicherungen.

Vorteile der Kautionsversicherung

  • Bis zu einer Bürgschaftslinie von 100.000 EUR erfolgt eine vereinfachte Bonitätsprüfung ohne Vorlage des Jahresabschlusses
  • Keine Belastung der Kreditlinie bei Ihrer Hausbank
  • In der Regel wesentlich günstigere Konditionen
  • Kostenlose Ausstellung der Bürgschaftsurkunde
  • Einfache Onlineabwicklung der Kautionsversicherung möglich
  • Erhöhung des Bürgschaftsrahmens ist jederzeit möglich

Wichtige Absicherungen im Baugewerbe

Ausführungsbürgschaft

Diese Bürgschaft stellt eine vertragsgemäße Fertigstellung sicher – auch wenn der Auftragnehmer während der Ausführungsphase Insolvenz anmeldet.

Gewährleistungsbürgschaft

Sie garantiert dem Auftraggeber, dass im Fall von Mängeln sämtliche Ansprüche erfüllt werden, und sichert damit die Gewährleistungsfrist ab.

Vertragserfüllungsbürgschaft

Diese umfassende Bürgschaft sichert sowohl die vertragsgemäße Ausführung als auch die Erfüllung aller Mängelansprüche ab und stellt damit im Baugewerbe eine sinnvolle Kombination dar.

Bietungsbürgschaft / Bietungsgarantie

Der Bürge haftet dafür, dass der Bieter jederzeit die Ausschreibungsbedingungen erfüllen kann – und z.B. eine Vertragsstrafe zahlt, wenn er den Vertrag nach Zuschlagserteilung nicht unterzeichnet.

Vorauszahlungs-/ Anzahlungsbürgschaft

Sie schützt vor einer Insolvenz des Auftragnehmers vor Beginn der Ausführungsphase und sichert somit die bereits vorab geleisteten Zahlungen des Auftraggebers ab. 

Bauhandwerkersicherungsbürgschaft

Sie garantiert Auftragnehmern, dass ihre Bauleistungen auch bezahlt werden.

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