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IT-Haftpflicht: Wie hoch muss die Deckungssumme sein?

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Warum Sie mit dem Schlimmsten rechnen sollten

Wer als selbständiger IT-Entwickler oder Berater eine IT-Haftpflichtversicherung abschließt, muss sich entscheiden: Wie hoch soll die Versicherungssumme sein? Die meisten Freelancer und kleinen IT-Dienstleister wählen für Vermögensschäden eine Versicherungssumme (auch Deckungssumme genannt) zwischen 250.000 € und 500.000 €. Wer allerdings für große Unternehmen oder in besonders kritischen Bereichen arbeitet, braucht in der Regel eine höhere Deckungssumme. Denn bei der Wahl sollten Sie sich stets am Worst-Case-Szenario einer IT-Haftpflicht orientieren: Wie hoch sind die maximalen finanziellen Schäden, die Sie durch Ihre Tätigkeit für einen Kunden verursachen könnten (und für die Sie selbst haften)?

Diese Beispiele zeigen, dass Ihr Tätigkeitsbereich und die Größe Ihres Auftraggebers eine Rolle bei der Wahl der richtigen Deckungssumme spielen sollten. Bei größeren Unternehmen können Sie im Zweifelsfall nachfragen. Manche Auftraggeber schreiben Freiberuflern eine IT-Haftpflichtversicherung mit einer bestimmten Deckungssumme vor.

Hoher Umsatz – hohe Deckungssumme

Auch die Versicherer wollen natürlich das Haftpflichtrisiko ihrer Kunden einschätzen. Hierzu greifen sie vor allem auf die Umsatzhöhe des IT-Dienstleisters zurück. Je höher der durchschnittliche Jahresumsatz des IT-Experten ist, desto teurer ist der Versicherungsschutz. Und je mehr Umsatz er mit seinem größten Kunden macht, umso höher ist die Deckungssumme, die die Versicherer ihm empfehlen.

Mit der Deckungssumme steigt auch der zu zahlende Versicherungsbeitrag. Dennoch sollte man sie lieber zu hoch als zu niedrig ansetzen. Überschreitet im Ernstfall der fällige Schadenersatz den versicherten Betrag, muss der IT-Unternehmer für die Mehrkosten selbst aufkommen, da er in der Regel unbegrenzt haftet. Und so kann schon ein kleiner Fehler einen Freelancer, Webmaster, IT-Projektleiter oder SAP-Berater ohne ausreichenden Versicherungsschutz in die Insolvenz rutschen lassen.

Vermögensschäden bei der IT-Haftpflicht besonders häufig

Mit einer IT-Haftpflichtversicherung können Sie sich gegen Ansprüche aus Vermögens-, Personen- und Sachschäden absichern. Vermögensschäden treten im IT-Bereich am häufigsten auf, weshalb viele Auftraggeber von ihren Dienstleistern verlangen, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese deckt unter anderem – abhängig vom gewählten Versicherer – Urheberrechtsverletzungen, Umsatzausfälle, Schäden durch verloren gegangene Daten oder Reputationsschäden ab.

Üblicherweise steht die gewählte Deckungssumme drei Mal im Jahr zur Verfügung. Hat ein IT-Freelancer also eine Versicherungssumme von 500.000 € gewählt, sind pro Jahr bis zu drei Schadensfälle mit jeweils bis zu 500.000 € Kosten versichert.

Informieren Sie sich jetzt, was eine gute IT-Haftpflichtversicherung ausmacht.
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