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IT-Haftpflicht: Welche Versicherungsnachweise Auftraggeber fordern

IT-Haftpflicht: Welche Versicherungsnachweise Auftraggeber fordern - bau-plan-asekurado

Vor zehn Jahren war es noch eine Ausnahme, jetzt ist es schon die Regel: IT-Dienstleister und Freiberufler müssen für die meisten Projekte eine IT-Haftpflichtversicherung nachweisen. Auftraggeber verlangen dabei konkrete Deckungszusagen – je nach Projektgröße meist zwischen 500.000 und 1 Mio. Euro für Vermögensschäden. Neben der IT-Haftpflicht ist zudem oft eine Betriebshaftpflichtversicherung gefordert, die Personen- und Sachschäden bis mindestens 3 Mio. Euro abdeckt. Wegen der rasant steigenden Cyber-Kriminalität fordern Auftraggeber von IT-Unternehmen auch immer häufiger eine Cyber-Versicherung.

Selbst wenn bei der Auftragsvergabe nicht explizit ein Versicherungsnachweis gefordert wird, gilt für IT’ler: Sie müssen die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) beachten und somit allen Kunden gegenüber unaufgefordert Angaben zu ihrer Berufshaftpflichtversicherung zu machen. Dies gilt für Freelancer ebenso wie für mittelständische Software-Anbieter oder Systemhäuser.

Steht ein neues Projekt an, benötigen daher viele kurzfristig einen umfassenden Versicherungsnachweis. Um schnell und unkompliziert die passende Versicherung abschließen zu können, sollten IT-Dienstleister die wichtigsten Hintergründe kennen.

Echter Online-Vertragsabschluss bei vielen Anbietern nur eingeschränkt möglich

Am schnellsten ist in der Regel ein Online-Versicherungsabschluss. Gerade mittelständische Unternehmen der IT-Branche stoßen hier jedoch schnell an Grenzen, denn oft sind Umsatzhöhen und Deckungssummen von mehr als 2 Mio. Euro nur über eine individuelle Anfrage mit vielen zusätzlichen Risikoabfragen versicherbar. Deren Bearbeitung benötigt mehr Zeit und ist aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands entsprechend teurer.

Über den Tarifrechner von bpa können Sie mit einem Jahresumsatz von bis zu 5 Mio. Euro schnell und unkompliziert eine IT-Haftpflichtversicherung abschließen. Das vereinfachte Online-Antragsverfahren deckt Versicherungssummen bis zu 5 Mio. Euro ab.

Richtige Tätigkeit versichert?

Alle Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass ihr eigenes Tätigkeitsfeld tatsächlich vollumfänglich von der Versicherung abgedeckt ist. So sind beispielsweise Cloud-Anbieter oder die Herstellung von Hardware bei vielen Haftpflicht-Verträgen explizit ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen können das mobile Arbeiten oder die Nutzung privater Endgeräte („Bring your own device“) betreffen. Welche Versicherer Ihre konkreten Anforderungen am besten und kostengünstigsten abdecken, kann ein unabhängiger Versicherungsmakler für Sie in Erfahrung bringen.

Bei der IT-Haftpflicht zeitgemäße Versicherungsbedingungen achten

Kaum jemand kann vorhersehen, welche neuen Anwendungsgebiete und Risiken in der IT-Branche in den kommenden Jahren hinzukommen. IT-Versicherungen, die länger als ein Jahr Bestand haben sollen, sollten daher eine All-Risk-Deckung beinhalten – also alle jetzigen und zukünftigen IT-relevanten Tätigkeiten mitversichern. Ähnlich wichtig ist die Innovationsklausel: Diese besagt, dass der Versicherungsnehmer automatisch von künftig verbesserten Leistungen profitiert, ohne seinen Vertrag dafür stets aktualisieren zu müssen.

Für IT-Unternehmen empfiehlt sich ein Versicherungsschutz, der weltweit gilt und auch Fehler von Subunternehmern, freien Mitarbeitern und Praktikanten abdeckt. Und für alle gilt: Schäden durch Projektverzug sind unbedingt ausreichend zu versichern, da IT-Dienstleister besonders häufig wegen Verzögerungsschäden belangt werden.

Versicherungsnachweis über alle Deckungssummen

Versicherungsnachweise sind für Auftraggeber eine verbindliche Bestätigung, dass ihre IT-Dienstleister ausreichend versichert sind und Ihnen somit Schadensfall der finanzielle Verlust erstattet wird. Verlangen Kunden neben der IT-Haftpflichtversicherung auch eine Betriebshaftpflicht- und/oder Cyber-Versicherung, so sollte der Auftragnehmer für alle die entsprechenden Deckungssummen nachweisen können.

Persönliche Ansprechpartner im Schadensfall

Wer bei Rückfragen oder im Schadensfall nicht viel Zeit in der Warteschleife eines Call-Centers verbringen will, sollte darauf achten, dass beim gewählten Anbieter persönliche Ansprechpartner für ihn da sind. Mittelständische und größere Unternehmen haben zudem oft im Vorfeld Beratungsbedarf, um eine Versicherungslösung zu finden, die ihren individuellen Anforderungen gerecht wird.

Doch egal ob Freelancer oder Konzern: Im Zweifelsfall kann kein Chatbot die persönliche Beratung durch einen Experten ersetzen.

Als spezialisierter Makler steht Ihnen bpa gern bei Fragen zur IT-Haftpflichtversicherung zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Tarifrechner.

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