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Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung? Was IT-Dienstleister brauchen

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung? Was IT-Dienstleister brauchen - bau-plan-asekurado

Alle IT-Dienstleister sollten über eine berufliche Haftpflichtversicherung verfügen. Doch die Leistungen der auf dem Markt verfügbaren Versicherungen unterscheiden sich grundlegend und nicht jede ist für IT-Betriebe geeignet. Das Angebot ist groß und die Begriffsverwirrung ebenso: Ist eine Berufshaftpflichtversicherung gleichzusetzen mit einer Betriebshaftpflichtversicherung? Und was ist mit Vermögensschaden- oder IT-Haftpflichtversicherungen?

Die Risiken eines SaaS-Anbieters oder Webentwicklers haben mit denen eines Handwerksbetriebs oder Handelsunternehmens wenig gemein. Für IT-Dienstleister ist branchenspezifischer Schutz notwendig. Grundsätzlich lassen sich zwei verschiedene Versicherungsarten unterscheiden:

1. Berufshaftpflichtversicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung deckt die typischen Risiken bestimmter Berufe ab: bei Ärzten Behandlungsfehler, bei Rechtsanwälten Beratungsfehler usw. Für diese Gruppen ist eine Berufshaftpflichtversicherung zwingend vorgeschrieben.

Im IT-Bereich sind die mit Abstand häufigsten Schäden sogenannte Vermögensschäden, wie zum Beispiel:

Deckt die Versicherung rein finanzielle Schäden ab spricht man von einer Berufshaftpflichtversicherung oder Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie stellt die wichtigste Absicherung für IT-Unternehmen und -Freiberufler dar und bildet die Basis jeder guten IT-Haftpflichtversicherung. Je nach Bedarf kann sie durch weitere Bausteine ergänzt werden.

2. Betriebshaftpflichtversicherung

Eine klassische Betriebshaftpflichtversicherung deckt die finanziellen Folgen von Sach- und Personenschäden bei Dritten ab. Diese treten im IT-Bereich deutlich seltener auf als reine Vermögensschäden, können aber schmerzhaft teuer werden. Einige Beispiele zur Veranschaulichung:

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist allen Unternehmen zu empfehlen, die über eine eigene „Betriebsstätte“ verfügen (beispielsweise Büro- und Lagerräume) oder deren Mitarbeiter häufiger vor Ort bei Kunden arbeiten. Für IT-Dienstleister stellt sie einen wichtigen ergänzenden Schutz dar.

Wer eine IT-Haftpflichtversicherung abschließt, kann neben Vermögensschäden meist optional auch Sach- und Personenschäden versichern, also Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung kombinieren. Die Kombination ist in der Regel deutlich kostengünstiger, als beide Versicherungen einzeln abzuschließen. Das Gleiche gilt für den Einschluss einer umfassenden Cyber-Risk-Versicherung.

Auf diese Punkte sollten IT-Dienstleister achten

Um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten, sollte die IT-Haftpflichtversicherung folgende Bedingungen erfüllen:

Gemeinsamkeiten von Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung

Die Berufs- und die Betriebshaftpflichtversicherung decken unterschiedliche Risiken ab: auf der einen Seite reine Vermögensschäden, auf der anderen Seite Sach- und Personenschäden sowie deren Folgen. Dennoch haben beide Versicherungsarten einige wichtige Gemeinsamkeiten:

Bei beiden springt der Versicherer dann ein, wenn Sie oder einer Ihrer Mitarbeiter bei Kunden, Geschäftspartnern oder anderen Dritten einen Schaden verursacht. Dies gilt auch bei Fahrlässigkeit; ausgeschlossen sind jedoch vorsätzlich verursachte Schäden.

Der Versicherer wird auch aktiv, wenn ein IT-Dienstleister ungerechtfertigt mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert wird. Sind die Ansprüche unbegründet, wehrt der Versicherer sie ab, zur Not auch vor Gericht. IT-Unternehmen profitieren damit von passivem Rechtsschutz, denn sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten trägt die Versicherung.

Als unabhängiger Makler steht Ihnen bpa gern bei Fragen zur IT-Haftpflichtversicherung zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder nutzen Sie unseren Online-Tarifrechner.
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