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Anforderungen an den Schallschutz im Wohnungsbau steigen

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Der Schallschutz ist im Wohnungsbau ein komplexes Thema, bei dem die Anforderungen an die Planer steigen. Es reicht nicht, wenn Architekten und Ingenieure nur die gängigen Normen kennen. Ihre Pflichten beginnen oft schon vor Vertragsabschluss mit dem Bauherrn. Wer die wichtigsten Fehlerquellen kennt, kann durch angemessene Beratung, Planung und Qualitätssicherung kostspieligen Schadenersatzansprüchen vorbeugen.

Urbanisierung und Gebäudetechnik verschärfen die Probleme

Dass die Bedeutung von Schallschutzmaßnahmen zunimmt, hat mehrere Gründe. Zum einen entstehen immer mehr Neubauten an lärmintensiven Standorten. Die bauliche Verdichtung unserer Städte führt dazu, dass Wohngebäude zunehmend auch an verkehrsreichen Straßen, an Bahntrassen oder in Hafennähe entstehen. Schon bei der städtebaulichen Setzung und Grundrissgestaltung müssen Architekten die Lärmsituation berücksichtigen. Später sind bei der Wahl der Bauteile Fenster, Türen, Dachflächen, Lüftungsflächen etc. zu optimieren. Der Schallimmissionsschutz wird damit aufwendiger und teurer.

Ein weiteres Problem sind Geräusche im Inneren. Die Technisierung der Wohngebäude führt häufiger zu (juristischen) Auseinandersetzungen, wenn Bewohner durch Geräusche aus den gebäudetechnischen Anlagen beeinträchtigt werden. Dabei sind nur selten die Hersteller schuld. Teils haben Architekten oder Fachplaner den Schallschutz nicht ausreichend beachtet und z.B. einen ungünstigen Grundriss, mangelhafte Materialien für die Installationswände oder ungeeignete Installationssysteme gewählt. Teils ist die Umsetzung mangelhaft, weil etwa bei einer Rohrleitung die Körperschallentkoppelung beim Deckendurchbruch vergessen wurde.

Wie viel darf Schallschutz im Wohnungsbau kosten?

Für Architekten und Ingenieure stellen die oft miteinander konkurrierenden Qualitätsziele eine Herausforderung dar: Bauteile sollen bezüglich Energieeffizienz, Langlebigkeit und grauer Energie sowie Brand- und Schallschutz optimiert werden. Zu viel kosten darf das Bauvorhaben jedoch auch nicht, und spätestens damit wird klar: Alles auf einmal ist kaum möglich. Bauherren müssen hier – beraten durch erfahrene Planer – Prioritäten setzen.

Beim Schallschutz sind die Mindestanforderungen zuletzt gestiegen. Seit 2018 gilt die Technische Baubestimmung „DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau“ für alle schutzbedürftigen Räume wie Schlaf-, Wohn-, Ess- oder Arbeitszimmer. Die neue Norm greift in der Regel auch bei Sanierung oder Umbau älterer Gebäude.

Erhöhten Schallschutz vertraglich vereinbaren

Die Anforderungswerte der DIN 4109 stellen allerdings lediglich Mindestanforderungen im bauordnungsrechtlichen Sinn dar. Sie dienen dem Gesundheitsschutz der Bewohner, erfüllen aber nicht die Anforderungen eines erhöhten Schallschutzes. Damit entsprechen sie – laut mehreren Gerichtsurteilen – schon bei Wohnungen mit üblichem Wohn- und Komfortstandard nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik. Planer müssen daher rechtzeitig mit dem Bauherrn über dessen Anforderungen sprechen und sie möglichst schon in der Zielfindungsphase konkret klären.

Die ausführliche Beratung zu Schallschutzfragen gehört zu den Pflichten des Architekten bzw. Beratenden Ingenieurs. Dieser sollte das Ergebnis unbedingt schriftlich dokumentieren, idealerweise im Planungsvertrag. Wünscht der Bauherr einen erhöhten Schallschutz, können sich die Vertragsparteien z.B. an der DIN 4109-5:2020 oder den Schallschutzstufen II bis III der VDI-Richtlinie 4100 orientieren.

Pflichten und Haftungsrisiken der Architekten

Welche Haftungsrisiken birgt der Schallschutz konkret für Architekten und Fachingenieure? Sie haften unter anderem für:

Schäden durch mangelhaften Schallschutz sind oft nur zu unverhältnismäßigen Kosten zu beheben. Entsprechend hoch sind die Streitsummen, wenn solche Fälle vor Gericht landen. Für Planer ist daher eine Berufshaftpflichtversicherung mit ausreichend hoher Deckung wichtig.

Qualitätssicherung

Als qualitätssichernde Maßnahmen empfiehlt es sich im Wohnungsbau zudem,

Immer gut beraten: Bei Fragen zur Haftpflichtversicherung für Architekten, Ingenieure oder Bauherren kontaktieren Sie uns gern.
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